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Elektromobilität

Freies Laden für freie Bürger? Im Prinzip ja, aber ...

18.08.2016

Die Kleinstaaterei bei den Ladesäulen wird abgeschafft. Ob Vattenfall, RWE oder EnBW – der Zwang zum Vertrag soll fallen. Doch der Teufel steckt im Detail.

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Weil die Geschichte der Ladesäulenverordnung eine kurze, aber heftige Geschichte voller Irrtümer und Fehlentscheidungen ist.

Seit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs Anfang 2015 hagelte es von allen Seiten Protest. Experten, Vereine, Verbände und Lobbyisten beklagten (nicht zu Unrecht) eine typisch deutsche Überregulierung. Beispielsweise werden gebührenpflichtige und fristgebundene Anzeige- und Prüfnachweise verlangt, die es in keinem anderen EU-Land gibt.

Auf der anderen Seite wurde vom Wirtschaftsministerium ein Fakt ausgeklammert, der den E-Autofahrer besonders interessiert: Die diskriminierungsfreie Nutzbarkeit aller öffentlichen Ladestationen in allen Bundesländern.

Diskriminierungsfrei bedeutet: kein Vertragszwang mit dem Betreiber der Ladesäule. 

Wenn der Autofahrer Pech hat, kann es ihm passieren, dass er mit allerletzter Akkuladung zur öffentlichen Ladesäule rollt. Dort regiert Vattenfall. Der E-Mobilist ist aber Ladesäulenkunde bei RWE.


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Autor
Name: Jürgen Winkler