
Betriebsführung: Reform der betrieblichen Altersvorsorge
Kommentar: Die aufgezwungene Wohltat
Wie Arbeitnehmern mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz der Wunsch nach beliebten schädlichen Garantien ausgetrieben wird.
Es gibt nur noch eine Beitragspflicht – allerdings zulasten der Lohnumwandlung des Arbeitnehmers (AN), also letztlich von diesem – freiwillig – bezahlt. Der Arbeitgeber entscheidet, wer das Geld anlegt, unter Mitwirkung der Sozialpartner, aber das Kapitalanlagerisiko trägt der Arbeitnehmer. Bietet der AG dies so an, entfällt jeder Anspruch auf andere Formen der bAV mit Garantien.
Nirgends findet man eine Regelung, wonach die AN einen gerechten Anteil am Kapitalanlage-Erfolg erhalten – im Zweifel werden Renditen durch Gebühren aufgezehrt.
Stille Reserven können vorenthalten werden – zudem sollen kollektive Sicherungsfonds aufgebaut werden, für künftige ganz schlechte Zeiten, die individuelle Ansprüche nicht erhöhen, weil genau dann das Geld ohnehin vernichtet wurde. Letztlich werden Beiträge und Kapitalerträge oder Verluste also nach Gutsherrenart zugeteilt, an wen auch immer, früher oder auch viel später, nachdem die Sparer schon lange tot sind.
Auch nach Beginn der Rente kann diese noch gesenkt werden, denn der AN trägt bis an sein Lebensende das Risiko eines Verfalls der Kapitalanlagen.
Das Risiko der Kapitalanlage tragen die Mitarbeiter, welche aber nichts selbst mitzuschnabeln haben – faktisch vielleicht ein verfassungswidriger Vertrag zulasten Dritter, also der AN. Schafft der Gesetzgeber neue Arbeit für bewährte Richter, auch im Arbeitsrecht?
Natürlich werden sich zahlreiche Finanzvermittler finden, welche dazu raten, die bisherige bAV mit Garantien gegen eine neue bAV einzutauschen – diese Option hat der Gesetzgeber vorgesehen. So werden Garantien durch Spekulation ersetzt. Informiert der AG nicht richtig, wird er wohl dafür trotzdem haften, auch ohne Garantien, für den Schaden des AN.
Häufige Beratungsfehler in der bAV-Vermittlung?
Wer arbeitet, bekommt dafür einen Lohn – auf Wunsch einen Teil später, etwa als Betriebliche Altersversorgung (bAV). Damit handelt es sich bei der bAV nicht um ein Abgaben-Sparmodell, sondern für den AN um ein zeitliches Abgaben-Verlagerungsmodell. Der AG spart sich bei der bAV bisher sicher seinen Anteil (rund 20 Prozent) bei der Sozialversicherung – später zahlt der AN als Rentner bis zu mehr als 18 Prozent an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (allein).
Die Nahles-Rente reduziert die Ersparnis des AG auf rund fünf Prozent, weil der Rest als Zusatzbeitrag vom AG abzuführen ist. Dies ändert aber rein gar nichts daran, dass durch die bAV die Ansprüche auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und gesetzliche Altersrente durch bAV-Beiträge sinken – ein Thema, das Vermittler gerne ausblenden. Dem Eindruck nach eine bedingt vorsätzliche Schädigung der AN; und dies, ohne dass Betriebsräte vermehrt einschreiten.
Ein anderer Beratungsfehler ist, dass es häufig besser wäre, auf die bAV zu verzichten, den Lohn komplett zu versteuern, um dann eine private Kapitalanlage fürs Alter zu finden – denn erst damit lassen sich Sozialversicherungsbeiträge vermeiden und Steuern minimieren.
Dann, im Alter, wenn man auf jeden Cent angewiesen sein wird, sind vermeidbare Abgabenbelastungen unerwünscht – nicht nur bei massenhaft zu erwartender Altersarmut. So aber ist zu erwarten, dass vermehrt Rentner bis ans Lebensende Schuldner bei Finanzamt und Krankenkasse werden, wie heute schon zunehmend in der Schweiz.
Wenn man die Alternative hat, die Miete zu bezahlen oder nicht im Kalten zu sitzen und ein Schnitzel auf dem Teller zu haben, aber dem Finanzamt etwas schuldig zu bleiben, ist absehbar, wie die Entscheidung ausfällt.
Wenige sind bereit, nur Miete und Steuern zu bezahlen, damit sie wenigstens schuldenfrei zwischen ihren vier Wänden leben können und nicht auf der Straße verhungern müssen. In Japan begehen viele Rentner kleine Diebstähle, um im Winter in einem Gefängnis unterzukommen – allerdings sehen viele Verkäuferinnen einfach darüber hinweg.
