Elektrosicherheit
Maßnahmen nach Überflutung von Elektroanlagen
Kanzler Scholz und Innenministerin Faeser besuchen derzeit die Hochwassergebiete in Süddeutschland. Als erste Großstadt hat Regensburg, neben zahlreichen Landkreisen, den Katastrophenfall ausgerufen. Nach dem hoffentlich bald erfolgenden Abklingen der Regenfälle und dem Rückgang des Hochwassers werden die Aufräumarbeiten beginnen, wobei der Wiederherstellung der Energieversorgung eine Schlüsselrolle zukommt.
Der Elektropraktiker hat wiederholt auf die Schwierigkeiten und Besonderheiten beim Umgang mit Elektroanlagen nach Hochwasserereignissen aufmerksam gemacht.
Nach der Flut
Mit der Situation nach einer Überflutung beschäftigt sich der Fachartikel "Hochwassergeschädigte Anlagen" [1]. Darin wird erläutert, dass es keine speziellen Normen und Richtlinien für Anlagen gibt. Auch unter den ungewöhnlichen Bedingungen müssten entsprechend den Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften die bestehenden DIN-VDE-Normen eingehalten werden. Es bestehe insbesondere das Problem, dass überflutete Anlagen nicht immer spannungsfrei sind. Leider werde oft von Bewohner, Rettungs- und Hilfskräften es als selbstverständlich betrachten, dass die elektrischen Anlagen abgeschaltet sind. Deshalb müsse auch mit der Absicht gerechnet werden, vermeintlich spannungslose defekte elektrische Betriebsmittel zu entsorgen oder abgeschaltete Anlagen wieder selbst in Betrieb zu nehmen [1].
Um zu verhindern, dass Menschen nicht nachträglich noch gefährlichen elektrischen Durchströmungen ausgesetzt sind, müsse das Stilllegen augenblicklich nachgeholt werden, wo es während des Hochwassers unterblieben ist. Bei einer rechtzeitigen Abschaltung ließen sich Defekte an Betriebsmitteln vermeiden, die durch das Erhitzen im Wasser verursacht werden [1].
Demontierte Zähler den Kundenanlagen zuordnen
Weiter wird in dem Artikel u. a. dargestellt, dass für eine schnelle Versorgung mit Elektroenergie überflutete Zähler demontiert und die Kundenanlagen vorübergehend ohne Messeinrichtungen in Betrieb genommen worden seien. In der Hektik wurde versäumt, die Messeinrichtungen mit einer Kennzeichnung zu versehen. Diese ermögliche jedoch die Zuordnung zum jeweiligen Abnehmer und ist für die detaillierte Ermittlung des Energieverbrauchs unerlässlich. Streitigkeiten zwischen Mietern, VNB und den verschiedenen Stromhändlern seien in solchen Fällen vorprogrammiert. Daraus leiteten sich als vorbeugende Maßnahme in Hochwassergebieten ab: Zähler sollten schon beim Einbau so zu kennzeichnen sein, dass ihre Zuordnung zur jeweiligen Kundenanlage eindeutig und dauerhaft erkennbar ist [1].
Quelle:
[1] H. Senkbeil; K. Bödeker: Hochwassergeschädigte Anlagen - Überlegungen zur Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme, ep 8/2003, Archiv
Im Folgenden haben wir eine Link-Sammlung von ep-Fachartikeln zum Thema "Hochwasser" zusammengestellt:
- Fachartikel: Einsatz von FI-Schutzschaltern in nassen elektrischen Anlagen
- Leseranfrage: Hochwasser geschädigte Schutzschalter
- Branche aktuell: Elektrotechnik(er) nach dem Hochwasser
- Fachartikel: Hochwassergeschädigte Anlagen - Wirkungen einer Überflutung und sich daraus ergebende Schlussfolgerungen
- Fachartikel: Hochwassergeschädigte Anlagen - Vorbeugende Maßnahmen bei der Anlagengestaltung
- Fachartikel: Hochwassergeschädigte Anlagen - Überlegungen zur Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme
- Fachartikel: Hochwasserschutzkonzept für die Energieversorgung
- Fachartikel: Betriebsunterbrechung - Risiken absichern
- Fachartikel: Sicher vor Hochwasser und Starkregen
Hinweis: Der ep bleibt am Thema Hochwasser dran und gibt in einer der folgenden News-Meldungen Informationen zum Thema "Vorbeugende Maßnahmen bei Gefahr eines Hochwassers".