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Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher Ex-Handgeräte
04.06.2019
Was muss bei der Überprüfung von Mess- und Prüfgeräten in Kläranlagen insbesondere auch in Hinblick auf den Ex-Schutz beachtet werden?
Frage: Was ist zu beachten, wenn explosionsgeschützte Handgeräte betrieblich überprüft werden sollen? Es geht um Mess- und Prüfgeräte in Kläranlagen. In den allgemein zugänglichen Quellen konnte ich dazu keine näheren Informationen finden. Meine Fragen:
[2] Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz – Explosionsschutzprodukteverordnung – 11. ProdSV vom 6. Januar 2016, auch bekannt als Explosionsschutzverordnung – ExVO; BGBl. I 2016 Nr. 2, S. 39.
[3] Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Neufassung) Amtsblatt der Europäischen Union vom 29.1.2014, S. L 96/309.
[4] ATEX-Leitlinien – Leitlinie zur Anwendung der Richtlinie 94/9/EG des Europaparlaments und des Rates vom 23. März 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, 4. Ausgabe Sept. 2012, abgelöst durch Guide to the application of the new Atex Directive 2014/34/EU, 1. Ausgabe April 2016.
[5] Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 – Teil 1:2006-09 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen.
[6] Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 – Teil 3:2009-06 Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 94/9/EG – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs. 6 BetrSichV.
[7] Bekanntmachung des BMAS vom 15. Juni 2015 zur Anwendung der TRBS bzw. TRGS mit Inkrafttreten der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung und daraus resultierenden Änderungen der Gefahrstoffverordnung. Autor: J. Pester Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.
- Genügt hier die elektrische Prüfung nach DGUV 3 oder sind auch Überprüfungen für den Ex-Schutz notwendig?
- Wie sieht die Prüfung für den Ex-Schutz nach einer Instandhaltungsmaßnahme aus, z. B. dem Wechseln der Anschlussleitung?
- Sind besondere Qualifikationen erforderlich?
- Wäre eine Überprüfung durch den Hersteller anzuraten, wenn es sich um Geräte handelt, die auch ab und an kalibriert werden müssen?
- einschlägige technische Berufsausbildung oder spezielle Qualifikation;
- mindestens einjährige Erfahrung auf dem betreffenden fachlichen Gebiet (z. B. mit der Instandhaltung explosionsgeschützter Geräte);
- aktuelle Kenntnisse über Explosionsgefährdungen.
[2] Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz – Explosionsschutzprodukteverordnung – 11. ProdSV vom 6. Januar 2016, auch bekannt als Explosionsschutzverordnung – ExVO; BGBl. I 2016 Nr. 2, S. 39.
[3] Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Neufassung) Amtsblatt der Europäischen Union vom 29.1.2014, S. L 96/309.
[4] ATEX-Leitlinien – Leitlinie zur Anwendung der Richtlinie 94/9/EG des Europaparlaments und des Rates vom 23. März 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, 4. Ausgabe Sept. 2012, abgelöst durch Guide to the application of the new Atex Directive 2014/34/EU, 1. Ausgabe April 2016.
[5] Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 – Teil 1:2006-09 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen.
[6] Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 – Teil 3:2009-06 Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 94/9/EG – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs. 6 BetrSichV.
[7] Bekanntmachung des BMAS vom 15. Juni 2015 zur Anwendung der TRBS bzw. TRGS mit Inkrafttreten der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung und daraus resultierenden Änderungen der Gefahrstoffverordnung. Autor: J. Pester Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.