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Zentralgerät für Kontrollierte Wohnungslüftung im Keller (Foto: Viessmann)
Klimatisierung | Technische Gebäudeausrüstung | Lüftungstechnik

Frische Luft trotz dichter Hülle

Kontrollierte Wohnungslüftung zum Schutz von Gesundheit und Gebäude

09.08.2018

Neben energiesparenden Heizungstechniken wie Wärmepumpen- und Solaranlagen kann auch die Kontrollierte Wohnungslüftung für das Elektrohandwerk zu einem lohnenden Geschäft werden. Wichtig ist unter anderem, die zugehörigen Normen und Richtlinien zu kennen.

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  • alle Räume, die ihrer Bestimmung nach auf übliche Innentemperaturen (≥ 19 °C) beheizt werden;
  • alle Räume, die ihrer Bestimmung nach auf niedrige Innentemperaturen (≥ 12 °C und < 19 °C) beheizt werden;
  • sowie für solche Räume, die über Raumverbund durch die vorgenannten Räume beheizt werden.

Die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz (Abschnitt 8) gelten für beheizte Räume und Gebäude. Ferner gibt diese Norm wärmeschutztechnische Hinweise für die Planung und Ausführung von Aufenthaltsräumen in Hochbauten. Die Anforderungen gelten für zu errichtende Gebäude, für Erweiterungen bestehender Gebäude und für neue Bauteile in bestehenden Gebäuden. Weitergehende Festlegungen, zum Beispiel Arbeitsschutz, sind von dieser Norm unberührt. DIN 4109: Mindestanforderungen Schallschutz. Dieses Regelwerk legt einen Mindeststandard für den Schallschutz in haustechnischen Anlagen fest. In Tabelle 4 sind Werte der maximal zulässigen Schalldruckpegel aufgeführt. Die Norm ist im Baurecht verankert.

DIN 18 379:2016-09: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Raumlufttechnische Anlagen. Die ATV DIN 18 379 „Raumlufttechnische Anlagen“ wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) fachtechnisch überarbeitet. Abschnitt 5 „Abrechnung“ wurde neu strukturiert. Redaktionell wurden u. a. die Verweisungen auf VOB/A aktualisiert. Sie gilt für das Herstellen von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen), bei denen Luft mechanisch gefördert wird.

DIN EN 12 599:2013-01: Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen. Diese Norm beinhaltet die deutsche Fassung der EN 12 599:2012. Sie legt Prüfungen, Prüfverfahren und Messgeräte zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit von installierten Anlagen bei der Übergabe fest, die teilweise vor, während und nach der Übergabe durchgeführt werden.

DIN EN 13 141-1:2004-05: Lüftung von Gebäuden: Leistungsprüfungen von Bauteilen/Produkten für die Lüftung von Wohnungen Teil 1: Außenwand- und Überströmluftdurchlässe. In der Norm werden Laborverfahren für die Prüfung von Außenwand- und Überströmluftdurchlässen festgelegt, die unter Druckdifferenz betrieben werden. Sie gilt für Luftdurchlässe verschiedener Typen, die in der Norm aufgelistet sind und die zwischen zwei Bereichen (einem Raum und dem Freien oder zwischen zwei Räumen) eingebaut sind. Weiterhin werden Prüfungen beschrieben, die für die Bestimmung darin aufgelisteter Größen vorgesehen sind. DIN EN 13 141-1 gilt jedoch nicht für die Bewertung der Luftfilterung, der Kondensationsgefahr und der Erzeugung von Geräuschen [6].

VDI 3803 Blatt 4: Raumlufttechnik – Geräteanforderungen, Blatt 4: Luftfiltersysteme. Die Richtlinienreihe VDI 3803 behandelt Planung und Ausführung von zentralen RLT- Anlagen und bietet Hinweise zur Einbindung von heiz- und kältetechnischen Anlagen zur Luftkühlung und an die Gebäudeautomation. Im Blatt 4 geht es speziell um Eigenschaften, Klassifizierungen, Prüfungen, Einsatzmöglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Arten von Luftfiltersystemen (Grob-, Fein-, Schwebstoff- und Molekularfilter) in der Raumlufttechnik. Diese sollen dem Gesundheitsschutz von Personen und dem Schutz der RLT-Anlage vor Verunreinigungen dienen sollen. Sie verweist unter anderem auf die DIN EN 779: Partikel-Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik. [7]

Wichtige Vorarbeit des Planers: Lüftungskonzept

Gebäude- und Fachplaner haben bei ihrer Arbeit bauphysikalische, lüftungs- und gebäudetechnische sowie auch hygienische Gesichtspunkte zu beachten. Sie werden sich bei der Planung einer Lüftungsanlage größtenteils auf die im Mai 2009 aktualisierte Fassung der DIN 1946-6 stützen.

Dieses im Fachjargon „Lüftungsnorm“ genannte Regelwerk beschreibt unter anderem die Erstellung eines Lüftungskonzepts, das aufzeigt, wie ein ausreichender Luftwechsel in Wohnungen zu erreichen ist, und das als Nachweis für die Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme dienen kann. In einem solchen Lüftungskonzept müssen die Planer festlegen, wie aus Sicht der Hygiene und des Bauschutzes der notwendige Luftaustausch erfolgen kann.

Zu erstellen ist ein Lüftungskonzept laut § 6 der Energieeinsparverordnung für alle Neubauprojekte; für Sanierungen und Renovierungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern nur dann, wenn mehr als ein Drittel sämtlicher Fenster ausgetauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche neu gedämmt wird. Ein Lüftungskonzept verfassen darf laut Norm jeder Fachmann, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist. Die DIN 1946-6 benennt vier Lüftungsstufen mit unterschiedlichen Nutzungsbedingungen, für die der Planer eine geeignete Lüftungsmaßnahme finden muss. Der wichtigste Aspekt ist dabei der Feuchteschutz, der ohne einen ausreichenden Luftwechsel nicht zu haben ist. Hier die Beschreibung der vier Lüftungsstufen [8]:

Die Lüftung zum Feuchteschutz (FL) ist die notwendige Lüftung zur Gewährleistung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen, bei teilweise reduzierten Feuchtelasten, zum Beispiel bei zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer und Verzicht auf Wäschetrocknen in der Nutzungseinheit. Sie kann auch als „Urlaubslüftung“ bezeichnet werden.

Die Reduzierte Lüftung (RL) dient zur Gewährleistung der hygienischen Mindestanforderungen, sowie des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen, bei teilweise reduzierten Feuchte- und Stofflasten, zum Beispiel infolge zeitweiliger Abwesenheit von Nutzern.

Die Nennlüftung (NL) ist eine notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen Anforderungen sowie des Bautenschutzes bei Anwesenheit der Nutzer (Normalbetrieb).


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