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Aus dem Facharchiv: Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Betriebsführung
Haftungsrisiko absichern - Betriebshaftpflichtpolice für Handwerksunternehmer lebenswichtig
17.06.2019
Aus dem Urlaub zurück – Knallgeräusche im Haus, Brandrauch im Keller aus Richtung Zählerschrank – die Hauseigentümerin rettet sich zu den Nachbarn und ruft die Feuerwehr.
Die Einsatzkräfte löschen die Flammen, bevor diese von der Unterverteilung auf andere Bereiche übergreifen. Erst vor wenigen Wochen hatte die Elektrofirma den alten Zählerschrank im Keller des Einfamilienhauses durch einen neuen ersetzt. Was war passiert? Ein Versicherungsgutachter untersucht.
Seine Analyse im Elektrolabor ergab: Bei der Montage des neuen Zählerschrankes, in Abwesenheit der Hauseigentümerin, hatte der Elektriker die vorhandenen Stromkreise nur provisorisch an die neue Unterverteilung angeklemmt, um sie später auf zwei Unterverteilungen aufzuteilen. An der zunächst provisorisch ausgeführten Unterverteilung muss die Isolation beschädigt worden sein, was offensichtlich den Brand verursachte: Denn ist die Aderisolation nicht intakt, treten früher oder später Kurzschlüsse auf. Es können Lichtbögen entstehen, die brennbare Materialien entzünden.
Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.
Brand durch beschädigte elektrische Leitungen
Bei stromführenden Leitungen müssen mechanische Beanspruchungen oder gar Beschädigungen daher unbedingt vermieden werden. – Soweit der Bericht und das Fazit des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS). Die Schadenexperten werden bei unklaren Fällen von Behörden und Versicherern beauftragt, die Brandursache zu ermitteln. Wer diese gesetzt hat, ob Mieter, Eigentümer, Handwerksbetrieb, Hersteller, der pure Zufall oder höhere Gewalt, das ist jeweils die Frage.Weitere Beispiele für Schadenfälle
In einem anderen Fall hatte der Elektromonteur bei der Reparatur der Elektrounterverteilung die ausgetauschte neue Dreiphasen-Stromschiene nicht fachgerecht gekürzt oder verarbeitet und dadurch letztlich einen Wohnungsbrand verursacht. In einem dritten Fall aus jüngster Zeit führte ein schwerwiegender Installationsfehler der Elektrofirma zu einem Brand plus Wasserschaden in einem Mehrfamilienhaus.Hauptbrandursachen: Elektrizität und menschliches Fehlverhalten
Jährlich werden den Versicherern in Deutschland rund 200 000 Brände gemeldet. Elektrizität (33 %) und menschliches Fehlverhalten (17 %) sind Auslöser der meisten Brände. Das zeigt eine statistische Langzeitanalyse der Brandursachen im Zeitraum von 2002 bis 2015 aus der Schadendatenbank des Instituts IFS, die inzwischen mehr als 13 500 Brandfälle dokumentiert (vgl. auch Bild unten). Menschliches Versagen sehen kleine und mittlere Unternehmen selbst als drittgrößte Gefahr für den eigenen Betrieb an, wie aus einer Studie der Gothaer hervorgeht. Schließlich besagt die Erfahrung: Vor Missgeschicken, Pannen und auch Fehlern – oft dem zeitlichen Druck geschuldet – ist letztlich kein Betrieb gefeit.Größte Schäden durch Feuer und Wasser
