Betriebsführung
Risikoschutz verbessern durch Policen-Check
ep12/2003, 1 Seite
In jeder Analyse von betrieblichen Versicherungen werden erfahrungsgemäß zwischen fünf bis zehn Policenfehler oder Deckungslücken aufgedeckt, die den Betrieb auf Anhieb die Existenz kosten können. Die wichtigsten Versicherungsthemen für den Policen-Check im Elektrohandwerksbetrieb sind im Folgenden kommentiert. Betriebliche Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz hat ein Unternehmen nur für die Risiken bzw. Aktivitäten, die sich aus der Betriebsbeschreibung und dem Versicherungsantrag ergeben. Kommen neue Risiken hinzu, besteht nur noch gewisse Zeit Versicherungsschutz über die so genannte Vorsorgedeckung. Vergleichen Sie die Tätigkeitsbeschreibung in der Police mit der aktuellen Situation im Unternehmen. Listen Sie auf, was sich verändert hat bzw. in Kürze verändern soll: · Rechtsform des Unternehmens (z.B. vorher Einzelunternehmer, jetzt Gmb H)? · Mitarbeiter: Neueinstellungen oder Abgänge? · Übernahme zusätzlicher Tätigkeiten aus anderen Gewerken? · Erweiterung der Firma - neue Firmenniederlassung? · Führt Ihre Firma jetzt auch Arbeiten auf fremden Grundstücken aus? · Wurden Betriebsräume/ein Betriebsgebäude neu dazugemietet? · Hat die Firma selbstfahrende, nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen, z.B. Gabelstapler angeschafft? Sofern die zusätzlich übernommenen Arbeiten aus anderen Gewerken für den Versicherer ein höheres Risiko darstellen, schlägt sich das entsprechend in der Haftpflichtprämie nieder. Achten Sie dann jedoch darauf, dass dies nur entsprechend anteilig berechnet wird (Mischkalkulation). Personen- und Sachschäden in der Haftpflichtversicherung Dies ist das wichtigste und auch teuerste Versicherungsthema für Firmeninhaber. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass nach einem ersatzpflichtigen Schaden der vorherige Zustand wiederhergestellt werden muss. Versicherungssummen von 1,5 Mio. Euro jeweils für Personen- und Sachschäden sind die untere Grenze, besser noch 2,5 Mio. bis 3 Mio. Euro pauschal. Ausreichende Deckung von Bearbeitungsschäden Hier steckt ein kostenträchtiger „Dauerbrenner“, der oft genug an die betriebliche Existenz geht. Zwar sind Handwerkerhaftpflicht-Policen inzwischen damit üblicherweise ausgestattet. Aber mit den zugehörigen Versicherungssummen kommt man im Schadenfall oft nicht weit. 10 000 bis 15 000 Euro reichen bei einem größeren Bearbeitungsschaden heute oft nicht mehr aus. Deckungssummen in dieser Größenordnung findet man aber häufig noch in älteren Policen. Tipp: Versicherungssumme für Bearbeitungsschäden aufstocken. 25.000 bis 50.000 Euro sollten - je nach Auftragsvolumen der Firma - die untere Grenze sein. Hintergrund: Die Rechtsprechung sieht Bearbeitungsschäden heute umfassender. Daraus ergeben sich auf diesem Feld höhere Schadenersatzansprüche. Was früher noch als klassischer Haftpflicht-Sachschaden durchging und folglich „abgerechnet“ werden konnte, fällt nun unter „Bearbeitungsschaden“. Dieser muss in der Haftpflichtpolice gesondert versichert werden. Grundabsicherung und Exzedentenvertrag Handwerksfirmen nutzen die Exzedentenversicherung oft zur Aufstockung der Haftpflichtsumme für eine bestimmte Zeit oder projektbezogen. Nicht immer sind die jeweiligen Versicherungssummen und Konzepte exakt aufeinander abgestimmt und gefährliche Deckungslücken die Folge. Betriebsunterbrechungsversicherung Für Handwerksfirmen, die auf Baustellen „zu Hause sind“ und sich das Material dorthin just-in-time anliefern lassen, also kaum etwas auf Lager haben, erübrigt sich eine Betriebsunterbrechungs-Police oftmals. Anders bei Handwerksfirmen, die über Verkaufsausstellungen erheblichen Umsatz machen oder auch für andere Firmen Einkäufe mit abwickeln. Hier kann ein solcher Vertrag durchaus Sinn machen. Sachversicherungen (Feuer, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Leitungswasser, ggf. Sturm und Glas) Sind die Versicherungssummen für Waren und Vorräte sowie für die betriebliche und kaufmännische Einrichtung noch aktuell? Ist sie zu hoch, zahlen Sie zu viel Prämie. Ist sie zu niedrig, sind Sie im Schadenfall unterversichert und erhalten den Schaden nur anteilig ersetzt. Folgende Fragen sind hier wichtig, beantwortet zu werden: · Welche Lagerbestände sind versichert? · Hat sich das Angebot erweitert, so dass jetzt eventuell mehr oder wertvolleres Material gelagert wird? · Müssen eventuell demnächst neu genutzte Außenlager oder neue Einsatzorte zusätzlich versichert werden (Außenversicherung)? Gut zu wissen: · Haftpflichtpolicen, die älter als drei bis fünf Jahre sind, weisen i.d.R. größere Deckungslücken auf als neuere. · Nur in der Haftpflicht-, Betriebsunterbrechungs- und der Rechtschutzversicherung fragt der Versicherer in bestimmten Abständen nach Veränderungen in der Firma - und zwar dann, wenn die Prämie fällig wird (Hauptfälligkeit). In den anderen Sparten muss man selbst dafür sorgen, dass der Versicherer auf dem Laufenden ist. Bei gravierenden Veränderungen wie der Übernahme von Arbeiten aus anderen Gewerken - sofort informieren. · Alle Informationen an die Gesellschaft schriftlich weiterreichen - mit einer Kopie für die eigenen Unterlagen. · Auf unverzügliche sowie schriftliche Bestätigung und - soweit neue Risiken dazugekommen sind - auf vorläufigen Deckungsschutz bestehen. · Vollständige Versicherungsunterlagen sollten immer parat sein: alle Policen komplett mit Antragsdurchschriften, Deklaration, Bedingungen, Sonderbedingungen, Risikobeschreibung; in einem oder mehreren Ordnern, dazu ein nachvollziehbares Inhaltsverzeichnis. C. Fritz Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 12 942 BETRIEBSFÜHRUNG Risikoschutz verbessern durch Policen-Check Die Grenzen zwischen den Gewerken im Handwerk verwischen. Doch neben den Chancen stehen damit für Handwerksfirmen auch neue Risiken ins Haus (z.B. bei der Betriebshaftung). Dem sollte der Inhaber Rechnung tragen - mit regelmäßiger Durchsicht der Versicherungs-Policen. Zugleich gilt es, den Wettbewerb der Branche zu nutzen und mit dem Versicherer günstigere Verträge aushandeln. WEB-TIPP Hilfe beim Policen-Check im Internet Verband der Versicherungsberater www.bvvb.de oder Verband der Versicherungsmakler www.vdvm.de
Autor
- C. Fritz
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