Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften
Körperdurchströmung beim Anschließen einer Steckdose
Wie leider so oft, wurden die 5 Sicherheitsregeln missachtet, die der Elektrogeselle vor Wiederaufnahme der Arbeiten erneut hätte durchführen müssen.
Arbeitsauftrag. Ein Elektrofachbetrieb war mit der Installation der elektrotechnischen Anlage eines neuen Ladenlokals beauftragt worden. Die Arbeiten wurden von einem Elektrogesellen und einem Elektrohelfer ausgeführt. Am Unfalltag war u. a. eine Steckdose in der Toilette des Ladenlokales anzuschließen.
Unfallhergang. Der Elektrogeselle hatte am Vormittag des Vortags die Unterverteilung im Ladenlokal installiert und überprüft. Nachmittags hatte er einen Arbeitsauftrag auf einer anderen Baustelle zu erledigen. Am Nachmittag sollten aber im Ladenlokal Arbeiten durch Fremdgewerke ausgeführt werden. Da keine Baustromversorgung zur Verfügung stand, schaltete der Elektrogeselle vor dem Verlassen der Baustelle den bereits fertiginstallierten Stromkreis des Ladenlokals am Unterverteiler ein. Er wies die Verantwortlichen der Fremdgewerke darauf hin, welche Stromkreise in der Unterverteilung nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Der Elektrogeselle verzichtete aber darauf, diese Stromkreise gegen Wiedereinschalten zu sichern.
Am Unfalltag erhielt der Elektrohelfer vom Elektrogesellen den Arbeitsauftrag, die Steckdose in der Toilette des Ladenlokals an die bereits in der Unterverteilung fertiginstallierte Anschlussleitung anzuschließen. Der Elektrogeselle ging davon aus, dass der Steckdosenstromkreis ausgeschaltet sei. Er überprüfte dies aber nicht. Der Elektrohelfer begann mit den erforderlichen Arbeiten. Als er die Steckdose in der linken Hand hielt und mit der rechten Hand die bereits abisolierte Ader der Phase an die Steckdose anklemmen wollte, berührte er mit der blanken Ader das Metallgehäuse der Steckdose. Er erlitt dabei eine Körperdurchströmung. Der bereits installierte Fehlerstromschutzschalter unterbrach den Stromfluss. Da der Elektrohelfer über keine Beschwerden klagte, wurde auf das Leisten von Erster Hilfe verzichtet. Auf dem Nachhauseweg bemerkte der Elektrohelfer Beschwerden in der linken Hand und im Arm. Er fuhr daraufhin ins Krankenhaus. Dort wurde er zur Beobachtung stationär aufgenommen und im Anschluss an den eintägigen Krankenhausaufenthalt für einige Tage krankgeschrieben.
Unfallanalyse. Unfallursache war das Nichtbeachten der fünf Sicherheitsregeln durch den Elektrogesellen, der vor der Wiederaufnahme der Arbeiten die fünf Sicherheitsregeln erneut hätte durchführen müssen. Dies ist stets erforderlich, wenn Arbeiten unterbrochen werden. Den Elektrohelfer trifft keine Schuld. Er arbeitete unter Leitung und Aufsicht des Elektrogesellen, der für die Sicherheit des Helfers verantwortlich war. Die Unfallanalyse ergab, dass der Elektrofachbetrieb keine Gefährdungsbeurteilung erstellt hatte. Zudem waren der Elektrogeselle und der Elektrohelfer nicht unterwiesen worden – und es gab keine ausgebildeten Ersthelfer im Unternehmen.
Autor: D. Rothweiler
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