
Elektromobilität
Freies Laden für freie Bürger? Im Prinzip ja, aber ...
Die Kleinstaaterei bei den Ladesäulen wird abgeschafft. Ob Vattenfall, RWE oder EnBW – der Zwang zum Vertrag soll fallen. Doch der Teufel steckt im Detail.
Zu § 2 (9) stellt der Bundesrat lapidar fest:
"In § 2 Nummer 9 ist nach den Wörtern 'befahren werden kann;' der zweite Halbsatz zu streichen."
So einfach kann's gehen.
Warum wird die Ladesäulenverordnung gerade jetzt diskutiert?
Für die Überarbeitung der Ladesäulenverordnung setzte der Bundesrat unter Punkt 3 c) eine Frist:
"Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die fehlenden Regelungen in einvernehmlichem Zusammenwirken von Bund, Ländern, Kommunen und Marktteilnehmern bis zum 18. November 2016 in einer Folgeverordnung zu regeln."
Das ist der Grund, warum Gabriels Ministerium hektisch wird. Der Termin ist nicht mehr weit und der Gesetzgebungsprozess eine zähe Angelegenheit.
Werden durch die Folgeverordnung alle öffentlichen Ladestationen in Deutschland frei nutzbar sein?
Das Wirtschaftsministerium hat sich lange dagegen gesträubt, per Verordnung eine einheitliche, ohne Vertragszwang nutzbare Ladeinfrastruktur zu dekretieren. Doch der Druck der Bundesländer war zu groß, die zersplitterte Ladesäulenlandschaft aufzugeben.
Gabriels Referenten haben aber noch andere Pfeile im Köcher.
Zwar mussten sie bei der Schaffung neuer Ladesäulen-Fürstentümer kapitulieren. Doch der Weg in die Ladefreiheit ist jetzt mit kleinen Gemeinheiten gespickt.
Die Folgeverordnung gilt ausdrücklich nicht für bestehende Ladestationen. Davon gibt es bundesweit über 6.000. Die Stationen, die bisher Vertragskunden vorbehalten waren, bleiben auch künftig für andere Nutzer gesperrt. Zumindest so lange, bis der Anbieter seine Ladestation freiwillig öffnet.
Die Zugangsfreiheit setzt ein Smartphone voraus. Das hat nicht jeder, und es will auch nicht jeder. Andere Systeme, beispielsweise auf RFID-Basis, sind nicht Bestandteil der Folgeverordnung, sie müssen deshalb von den Betreibern nicht angeboten werden.
Ein Smartphone braucht ein Netz. Die lückenhafte Netzabdeckung und die permanenten Netzausfälle bei den Marktführern Telekom, Vodafone und O2 machen ein verlässliches Laden in jeder Region Deutschlands zum Lottospiel.
Die Betreiber dürfen auch in Zukunft Verträge anbieten. Dann existieren an der Ladesäule zwei Tarife: einer mit Rabbat für die Vertragskunden, einer mit Aufschlag für die Laufkundschaft. Schon jetzt verlangen Anbieter wie RWE hohe Preise für den Ladestrom (Preisübersicht). Mit 30 Cent/kWh liegt RWE über dem durchschnittlichen Strompreis für Privathaushalte (25 Cent/kWh), dazu kommt eine Grundgebühr von 4,95 Euro/Monat.
