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Elektromobilität

Elektromobilität: Geräuschzwang für E-Autos

Kommentar: Wer hat Angst vor leisen Autos?

23.11.2016

USA, UN und EU sind sich selten einig. Doch in einem Punkt gibt es keine Differenzen: Elektroautos sollen zwangsweise lauter werden. Damit wird einer der größten Vorteile der Elektromobilität beseitigt – das geräuschlose Fahren.

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Elektroroller werden immer beliebter. Sie sind schnell, wendig und leise. Für Blinde bedeuten sie eine Gefahr. Ein Warnsignal am Roller ist aber nicht geplant. Zu Recht: Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, auf Personen zu achten, die seinen Weg kreuzen.

Wildunfälle sind ein weiteres Problem, nicht für Blinde, aber für Autofahrer. Mit 80 km/h in ein Reh zu fahren ist wie ein frontaler Crash gegen eine Mauer. Dabei gäbe es eine einfache Lösung: Jedes Auto sendet in Wildwechselzonen ein ununterbrochenes akustisches Warnsignal. Wild scheut vor Lärm und zieht sich in den Wald zurück. Damit würden viele Verletzungen an Mensch und Tier und schwere Schäden an den Fahrzeugen vermieden werden. Doch es gibt keinen Signalzwang, zum Glück. Man kann nicht alles regeln.

Ein anderes Kaliber sind Straßenbahnen. Stadtbewohner kennen das Phänomen: Obwohl die Straßenbahn schrankwandgroß, auffällig lackiert und mit hellem Scheinwerferlicht unterwegs ist, werden immer wieder Menschen überfahren, die die Straßenbahn weder gesehen noch gehört haben.

Hier zeigt sich das Dilemma der Warnsignal-Diskussion. Die Hersteller von Straßenbahnen bemühen sich seit Jahrzehnten, vom Image des lauten, quietschenden und ratternden Nahverkehrsmittels loszukommen. Sie investieren viel Geld, damit die Anwohner nachts nicht aus den Betten fallen, wenn die Straßenbahn am Haus vorbei fährt. Mit Erfolg: Niederflurwagen wie Flexity Berlin sind erstaunlich leise.

Denkt man den Schutz blinder und sehbehinderter Fußgänger zu Ende, müsste die Straßenbahn ein permanentes Warnsignal aussenden. Hoffentlich kommt die ECE nicht auf diesen Trichter. Man muss nicht alles regeln.

Geschichte wieder holt sich  als Farce

Das gesetzlich verordnete Warnsignal für E-Autos ist ein Rückfall ins 19. Jahrhundert. Mit einem ähnlichen Argument – Schutz der Fußgänger vor den immer populärer werdenden Automobilen – erließ die britische Regierung 1865 den Red Flag Act.

Ein Auto durfte nicht schneller als 4 Meilen pro Stunde außerorts und 2 Meilen pro Stunde innerorts fahren. Zusätzlich musste ein Fußgänger mit einer roten Flagge vor dem Fahrzeug her laufen, um andere Personen zu warnen: Achtung, hier kommt ein langsam fahrendes Vehikel!

Obwohl die Automobile im Jahr 1865 eher Dampfmaschinen auf Rädern glichen und einen Höllenlärm verursachten, wurden sie von manchen Fußgängern überhört und übersehen. Weit über tausend Verkehrstote zählte Großbritannien im zehnten Jahr nach Einführung des Gesetzes – trotz roter Warnflagge. Und nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen zählten zu den Unfallopfern.

Der Red Flag Act gilt nicht als Gipfel der Regierungskunst. Doch selbst, wenn er noch heute als Vorbild für die Arbeit eines Parlaments dienen würde – kein noch so ausgefeiltes Gesetz kann Menschen davor schützen, dass das Leben eine endlose Folge von Unfallgefahren ist.

Wer mit Kopfhörern abgeschottet auf die Straße läuft und dabei seine WhatsApp-Nachrichten liest, dem helfen weder rote Flaggen noch Warnsounds mit 67 dB (A). Der liegt auf der Motorhaube. Oder unter dem Auto, egal, ob Benziner oder Elektro.

Achtung, Verschwörungstheorie!

Für den Verkauf von E-Autos ist der Lärmzwang kontraproduktiv. Wer möchte freiwillig auf die viel gelobte Stille eines Elektroautos verzichten?

Doch vielleicht ist das der einzige Zweck der Verordnung. Vielleicht werden Blinde und Sehbehinderte nur vors Loch geschoben, um den E-Auto-Verkauf so lange zu bremsen, bis die Großkonzerne in der Lage sind, mit kleinen Krautern wie Tesla fertig zu werden. Denn bisher lacht Tesla über VW, Mercedes-Benz und General Motors, nicht umgekehrt.

Aber das ist nur eine Verschwörungstheorie.


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Autor
Name: Jürgen Winkler