Aus dem Facharchiv: Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Betriebsführung
Haftungsrisiko absichern - Betriebshaftpflichtpolice für Handwerksunternehmer lebenswichtig
Aus dem Urlaub zurück – Knallgeräusche im Haus, Brandrauch im Keller aus Richtung Zählerschrank – die Hauseigentümerin rettet sich zu den Nachbarn und ruft die Feuerwehr.
Größte Schäden durch Feuer und Wasser
„Die größten Schäden sind die durch Feuer und Wasser. Das betrifft Elektriker genauso wie die meisten anderen Bauhandwerker auch. Irgendwo kommen sie am Bau oder am fertigen Gebäude immer mit diesen beiden Großrisiken in Kontakt“, kommentiert der Sachverständige für Versicherungen und Haftpflichtspezialist Werner Fütterer aus Vienenburg. Ein Feuerschaden ist nach seinen Worten faktisch der „Klassiker“ für Elektrohand-werksbetriebe: „Denn wenn irgendwo im elektrischen System ein Fehler besteht, droht als Erstes ein Brand durch Kurzschluss oder Funkenflug. Und dann ist der Handwerker mit seiner Haftpflicht dran.“
Die betriebliche Haftpflichtversicherung ist deshalb der Dreh- und Angelpunkt für jeden Betrieb.
Diese Einschätzung teilt augenscheinlich auch das Gros kleiner und mittlerer Unternehmen aus Handwerk, Handel und Gewerbe. Fast 90 % haben sich laut Umfrage der Gothaer Versicherung entsprechend abgesichert.
Betriebshaftpflicht ist unverzichtbar
Eine Betriebshaftpflichtpolice ist für Handwerksbetriebe von existenzieller Bedeutung. Branchenkonzepte und Bausteinangebote richten sich an ihrem speziellen Bedarf aus. Ein sorgfältiger Risiko- wie auch Bedingungs-Check ist dabei der Schlüssel zu passgenauem Versicherungsschutz.
Baugewerke besonders schadengeneigt
Die Police springt ein, wenn durch Schuld der Firma und ihrer Mitarbeiter andere zu Schaden kommen. „Alles, was zur gesetzlichen Haftung des Betriebes führt, ist darüber grundsätzlich abgedeckt“, erklärt Fütterer. „Der Handwerker wäre pleite, wenn er einen Schaden von 100 000 Euro baut. Das ist faktisch seine Insolvenzversicherung.“ Eine genaue Analyse der betrieblichen Risiken und ein eingehender Check des Kleingedruckten – am besten mithilfe eines Maklers oder Versicherungsberaters – führen hier erfahrungsgemäß am ehesten zu einem passgenauen Vertrag.
„Baugewerke sind besonders sachschadengeneigt“, konstatiert der Sachverständige, der unter anderem auch einen Haftpflicht-Rahmenvertrag für das Elektrohandwerk im Auftrag eines großen Anbieters entwickelt hat. „Insbesondere bei Feuer können jedoch auch Personenschäden eintreten.“
Bearbeitungsschäden hoch genug absichern
In den modernen Betriebshaftpflichtpolicen sind Personen- und Sachschäden heutzutage meist mit einer Pauschalsumme von drei Millionen Euro, teils sogar mit fünf Millionen Euro abgedeckt. „Soweit das die Arbeit des Handwerkers – gleich welchen Gewerks – in normalen Häusern betrifft, sollte dieser Standardschutz in der Regel ausreichen“, meint Fütterer.
Wie andere Bauhandwerker sind auch Elektriker zum Großteil in der Wohnung oder auf dem Grundstück des Auftraggebers zugange. „Da kann es schon vorkommen, dass Wasser- oder Elektroleitungen aus Versehen angebohrt werden. Das sind klassische Schadenfälle“, sagt Makler Bert Heidekamp aus Berlin. Aber auch draußen bei Erdarbeiten mit dem Bagger besteht die Gefahr, dass Leitungen beschädigt werden. Deshalb sollten ebenso Arbeiten auf fremden Grundstücken mitversichert und die sogenannten Bearbeitungsschäden dabei in ausreichender Höhe abgedeckt sein.


