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Erwerb verbilligter Aktien als Arbeitslohn

18.02.2015

Der BFH entschied mit Urteil vom 7.5.2014 (VI R 73/12), dass die verbilligte Überlassung von Aktien vom Arbeitgeber oder einem Dritten für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zwingend die Konsequenz der Annahme von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit nach sich zieht. Der lohnsteuerliche Vorteil wird in der Form ermittelt, dass die Differenz zwischen vereinbartem Kaufpreis und tatsächlichem höheren Wert der Aktien errechnet und der Be

Der BFH entschied mit Urteil vom 7.5.2014 (VI R 73/12), dass die verbilligte Überlassung von Aktien vom Arbeitgeber oder einem Dritten für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zwingend die Konsequenz der Annahme von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit nach sich zieht. Der lohnsteuerliche Vorteil wird in der Form ermittelt, dass die Differenz zwischen vereinbartem Kaufpreis und tatsächlichem höheren Wert der Aktien errechnet und der Besteuerung zugrunde gelegt wird. Maßgeblich für die Berechnung des lohnsteuerlichen Vorteils sind grundsätzlich die Wertverhältnisse bei Abschluss des für beide Seiten verbindlichen Veräußerungsgeschäfts über die Aktien.