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Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Leuchtmittel mit gefährlichem Sockel

17.03.2026

Wie ist der Einsatz von Fassungstypen von Leuchtmitteln bezüglich ihrer Verwendung, z. B. nur für den Niedervoltbereich, geregelt?

Frage:
Bei einem Bauvorhaben wurde ich gebeten, bauseitig gestellte Leuchten zu montieren. Beim Betrachten der Leuchten fiel mir auf, dass diese mit einer Leuchtmittelfassung G×5.3 ausgestattet sind. Da mir dieser Fassungstyp nur für den Einsatz im Niedervoltbereich bekannt ist, wurde ich aufmerksam. Die mitgelieferten Leuchtmittel sind für 230 V ausgelegt. Ein Trafo ist nicht vorhanden. Ich habe gegenüber dem Kunden geäußert, die Leuchte nicht zu montieren und einen Nachweis gefordert, dass die Leuchte für den deutschen Markt zugelassen ist. Der Kunde überreichte mir nun ein Zertifikat des Internethändlers, mit dem ich jedoch nichts anfangen kann.

Antwort: 
Ich sehe die Angelegenheit genauso wie der Anfragende: Wenn die Lampenfassung das Einsetzen eines Leuchtmittels mit GU5.3-Sockel erlaubt und das mitgelieferte Leuchtmittel auch einen entsprechenden GU5.3-Stiftsockel besitzt, das ganze System aber auf Netzspannung 230 V und nicht auf Niedervoltspannung 12 V ausgelegt ist, halte ich eine Installation in Deutschland für sehr problematisch. Der Anfragende hat keinen Transformator entdeckt, die Verkabelung auf den mir vorliegenden Bildern spricht für 230 V und auf dem Bild des Leuchtmittels ist zu sehen, dass das Leuchtmittel für den Spannungsbereich 90–265 V ausgelegt ist.

Die reale Gefahr besteht nun, dass beim Auswechseln eines defekten Leuchtmittels auf Grund des Sockels des bisherigen Leuchtmittels und aufgrund der Lampenfassung, ein in Deutschland im Handel übliches Leuchtmittel mit GU5.3-Sockel als Ersatz eingesetzt wird, das aber in Deutschland üblicherweise auf Niederspannung 12 V ausgelegt ist. Das birgt eine große Unfallgefahr beim Einsatz an 230 V. Einem Laien ist nicht zuzumuten, den Spannungsbereich zu überprüfen, da in Deutschland üblicherweise die unterschiedlichen Lampenfassungen nur für einen bestimmten Spannungsbereich genutzt werden. Außerdem kann ein GU5.3-Lampensockel dazu verleiten, auf eine Niedervoltspannung 12 V zu schließen, sodass entsprechende Arbeiten an der Leuchte unter der Annahme von 12 V durchgeführt werden, dann aber tatsächlich 230 V anliegen. Wer dann rechtlich bei Unfällen verantwortlich sein könnte, kann ich nicht beurteilen.

Weiterhin kommt hinzu, dass man in Deutschland üblicherweise keine GU5.3-Sockel-Leuchtmittel für Netzspannung kaufen kann. Bei defekten Leuchtmitteln steht der Endanwender also vor einem Problem beim Erwerb von Ersatzleuchtmitteln.

Zertifikat. Das mitgelieferte Zertifikat, das uns vorliegt, bezieht sich lediglich auf die elektromagnetische Verträglichkeit, es geht dabei also nur um elektromagnetische Störungen, die von der Lampe oder den Leuchtmitteln ausgehen könnten oder diese stören könnten. Andere Fragen, wie z. B. nach der Betriebssicherheit, sind damit nach meinem Verständnis nicht beantwortet. Es ist auf den Bildern auch nicht zu erkennen, ob die Lampe oder das Leuchtmittel von dem Zertifikat abgedeckt sind, da die Modell-Nr. der Lampe oder des Leuchtmittels nicht zu sehen sind.

Das EMV-Zertifikat, falls es das Leuchtmittel betrifft, würde nicht für die Zulassung der Lampe am europäischen Markt ausreichen.

Fazit. Für mich scheint es so, dass der Lampenhersteller die wahrscheinlich preislich günstigeren GU5.3-Sockel nutzen wollte und gleichzeitig durch den Verzicht auf Transformatoren weitere Kosten einsparen wollte. So könnte die Kombination GU5.3 mit Netzspannung zustande kommen. Es kann durchaus sein, dass diese Kombination in anderen Ländern der Welt eingesetzt wird, in Deutschland halte ich das für sehr unüblich und daher aus den oben genannten Gründen für gefährlich und für den Endanwender unpassend bezüglich der Besorgung von Ersatzleuchtmitteln.

Es ist zu beachten, dass derjenige, der in einer Leuchte Änderungen vornimmt, zum Hersteller dieser Leuchte wird und für mögliche Schäden haftet. Das vorliegende EMV-Zertifikat, falls es das Leuchtmittel betrifft, würde nicht für die Zulassung der Lampe am europäischen Markt ausreichen. Dazu ist ein CE-Kennzeichnung der Lampe erforderlich.

Autoren: P. Flesch, R. Kling

Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.