
Elektromobilität
Freies Laden für freie Bürger? Im Prinzip ja, aber ...
Die Kleinstaaterei bei den Ladesäulen wird abgeschafft. Ob Vattenfall, RWE oder EnBW – der Zwang zum Vertrag soll fallen. Doch der Teufel steckt im Detail.
Tja. Keine Vattenfall-Card, kein Strom.
Dieses Szenario schreckt Interessenten mehr vom Kauf eines E-Autos ab als die begrenzte Reichweite. Doch das Wirtschaftsministerium konnte darin kein Problem erkennen. Die Verordnung wurde am 28. Oktober 2015 beschlossen.
In § 2 (9) steht folgender Halbsatz:
"[...] befahren werden kann; unterschiedliche Arten der Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung sowie alle Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, anderen Fahrern von Elektromobilen den Zugang zum Ladepunkt zu verwehren, bleiben für die Zuordnung eines Ladepunkts als öffentlich zugänglich außer Betracht."
Der zustimmungspflichtige Bundesrat zog die Notbremse. Die Bundesländer Berlin, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beantragten eine Verschiebung des Beschlusses auf 2016. Am 26. Februar 2016 stimmte der Bundesrat der Ladesäulenverordnung mit zwei Änderungen zu (hier als PDF). Beide betreffen den diskriminierungsfreien Zugang zu Ladestationen.