Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Explosionsgeschützte Beleuchtung - Gesetzliche, normative und technische Grundlagen
Leuchten dürfen nur dann in Bereiche mit explosionsfähiger Atmosphäre gebracht werden, wenn sie keine Zündquelle für diese explosionsfähige Atmosphäre darstellen.
Normen
Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) hat in seiner „Auswahl für den Explosionsschutz“ [4] die am häufigsten benötigten explosionsschutzrelevanten Sicherheitsnormen der Elektrotechnik zusammengestellt. Hier ist u. a. auch die grundlegende Normenreihe DIN EN 60079 enthalten. Die Zusammenstellung und Aktualisierung dieser Auswahl erfolgt dabei in enger Zusammenarbeit mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und dem Arbeitskreis Explosionsschutz im Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI).
Die „Erweiterte Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk“ [4] enthält zumindest die einschlägigen Grundnormen für die Planung, Errichtung, Prüfung und Instandhaltung elektrotechnischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Dazu gehören die VDE 0165-1, Teil 14: Projektierung, Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen [5] sowie die VDE 0165-10-1, Teil 17: Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen [6]. Ebenso enthalten sind darin die beiden Normen zur Zoneneinteilung VDE 0165-102, Teil 10-2: Einteilung der Bereiche – Staubexplosionsgefährdete Bereiche [7] und die gerade erst im Oktober 2016 neu herausgegebene VDE 0165-101, Teil 10-1: Einteilung der Bereiche – Gasexplosionsgefährdete Bereiche [8].
Literatur: [1] Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Neufassung). Erhältlich unter: eur-lex.europa.eu.
[2] Richtlinie 1999/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können. Erhältlich unter: eur-lex.europa.eu.
[3] www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/betriebssicherheitsverordnung.html.
[4] www.vde-verlag.de/normen/auswahlen-und-gruppen.html.
[5] DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1):2014-10: Explosionsgefährdete Bereiche – Teil 14: Projektierung, Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen.
[6] DIN EN 60079-17 (VDE 0165-10-1):2014-10 Explosionsgefährdete Bereiche – Teil 17: Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen.
[7] DIN EN 60079-10-2 (VDE 0165-102):2015-10 Explosionsgefährdete Bereiche –Teil 10-2: Einteilung der Bereiche – Staubexplosionsgefährdete Bereiche.
[8] DIN EN 60079-10-1 (VDE 0165-101):2016-10 Explosionsgefährdete Bereiche – Teil 10-1: Einteilung der Bereiche – Gasexplosionsgefährdete Bereiche.
Autor: B. Weis
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