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Bild: Tanja Esser / stock.adobe.com
Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Messen und Prüfen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Gefährliche Lichterkette

21.11.2023

Wie vermittelt man in Bildungseinrichtungen nach einer Geräteprüfung mit negativem Ausgang (Lichterkette mit unbelegten Schutzkontakten) den Verantwortlichen das notwendige Handeln?

Frage:
Bei der Geräteprüfung in einem Schulhort bekam ich eine Lichterkette zu sehen, die ich als nicht zulässig bzw. gefährlich einstufen würde. Die Lichterkette wird mit 230 V betrieben, verfügt über eine Gummischlauchleitung mit 2 × 1 mm2, hat einen Stecker ähnlich der Bauart Schuko, jedoch mit blinden/unbelegten Schutzkontakten. Die Qualität der Kette ist aus optischer Sicht gut. Die Verpackung trägt ein CE-Zeichen. Was mir aber auch zu denken gibt ist, dass die Leitung am anderen Ende über eine „vollständige“ Schuko-Kupplung verfügt, die im gesteckten Zustand suggeriert, dass sie einen vollwertigen Schukoanschluss darstellt. Der Prüfling galt bei mir als durchgefallen. Diese Lichterkette wurde aus Geldmangel vom Elternrat gespendet, weshalb meine Kritik sehr traurig entgegengenommen wurde. Wie verhalte ich mich in diesem Fall?

Antwort:
Kurz und schmerzlos vorweg: Solch eine Lichterkette ist mit Sicherheit nicht normgerecht.

Schutzleiter. Wenn am Ende einer Verlängerung mit Illumination, oder Lichterkette mit Verlängerungsfunktion, eine gewöhnliche Schuko-Kupplung montiert ist, muss auch ein Schutzleiter vorhanden und für den Anfragenden sogar prüfbar niederohmig sein. Es gab auch mal eine ähnliche Konstellation bei Garten-Steckdosen, die über 2-adrige Leitungen verfügten, bei denen aber Kupplungen verbaut wurden, die nur Konturenstecker aufnehmen konnten. Dies ist jedoch hier nicht der Fall.

Ebenso ist für eine Weiterverbindung mit Schuko-Kupplung der Leitungsquerschnitt definitiv zu gering. Es muss immer davon ausgegangen werden, dass tatsächlich über eine Schuko-Kupplung auch 16 A × 1,45 über 1 h fließen können. Das ist die Überlastung, die spätestens zum Ansprechen des vorgeschalteten Schutzorgans führen muss. Die Leitung muss dies unbeschadet überstehen – bei einer Leitung mit 1 mm2 ist dies nicht möglich.

CE-Zeichen. Natürlich darf ein derart nicht-normgerechtes Produkt kein CE-Zeichen tragen. Hier wäre es sogar sinnvoll, dieses Produkt der Marktaufsichtsbehörde zu melden, denn gerade erst im Oktober 2019 ist ein Kind in einer Frankfurter Kindertagesstätte bei einem Stromunfall ums Leben gekommen.

Organisation. Das Verwenden unsicherer Produkte – unabhängig davon, ob es um die Elektrosicherheit geht oder aber um sonstige Gefährdungen – ist immer ein Organisationsverschulden, denn die Organisation eines Kindergartens oder des besagten Schulhortes (das gilt aber auch für Einkaufszentren, Krankenhäuser oder die Achterbahn auf der Kirmes etc.) schuldet, dass die Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden, die aus der Sicht des besonnen und vernünftig handelnden Menschen erwartet werden dürfen. Und das sind nun mal die technischen Regeln, die Schutzvorschriften und die Erfahrungen der Fachkunde im Umgang mit Gefährdungslagen. Dieser Vorwurf träfe in einem Schadenfall die Leiterin/den Leiter der Einrichtung, aber auch den Träger und vielleicht sogar die zuständige Aufsichtsbehörde, abhängig von deren vorwerfbaren „Nichtkennen der Gegebenheiten vor Ort“. Hier wäre der konkrete Vorwurf, dass eine nicht ausreichend sichere Lichterkette beschafft worden ist. Würde die Leitung der Einrichtung dann argumentieren, dass sie selbst keine technische Kenntnis habe, dann wäre das keine Entschuldigung, sondern Grund und Anlass ihr entgegen zu halten, dass sie sich hätte fachkundig beraten lassen müssen.

Richtiges Verhalten. Man muss sich als Elektrofachkraft und befähigte Person immer bewusst sein, dass man Gefahren des elektrischen Stromes besser einordnen kann als ein Laie. Wir können uns als „sachverständig“ bezeichnen. Nun haben wir die Pflicht für elektrische Sicherheit zu sorgen und dafür auch verantwortlich im Rahmen unserer Beauftragung zu sein.

Autoren: M. Lochthofen, H. Hardt

Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.