„Die größten Schäden sind die durch Feuer und Wasser. Das betrifft Elektriker genauso wie die meisten anderen Bauhandwerker auch. Irgendwo kommen sie am Bau oder am fertigen Gebäude immer mit diesen beiden Großrisiken in Kontakt“, kommentiert der Sachverständige für Versicherungen und Haftpflichtspezialist Werner Fütterer aus Vienenburg. Ein Feuerschaden ist nach seinen Worten faktisch der „Klassiker“ für Elektrohand-werksbetriebe: „Denn wenn irgendwo im elektrischen System ein Fehler besteht, droht als Erstes ein Brand durch Kurzschluss oder Funkenflug. Und dann ist der Handwerker mit seiner Haftpflicht dran.“ Die betriebliche Haftpflichtversicherung ist deshalb der Dreh- und Angelpunkt für jeden Betrieb. Diese Einschätzung teilt augenscheinlich auch das Gros kleiner und mittlerer Unternehmen aus Handwerk, Handel und Gewerbe. Fast 90 % haben sich laut Umfrage der Gothaer Versicherung entsprechend abgesichert.Betriebshaftpflicht ist unverzichtbar
Eine Betriebshaftpflichtpolice ist für Handwerksbetriebe von existenzieller Bedeutung. Branchenkonzepte und Bausteinangebote richten sich an ihrem speziellen Bedarf aus. Ein sorgfältiger Risiko- wie auch Bedingungs-Check ist dabei der Schlüssel zu passgenauem Versicherungsschutz.Baugewerke besonders schadengeneigt
Die Police springt ein, wenn durch Schuld der Firma und ihrer Mitarbeiter andere zu Schaden kommen. „Alles, was zur gesetzlichen Haftung des Betriebes führt, ist darüber grundsätzlich abgedeckt“, erklärt Fütterer. „Der Handwerker wäre pleite, wenn er einen Schaden von 100 000 Euro baut. Das ist faktisch seine Insolvenzversicherung.“ Eine genaue Analyse der betrieblichen Risiken und ein eingehender Check des Kleingedruckten – am besten mithilfe eines Maklers oder Versicherungsberaters – führen hier erfahrungsgemäß am ehesten zu einem passgenauen Vertrag. „Baugewerke sind besonders sachschadengeneigt“, konstatiert der Sachverständige, der unter anderem auch einen Haftpflicht-Rahmenvertrag für das Elektrohandwerk im Auftrag eines großen Anbieters entwickelt hat. „Insbesondere bei Feuer können jedoch auch Personenschäden eintreten.“Bearbeitungsschäden hoch genug absichern
In den modernen Betriebshaftpflichtpolicen sind Personen- und Sachschäden heutzutage meist mit einer Pauschalsumme von drei Millionen Euro, teils sogar mit fünf Millionen Euro abgedeckt. „Soweit das die Arbeit des Handwerkers – gleich welchen Gewerks – in normalen Häusern betrifft, sollte dieser Standardschutz in der Regel ausreichen“, meint Fütterer. Wie andere Bauhandwerker sind auch Elektriker zum Großteil in der Wohnung oder auf dem Grundstück des Auftraggebers zugange. „Da kann es schon vorkommen, dass Wasser- oder Elektroleitungen aus Versehen angebohrt werden. Das sind klassische Schadenfälle“, sagt Makler Bert Heidekamp aus Berlin. Aber auch draußen bei Erdarbeiten mit dem Bagger besteht die Gefahr, dass Leitungen beschädigt werden. Deshalb sollten ebenso Arbeiten auf fremden Grundstücken mitversichert und die sogenannten Bearbeitungsschäden dabei in ausreichender Höhe abgedeckt sein. Handwerker, die viel beim Kunden arbeiten, haben immer ein größeres Haftpflichtrisiko, erklärt Fütterer. Insbesondere für Bauhandwerker empfiehlt es sich, für Bearbeitungsschäden eher die volle Haftpflicht-Deckungssumme zu nehmen – zum Beispiel drei oder fünf Millionen Euro. In einem Teil der Angebote sind diese typischen Handwerkerschäden bereits in gleicher Höhe mitversichert. „Der Trend im Markt geht eindeutig hin zu höheren Summen für Bearbeitungsschäden“, bestätigt Olaf Stork, Senior Produktmanager Sachversicherung, beim Münchener Verein. Handwerker sind dort nach seinen Angaben bei Bearbeitungsschäden bis zur Höhe der Sachversicherungssumme abgesichert. Das erachtet er insbesondere auch deshalb als wichtig, „da die Abgrenzung zwischen Bearbeitungs- und normalen Sachschäden manchmal schwierig“ sei. Autor: C. FritzDer vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.