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Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Gruppen-RCD für ein Gewerbeobjekt

15.08.2023

Können Licht- und Steckdosenstromkreise an einen RCD angeschlossen werden?

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Frage:
Ein Elektroplaner plant eine Unterverteilung in einem Gewerbeobjekt (Räume für Versammlungen bzw. Veranstaltungen). Er plant einen Gruppen-RCD (40 A; 30 mA; 4-polig), an den er vier Beleuchtungsstromkreise und gleichzeitig vier Steckdosenstromkreise mit acht Sicherungsautomaten anschließen möchte. Ich bin der Meinung, dass es sinnvoller wäre, einen oder zwei RCDs (300 mA) für die Beleuchtungsstromkreise und separate RCDs für die Steckdosen zu montieren. Auch wenn es zulässig ist, dass man Licht- und Steckdosenstromkreise an einen RCD anschließen könnte. Mein Verstand sagt mir, dass dies zu trennen ist. Liege ich damit falsch? Allein schon wegen der Versorgungssicherheit und Übersichtlichkeit.

Antwort:
Vorweg.
Für die Errichtung elektrischer Anlagen in gewerblichen Bereichen ist DIN VDE 0100-718 (VDE 0100-718) [1] zutreffend, wobei aber auch die Normen der Gruppe 100 bis 600, der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) mit zu berücksichtigen sind.

Da es in DIN VDE 0100-718 (VDE 0100-718) [1] keine bzw. keine abweichenden Festlegungen zu Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs), insbesondere auch nicht zur Anzahl von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) gibt, gelten die Anforderungen der Normen der Gruppe 100 bis 600, der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100).

Aber auch in den Normen der Gruppe 100 bis 600, der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100), gibt es keine klaren normativen Vorgaben bezüglich der notwendigen Anzahl von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs), bzw. ob eine Gruppen- Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) zulässig ist oder nicht.

Aber interpretierbare Aussagen hierzu gibt es derzeit im Abschnitt 314.1 von DIN VDE 0100-100 (VDE 0100-100):2009-06 [2]. Dort ist folgendes festgelegt: „Jede Anlage muss, soweit erforderlich, in mehrere Stromkreise aufgeteilt werden, um

  • Gefahren zu vermeiden und die Folgen von Fehlern möglichst klein zu halten [...];

  • die Gefahr zu berücksichtigen, die durch einen Fehler in einem einzelnen Stromkreis entstehen kann, z. B. Ausfall eines Beleuchtungsstromkreises [...]“

Diese Festlegungen enthalten jedoch keine zwingende Forderung, dass zwei oder mehr Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) in einer elektrischen Anlage eines Gewerbeobjektes vorzusehen sind.

Bisher war es z. B. möglich – wenn auch nicht sinnvoll – alle Steckdosenstromkreise, für die eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) gefordert wird, über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA zu schützen und alle Lichtstromkreise ohne eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) zu versorgen. Somit bestand zumindest eine gewisse Versorgungssicherheit. Für Wohnungen ist dies, seit 2018-10, nun nicht mehr möglich, da nach Abschnitt 411.3.4 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [3] nun auch für Beleuchtungsstromkreise im TN- und TT-System Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA gefordert werden.

Hinweis. In TT-Systemen war diese Variante (RCD und Direktanschluss) nicht anwendbar, d. h. dort musste man immer von mindestens zwei Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) ausgehen, also auch für die Beleuchtung.

Da es für den gewerblichen Bereich eine Forderung nicht gibt, für Leuchtenstromkreise eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA vorzusehen, wäre es also formal möglich, im gewerblichen Bereich, so wie oben beschrieben, vorzugehen.

Allerdings schließt sich auch hierbei aus, dass, wegen der „Versorgungsicherheit“, die gerade im gewerblichen Bereich von größerer Bedeutung sein kann, nur eine einzelne übergeordnete Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD), d. h. ein „Gruppen-FI“ – wie vom Anfragenden angeführt – in der gesamten elektrischen Anlage vorgesehen werden darf.

Fazit. Eigentlich sollte es preislich heutzutage kein Thema mehr sein, in einer neu zu errichtenden elektrischen Anlage mindestens zwei Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vorzusehen, auch wenn es den, von mir oben angeführten, „Ausweg bzw. die angeführte Alternative“ für den gewerblichen Bereich geben könnte.

Wenn der Anfragende mindestens zwei Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) für eine elektrische Anlage vorsieht, geht er jeder Diskussion aus dem Weg. In manchen Fällen können auch mehr als zwei Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) notwendig sein, z. B. wenn in ausgedehnten elektrischen Anlagen die Schutzleiterströme so groß sein können, sodass es zu ungewollten Auslösungen kommen kann und ggf. auch zwei Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) nicht ausreichend sein können.

Zum Thema „Licht- und Steckdosen-Stromkreise“ angeschlossen an eine gemeinsame Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) gilt, dass dieser Ausführung normativ nichts im Wege steht, wenn dabei nicht alles an einer einzigen Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) angeschlossen wird. Ungeachtet dessen bin auch ich der Meinung, dass man Lichtstromkreise und Steckdosenstromkreise, so weit als möglich, trennen sollte.


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