Betriebsführung
Mit Selbstbehalten Prämie sparen
ep7/2004, 2 Seiten
Selbstbehalte Der Selbstbehalt oder die Selbstbeteiligung - hauptsächlich bekannt aus dem Bereich der KFZ- und der Krankenversicherung - ist mit Ausnahme der Lebensversicherung inzwischen in nahezu fast allen Versicherungssparten möglich, teilweise sogar ausdrücklich vorgesehen. Bei einem vereinbarten Selbstbehalt kommt bekanntlich der Versicherte im Schadenfall für einen Teil des versicherten Schadens aus eigener Tasche auf. Als Gegenleistung gibt es Beitragsnachlass, dessen Höhe jedoch von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich sein kann. Gerade im gewerblichen Bereich ist dabei vieles Verhandlungssache. Die Gesellschaften bieten dafür in erster Linie feste Beträge an, häufig auch einen prozentualen Selbstbehalt. Andere Varianten sind ebenfalls möglich. Was Selbstbehalte bringen · Selbstbehalte machen vor allem dann Sinn, wenn ein relativ großer Versicherungsbedarf besteht, und existenzbedrohende Risiken mit hohen Folgeschäden für die Firma im bezahlbaren Rahmen gehalten werden sollen. · Es kann Versicherungsprämie eingespart werden. Sichtliche Einsparungen lassen sich beispielsweise in der privaten Krankenversicherung erzielen. Dort kommt man gegebenenfalls um 20 bis 50 Prozent günstiger bei der Prämie weg. Einen nennenswerten Preisvorteil bringt eine Selbstbeteiligung auch in der Autoversicherung. „In der Vollkasko-Versicherung sollten es schon 500 Selbstbeteiligung und in Teilkasko 150 sein“, empfiehlt VDVM-Makler Rainer Melchin aus Berlin als Richtwert. · Das Risikoverhältnis zum Versicherer fällt günstiger aus. Da dieser bei kleinen, in den Selbstbehalt fallenden Schäden, finanziell nicht in die Bresche springen muss, hat der Versicherte eine günstigere Ausgangssituation für die Verhandlung besserer Vertragskonditionen. · Häufig sind Selbstbehalte auch der letzte Rettungsanker, um bei hoher Schadenhäufigkeit - etwa in der Einbruchdiebstahlversicherung - überhaupt noch Versicherungsschutz zu bekommen. · Die Firma wird selbst zu stärkerem Kosten- und Risikobewußtsein angehalten. „Die Firma kann in Höhe eines üblichen und sachgerechten Selbstbehaltes Rückgriff bei ihren Mitarbeitern nehmen - auch schon bei mittlerer Fahrlässigkeit. Das ist arbeitsrechtlich durchgeklagt bis hoch zum Bundesarbeitsgericht“, so der gerichtlich zugelassene unabhängige Versicherungsberater Werner Fütterer aus Vienenburg. · Selbstbehalte erleichtern eine Regelung von kleineren Schäden direkt mit dem Kunden. „Oft ist auch der direkte Draht zum Kunden besser, als die `juristische` Abwicklung durch den Versicherer“, sagt Versicherungsexperte Werner Fütterer. Selbstbehalte gelten üblicherweise für jeden Schaden immer wieder neu. Eine Ausnahme bildet die private Krankenversicherung. Dort gelten alle medizinischen Leistungen im Kalender- bzw. im Versicherungsjahr als ein Schaden. Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 7 554 BETRIEBSFÜHRUNG Autor Carla Fritz, Freie Fachjournalistin, Berlin Mit Selbstbehalten Prämie sparen Mit Selbstbehalten kann Versicherungsprämie gespart werden. Damit die Rechnung am Ende auch aufgeht, sollte vor Vereinbarung genau geprüft werden, ob eine Selbstbeteiligung im konkreten Fall wirtschaftlich sinnvoll ist. Was dabei zu bedenken ist, wird im Folgenden aufgezeigt. IM ÜBERBLICK Varianten der Selbstbeteiligung Fester Selbstbehalt Inhalt: Die vereinbarte Summe wird vom Gesamtschaden abgezogen, der Rest entschädigt. Beispiel: Am bekanntesten sind sie in der Kasko-Versicherung - ab 150 aufwärts bis 2 500 . In der Rechtsschutzversicherung sind Selbstbeteiligungen von 150 üblich, im Firmenrechtsschutz auch 250 oder 500 , in der Pauschalelektronikversicherung meist von ca. 150 bis 250 . Verbreitung: In nahezu allen Sparten, ausgenommen Lebensversicherung. Bewertung: In der Regel die gängigste und günstigste Variante. Durch feste Summen besteht Planungssicherheit für den Schadenfall. Prozentualer Selbstbehalt Inhalt: Die versicherte Firma trägt jeweils einen bestimmten Prozentsatz des Schadens selbst. Bei großen Schäden muss somit sehr viel zugezahlt werden, bei kleineren entsprechend weniger. Beispiel: Bei Bearbeitungsschäden ist ein häufiger Standard: zehn Prozent Selbstbeteiligung, mindestens jedoch 100 und höchstens 500 . Verbreitung: Selten in dieser reinen Form, meist nur in Verbindung mit einer Begrenzung in der Summe nach unten (Mindestbetrag) und oben (Höchstbetrag). Bewertung: In der „reinen“ Form keine Planungssicherheit für den Notfall. Integralfranchise Inhalt: Der Versicherer wird erst oberhalb einer bestimmten Schadensumme in Anspruch genommen, zahlt dann jedoch den vollen Schaden. Beispiel: Der Selbstbehalt für eine 25 000 teure Maschine beträgt in der Maschinenversicherung 2 500 . Alle Schäden bis zu dieser Höhe trägt die Firma selbst. Liegt der Schaden darüber, z. B. bei 2 550 , kommt der Versicherer voll dafür auf. Verbreitung: Sehr selten am Markt. Manchmal bei Sachversicherungen. Eher in den technischen Versicherungen üblich, hin und wieder in der Betriebsunterbrechungsversicherung (BU). Bewertung: Günstige Variante, denn sobald der Schaden eine bestimmte Höhe überschreitet, hat man von Null an Versicherungsschutz. Nur in bestimmten Branchen durchsetzbar. Wird eher größeren Firmen zugestanden. Macht vor allem in den technischen Versicherungen Sinn, z. B. Maschinenversicherung. Stop-loss-Vereinbarung Inhalt: Es wird ein beliebiges Vielfaches des Selbstbehaltes als Höchstschadenselbstbehalt für alle Schäden eines Jahres vereinbart. Beispiel: Vereinbart ist ein Selbstbehalt von 1 000 , aber begrenzt auf maximal 5 000 im Jahr. Produziert die Firma Schäden, werden grundsätzlich 1 000 abgezogen. Wenn die 5 000 erreicht sind, leistet die Gesellschaft in vollem Umfang Schadenersatz. Verbreitung: Teilweise bei Sachversicherungen und BU, seltener in der betrieblichen Haftpflichtversicherung. Für gute Kunden und/ oder gegen Beitragszuschlag. Abhängig von der Verhandlungsposition. Bewertung: Günstig bei so genannten Frequenzschäden, d. h. Schäden, die regelmäßig auftreten und damit kein statistischer Zufall sind. Kostet aber wieder mehr. Zeitlicher Selbstbehalt Inhalt: Der Versicherungsschutz greift im Schadenfall nicht sofort, sondern erst nach einer bestimmten Zeit bzw. gilt nur für bestimmte Zeiträume. Beispiel: Krankentagegeldversicherung zahlt vereinbarungsgemäß nach zwei, vier oder sechs Wochen. Verbreitung: Üblich in der privaten Kranken- und der