
Verschärfung der Linkhaftung
Landgericht Hamburg schafft neue Abmahnfalle
Viele Handwerksunternehmen betreiben eine eigene Website. Verlinken sie dort auf fremde Websites, können sie in eine teure Abmahnfalle tappen. Dafür sorgte das LG Hamburg mit einem spektakulären Richterspruch.
- Nach dem Urteil des LG Hamburg ist die Elektroblitz GmbH verpflichtet, alle verlinkten Seiten der Verbände und Innungen auf Verstöße gegen das Urheberrecht zu prüfen – und zwar permanent. Denn schon einen Tag nach der Prüfung kann Verband XY ein neues Bild hochladen, das gegen das Urheberrecht verstößt. Der Link zum Verband wird dann zum realen Abmahngrund – für Elektroblitz, nicht für den Verband.
Dieser Nachforschungsaufwand ist nicht beherrschbar. Niemand kann einschätzen, ob ein Bild, das auf einer fremden Website verwendet wird, lizenzfrei ist oder den Lizenzbestimmungen entspricht:
- Ein Bild trägt den Vermerk: „Quelle: Getty Images“. Woher weiß ein Außenstehender, ob die Lizenzgebühr bezahlt ist? Muss er Getty Images anschreiben oder denjenigen, der das Bild auf seiner Seite hochgeladen hat? Darf Getty Images Auskunft über die Zahlungsmoral seiner Geschäftspartner erteilen?
- Ein Bild trägt den Vermerk: „Lizenz: CC0“. Mit dieser Lizenz verzichtet der Urheber auf alle Rechte, er schenkt sein Werk der Menschheit. Woran erkannt ein Außenstehender, ob jemand illegal ein Bild von Getty Images verwendet und CC0 darunter schreibt?
Der Aufwand, den das Gericht als zumutbar bezeichnet, ist durch nichts gerechtfertigt. Bisher genügte es, wenn sich der Urheber eines Bildes an den Betreiber der Website wendet, auf der sein Bild hochgeladen wurde, um eventuelle Verstöße gegen das Urheberrecht zu klären. Schlimmstenfalls wurde der Betreiber vorher abgemahnt.
Mit der Entscheidung des LG Hamburg explodiert die Zahl der potenziellen Abmahnopfer. Nicht nur derjenige, der ein Bild widerrechtlich auf seine Seite stellt, kann abgemahnt werden, sondern jeder, der von einer kommerziellen Website aus auf diese Seite verlinkt.
Was bedeutet die Entscheidung für Google Deutschland?
Google ist eine Website mit Gewinnerzielungsabsicht, die auf Millionen fremde Websites verlinkt. Als Konsequenz aus der Hamburger Entscheidung müssten die Abmahnkanzleien Deutschlands ihr Personal verdoppeln und täglich tausende Serienabmahnungen an Google schicken.
In der Praxis wird sich kaum ein Abmahnanwalt mit Google anlegen. Die Elektroblitz GmbH und zehntausende andere Handwerksbetriebe mit eigener Website lassen sich leichter abkassieren.
(*) Ein beliebter Fehler bei Verwendung von Fotos aus Wikimedia. Es genügt nicht, als Urheber „Wiki“ oder „Wikimedia“ anzugeben. Das freut nur die Abmahnanwälte.

Richter am Landgericht Hamburg (Symbolbild) (Lizenz: CC0)
