Elektromobilität
Elektromobilität
E-Scooter – Regierung macht den Weg frei
18.03.2019
Elektrische Roller sollen 2019 laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) auf deutschen Straßen erlaubt werden. Eine neue, umweltfreundliche Mobilität verspricht man sich in der Politik von den wendigen Elektrofahrzeugen, die die Städte derzeit fluten.
Fast lautlos surren die ersten E-Scooter durch deutsche Großstädte und erobern sie im Sturm. Sharingfirmen stehen bereits in den Startlöchern und wittern das große Geschäft mit dem neuen Fortbewegungsmittel.
Doch was des einen Freud, ist des anderen Leid. Mit Straßen sind freilich nicht nur jene Bereiche gemeint, die bisher den Auto- und Radfahrern vorbehalten sind, sondern auch Fußwege. Während man auf Bundesebene die neue Mikromobilität als saubere Zukunft und Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr feiert, regt sich auf Landesebene Widerstand. Klare Regeln gibt es für die Fahrer bisher keine. In Paris wurden laut Medienberichten bereits Passanten niedergefahren.
Weder Helm-, noch Führerscheinpflicht
Ein Referentenentwurf, der die Nutzung der Fahrzeuge künftig klar regeln soll, liegt vor und soll im Sommer in Kraft treten. Laut Scheuers Entwurf sollen Fahrzeuge bis 12 km/h künftig auf Fuß- und schnellere bis 20 km/h auf Radwegen fahren dürfen. Auf Gehwegen und kombinierten Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang. Sie dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen nicht vorhanden, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen und fahren mit 20 km/h zwischen Autos, Bussen und Lkws herum. Polizei und Verkehrsverwaltung in Berlin sprechen sich gegen die Zulassung von Elektro-Rollern aus. Man fürchtet noch mehr Unfälle, wenn es auf den Bürgersteigen, Radschutzstreifen und der Fahrbahn enger wird. Radfahr- und Fußgängerverbände stimmen der Polizei und Verkehrsverwaltung Berlins zu. Weder Helm- noch Führerscheinpflicht sind zur Nutzung der E-Scooter im Entwurf geplant. Damit kann sich jeder noch so ungeübte und unwissende Fahrer auf bis zu 20 km/h schnellen Rollern im Straßenverkehr bewegen. Roller, die schneller fahren, sind zwar im Handel erhältlich, vor allem im Ausland, sind von der Gesetzesänderung jedoch nicht erfasst.Versicherung von E-Rollern
Das Mindestalter für die Fahrer liegt bei 12 bzw. 14 Jahren – je nach Höchstgeschwindigkeit der Elektrofahrzeuge. Sie müssen mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen ausgerüstet sein und über eine Beleuchtung ähnlich wie beim Fahrrad verfügen. Eine Klingel oder ein alternatives Signal mit warnendem Charakter sieht der Referentenentwurf ebenfalls vor. Bislang ist eine Versicherung von Elektrorollern nicht möglich. Im Regelfall sind sie in der Privathaftpflicht (PHV) nicht mitversichert. Hier ist die „Benzinklausel“ in den Policen zu beachten, die alle Kfz, die schneller sind als 6 km/h sind, vom Deckungsschutz der PHV aus – egal ob Benzin-, Diesel- oder Elektromotor. Im Referentenentwurf ist für E-Roller eine Versicherungsplakette vorgesehen. Wie hoch die Kosten dafür sein werden, ist noch ungewiss. Gewiss ist aber: Bis dahin müssen Fahrer bei Unfällen den Schaden aus eigener Tasche zahlen, was bei Verkehrsunfällen leicht mehrere tausend Euro sein könnten.6 wichtige Regeln und Hinweise zur Benutzung der E-Scooter
Zum Vergrößern bitte anklicken! (Grafik und weitere Informationen: scooter-bible.de)