Unfallversicherung mit verschiedenen Karenzzeiten. Gelegentlich in der BU, die den entgehenden Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten infolge eines Sachschadens ersetzt. Der erste oder die ersten beiden Tage nach dem Schaden sind dann z. B. vom Schadenersatz ausgenommen. Außerdem hier: Begrenzung der Haftungszeit der BU auf z. B. sechs, zwölf oder 18 Monate. Ist die Arbeit länger unterbrochen, trägt die Firma dieses Restrisiko. Bewertung: In der Kranken- und Unfallversicherung sinnvoll. In der BU zum Schadensbeginn nicht unbedingt von Vorteil, für den Versicherer sinnvoll und zum Teil standardmäßig von ihm vorgesehen zur Vermeidung von verwaltungsintensiven Kleinschäden. Selbstbehalte können sich rechnen Für den Versicherer lohnt sich ein Selbstbehalt immer. Dieser spart nicht nur Kosten bei der Schadenszahlung, sondern auch für Verwaltungsaufwand bei Bagatellfällen. Die Vereinbarung von Selbstbehalten kann sich aber auch für den Firmeninhaber rechnen: „Selbstbehalte machen im betrieblichen Bereich durchaus Sinn“, so Werner Fütterer, der seinen Klienten generell dazu rät. „Wir gehen sogar soweit, dass wir unseren Kunden sagen: Sie sollten möglichst ihren gesamten Durchschnittsschaden selbst tragen. Weil man sich gegen das versichern soll, was man anders nicht abfangen kann. Was richtig wehtut: im Betrieb, was an die Grenzen der Existenz geht, im Privaten an die Grenzen der überschüssigen Zahlungsmöglichkeiten. Ansonsten laufen der Firma irgendwann die Kosten davon, wird die Prämie zu teuer oder angemessener Versicherungsschutz knapp.“ Beispiel: Für eine Holzbaufirma im Raum Gifhorn - mit einer Lohn- und Gehaltssumme von ca. 500 000 - hat Fütterer zum Beispiel im Haftpflichtbereich mit dem Versicherer einen festen Selbstbehalt von 1 000 pro Schaden vereinbart. Beitragsersparnis: 30 Prozent - 2 250 im Jahr. Was Experten raten Einsparpotential: In der Betriebshaftpflichtversicherung sind Selbstbehalte zwischen ca. 150 und 2 500 eine sachgemäße Spanne. Die Beitragsersparnis wiederum hängt hier auch von der Betriebsgröße ab. „Ein Kleinbetrieb mit einem oder zwei Angestellten kann auch bei 2 500 Selbstbehalt nicht vernünftig sparen. Aber eine größere Firma mit 20 Mitarbeitern, die jährlich 10 000 Haftpflichtprämie zahlt, für die lohnt eine Selbstbeteiligung von 1 000 schon“, vergleicht Werner Fütterer. Sein Fazit: Je höher die Prämie, um so höhere Ersparnisse kann der Selbstbehalt bringen. Zeitraum: In drei bis fünf Jahren sollte ein durchschnittlicher Selbstbehalt - bei normalem Schadenverlauf - durch Beitragsersparnis neutralisiert sein. Wenn eine Firma im Durchschnitt alle fünf Jahre einen Schaden hat, von dem sie z. B. 500 selbst bezahlt, muss sich der Beitragsnachlass im Bereich von 100 im Jahr bewegen. Schadenhäufigkeit: Auch die gerichtlich zugelassene Versicherungsberaterin Petra Kauffmann aus Brandenburg rät: „Ich schaue mir dazu vorher die Schadenquoten der letzten drei Jahre an und ermittle danach, wie hoch der Schadenaufwand ist. Das setze ich ins Verhältnis zur eingesparten Prämie. Wenn beispielsweise bis zu fünf Schadenfälle im Jahr zusammenkommen, die zwischen 500 und 2 500 variieren, dann muss der Prämiennachlass schon erheblich sein. Man muss dann davon ausgehen, dass es auch künftig bei dieser Schadenfrequenz bleibt.