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Betriebsführung: Reform der betrieblichen Altersvorsorge

Kommentar: Die aufgezwungene Wohltat

06.06.2017

Wie Arbeitnehmern mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz der Wunsch nach beliebten schädlichen Garantien ausgetrieben wird.

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Abfindung der betrieblichen Altersversorgung als Königsweg?

Große und sehr große Konzerne haben ihren Mitarbeitern eine bAV versprochen – besitzen jedoch gar nicht das komplette Geld, um diese zu finanzieren.

Kleine und sehr kleine Betriebe haften dafür, dass die arbeitsvertragliche Zusage viel höher gewesen ist, als eine Bank oder Versicherung bisher erwirtschaftet hat.

Ein Ausweg aus dieser Konfliktsituation in der Zukunft ist die gegenwärtige Abfindung – und diese gibt es bei den Steuern und der Sozialversicherung als gegenwärtiges Abgaben-Sparmodell. Durch kluge Gestaltung vermeidet man auch die gesetzliche Doppelzahlung.

Neulich verlor wieder mal ein Handwerkermeister seine persönliche (betriebliche) Altersversorgung komplett – weil er nicht überblickte, welchen Inhalt seine arbeitsvertragliche Zusage finanziell hatte?

Sozialpartner-Modell ohne Sozialpartner?

Die reine Beitragszusage des Arbeitgebers (pay and forget) bedeutet, sich bei der Kapitalanlage irgendwelchen Sozialpartnern und deren Gehilfen auszuliefern – im Zweifel ohne Kostentransparenz.

Wer es ernst meint mit dem sozialen Gedanken der bAV, kann dies auch selbst organisieren – beispielsweise über eine eigene Unterstützungskasse oder Stiftung, die dann statt des Arbeitgebers eine gewünschte Garantie gibt, ganz ohne jede Arbeitgeberhaftung.

Dann aber hat es der Arbeitgeber selbst in der Hand, wer das Geld verwaltet und wann Unverfallbarkeit eintritt, denn die Regeln des BetrAVG gelten dafür nicht, und niemand kann Vorschriften dazu machen. Die Nahles-Rente verbietet die Garantie ja genau deshalb, weil jeder Arbeitnehmer sie sonst haben wollte.

Es ergibt häufig Sinn, sich ganz von den gesetzgeberischen Versuchungen einer minimalen Förderung zu lösen. Auch ausländische Kapitalanlage-Sammelstellen (z. B. Fonds) kommen als Kapitalanlage-Verwalter in Frage. Niemand ist gezwungen hier im Inland mit nach Kosten und Inflation negativen Renditen sein Geld oder das der Mitarbeiter anzulegen.

Strategisch könnten Arbeitgeber die Nahles-Rente anbieten, um ihre Mitarbeiter ganz von einer gesetzlich geregelten Betriebsrente abzuschrecken, so als wenn er sie zur nächsten Betriebsfeier in ein englisches Restaurant einlädt: Nein Danke, mir ist schon schlecht. Bei entsprechender Aufklärung kann er dann, noch bevor diese den Duft von Fish, Chips und Mutton erleben, ihnen etwas ganz anderes anbieten, zu aller Vorteil.


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Autor
Name: Johannes Fiala