
Elektromobilität: Geräuschzwang für E-Autos
Kommentar: Wer hat Angst vor leisen Autos?
USA, UN und EU sind sich selten einig. Doch in einem Punkt gibt es keine Differenzen: Elektroautos sollen zwangsweise lauter werden. Damit wird einer der größten Vorteile der Elektromobilität beseitigt – das geräuschlose Fahren.
Warum die ECE die gesundheitsgefährdende 65 dB (A)-Grenze überschreiten möchte, ist nicht bekannt. Die Folgen kann man sich aber leicht ausmalen. Man muss nur an die Berufspendler denken, die sich täglich über die verstopften Autobahnen und Stadtstraßen quälen.
Angenommen, der Anteil der E-Autos steigt nach 2019 so rasant, dass die Benziner im Alltag weitgehend verdrängt werden. Weiter angenommen, die deutschen Autobahn- und Stadtverwaltungen unterliegen auch nach 2019 noch dem selben Baustellenmanagement wie heute. Dann schleichen hunderte E-Autos im Stop and Go-Verkehr über die Straßen und quäken blöde vor sich hin. Meter für Meter, Stunde um Stunde. Es gibt kein Entrinnen. Der Warnsound fiept, sobald sich die Räder drehen.
Wie klingt ein Pulk träge rollender E-Autos mit penetrantem Warnsound? Wie ein Bienenschwarm auf Ecstasy? Wie eine irre gewordene Kreissäge? Wie die Jahreshauptversammlung der Staubsaugerfans, die sich mit einem hundertfachen 67 dB (A)-Sound begrüßen?
Den Tod von Rasern kennt man. Die Liebhaber des Geschwindigkeitsrauschs finden gelegentlich ihr selbstbestimmtes Ende an einem Alleebaum. Dass aber Langsamfahrer, die Bau- oder Unfallstellen im Schritttempo passieren müssen, dem staatlich organisierten dB (A)-Herzkasper ausgesetzt sind, ist eine neue Qualität.
Wäre es nicht schön, wenn E-Autos lautlos über die Straßen gleiten würden?
Vorschlag für den Warnsound: Scooter, von Minute 1:14 bis 1:33. Wenn schon, denn schon (Video: Recaxy)
Aktionismus einer enthemmten Bürokratie
Sich Gedanken über die Sicherheit von blinden oder sehbehinderten Fußgängern zu machen, ist richtig. Nur sollte man dabei die Relationen nicht aus den Augen verlieren. Das Herauspicken der Elektro- und Hybrid-Autos wirkt wie die aktionistische Kopfgeburt einer enthemmten Ministerialbürokratie.
Denn wenn man die Gesamtheit der Verkehrsteilnehmer betrachtet, erschließen sich noch ganz andere Einsatzgebiete für die warntonherstellende Industrie.
Radfahrer beispielsweise sind lautlos. Ein Radfahrer, der sich Fußgängern von hinten nähert, hat kaum eine Chance, von ihnen wahrgenommen zu werden.
Blinde teilen sich häufiger den Fußweg mit Radfahrern, als sie eine Autostraße überqueren. Man könnte die Straßenverkehrsordnung ergänzen und für das Fahrrad ein permantes akustisches Signal vorschreiben, vielleicht als ewig klapperndes Schutzblech, damit Fußgänger gewarnt werden. Doch wozu? Um sich bemerkbar zu machen, betätigt der Radfahrer die Klingel – wie der E-Auto-Fahrer seine Hupe.
Pedelecs (max. 25 km/h) dürfen in Deutschland auf dem Radweg fahren. Das Bundesverkehrsministerium plant, auch S-Pedelecs (max. 45 km/h) auf Radwegen zu erlauben. Für Blinde ist jeder Zusammenstoß mit den nahezu geräuschlosen Pedelecs fatal, egal, ob sie mit 25 oder 45 km/h in ihre Knochen rauschen. Akustische Warnsignale für Pedelecs soll es trotzdem nicht geben. Man kann eben nicht alles regeln.