“ Teilweise stehen jedoch Prämiennachlässe in keinem Verhältnis zu den Schäden, auf denen man im Ernstfall sitzen bleibt. „Bei Jahresprämien von ein paar hundert Euro rechnet sich kein Prämiennachlass“, so Werner Fütterer. Im ungünstigsten Fall müssen mehrere Schäden in einem Jahr verkraftet werden. Viele kleinere Haftpflicht-Schäden fallen dann unter Umständen durchs Raster. Haftpflichtansprüche: „Man sollte in diesem Zusammenhang nicht nur die Schäden sehen, sondern auch die Kosten zur Abwehr von Haftpflichtansprüchen - gerade im gewerblichen Bereich. Auch hier ist die Firma dann gegebenenfalls an den Kosten beteiligt“, so VDVM-Versicherungsmakler Rainer Melchin aus Berlin. Risikobereiche: „In schadenträchtigen Bereichen sind Selbstbehalte mit Vorsicht zu genießen. Dagegen bieten sich solche Bereiche dafür an, wo laut Statistik nicht allzu viel passieren kann und im Prinzip nur der `Super-Gau` versichert wird - etwa Feuerschäden. Wann passiert das schon? Wenn man dann 250 selbst trägt oder einen Tausender - das kann man verkraften“, stellt Petra Kauffmann fest. Fazit: „Die Beitragsersparnis sollte schon in einem angemessenen Verhältnis zur Selbstbeteiligung stehen“, so VDVM-Versicherungsmakler Rainer Melchin aus Berlin. Er rät außerdem zu vereinbaren, dass der Selbstbehalt für alle Versicherungsfälle im Jahr gilt - und nicht je Versicherungsfall. Werner Fütterer meint: „Einen Selbstbehalt also nur vereinbaren, wenn man ihn denn tragen kann und dort, wo es sich in der Prämie deutlich bemerkbar macht.“ Firmen mit so genannten Frequenzschäden rät er außerdem zu prüfen, inwieweit organisatorische Abläufe verändert werden können. Vor Abschluss bedenken Ob mit oder ohne Selbstbehalt, das ist letztlich immer eine wirtschaftliche Erwägung. Für Schäden in begrenzter Höhe kann die Firma notfalls selbst aufkommen. Wenn jedoch eine Selbstbeteiligung im Schadenfall sinnvoll erscheint, sollte man vorher die Schadenhäufigkeit in seiner Firma untersuchen. Dabei sollte man überdenken, wie sich ein Selbstbehalt auswirken würde. Erst wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer rationalen Kalkulation ein Plus unterm Strich steht, sollte man sich für einen tragbaren Selbstbehalt entscheiden. Oft hängt die Entscheidung nicht nur von der Versicherungsart, sondern auch von der Versicherungssumme und dem zu versichernden Risiko ab. Parallel dazu sollte man abwägen, inwieweit sich durch eigene Schadenverhütung Beitragssätze reduzieren lassen, beispielsweise in der betrieblichen Feuer- oder Einbruchdiebstahlversicherung. Wichtig: Es sollten immer Angebote mehrerer Gesellschaften eingeholt werden - mit und ohne Selbstbehalt. Bei einigen wirken sich Selbstbehalte gravierend in der Prämie aus, bei anderen sind sie kaum der Rede wert. Einige Gesellschaften versuchen gleich von vornherein, einen Selbstbehalt einzubauen, um die Prämie optisch günstiger zu gestalten. Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 7 555 Für Selbstbehalte bieten sich solche Bereiche an, wo laut Statistik ganz selten der Schadenfall eintritt wie z. B. Feuerschäden BETRIEBSFÜHRUNG
Autor
- C. Fritz
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