Betriebsführung
Lohnsteuer-Außenprüfung
ep3/2008, 1 Seite
Wenn eine Prüfung angekündigt wird In gewissen Abständen führt das Finanzamt, das für die Betriebsstätte zuständig ist, Außenprüfungen durch. Es kontrolliert, ob man als Chef und Arbeitgeber bei ständigen und zeitweisen sowie freien Mitarbeitern alle Einnahmen, die zum Arbeitslohn zählen, der Lohnsteuer in richtiger Höhe unterworfen hat. Wann eine solche Außenprüfung auf einen „niederkommt“, lässt sich nicht genau voraussagen. Das hängt im Wesentlichen auch davon ab, wie viele Prüfer dem Finanzamt zur Verfügung stehen. Die Prüfungsanordnung der Finanzbehörde enthält den Termin des Prüfungsbeginns, den Prüfungsumfang, den Zeitraum, auf den sich die Lohnsteuer-Außenprüfung beziehen soll und den Namen des Prüfers. Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers Als Arbeitgeber ist man verpflichtet, bei der Außenprüfung mitzuwirken. Das geschieht in der Form, dass die notwendigen Unterlagen zur Hand sind. Diese Zusammenstellung verursacht zwar einige Mühe und kostet Zeit, erleichtert dem Prüfer und dem Unternehmer den Prüfungsvorgang selbst, aber auch den Ablauf. Im Regelfall findet die Prüfung beim Arbeitgeber statt. Wenn gute Gründe dafür sprechen, den Prüfer aus dem Betrieb herauszuhalten, kann man auch darum bitten, dass die Unterlagen im Finanzamt geprüft werden oder bei seinem Steuerberater, wenn vielleicht dessen „Rückendeckung“ erforderlich ist. In der Regel ist zwei Wochen Zeit, um die benötigten Unterlagen - Lohnsteuerkarten, Lohn- und Gehaltskonten, Lohnjournale, Lohnbücher, Kassenbücher, Anstellungsverträge, Kindergeldbescheinigungen - herauszusuchen bzw. zusammenzustellen. In der EDV gespeicherte Daten müssen ausgedruckt werden. Man kann ebenfalls dem Prüfer die Möglichkeit einräumen, das Datenverarbeitungssystem zu benutzen, um es einzusehen. Wenn der Prüfer einzelne Daten näher erläutert haben möchte, dürfen ihm diese Auskünfte nicht verweigert werden. Verhalten bei der Schlussbesprechung Am Ende der Lohnsteuer-Außenprüfung findet eine Schlussbesprechung statt. Spätestens an diesem wichtigen Termin sollte der Steuerberater teilnehmen. Eigene Ansichten vertreten. In der Besprechung macht der Prüfer deutlich, zu welchen Feststellungen er gelangt ist, und welche steuerlichen Auswirkungen daraus resultieren. Hier ist nun Gelegenheit für den Unternehmer und seinen Berater, ggf. gegenteilige Ansichten vorzutragen und um einzelne Positionen mit dem Prüfer zu „feilschen“. Steuerstraftatbestand. Bisweilen kommt der Prüfer zum Ergebnis, dass dem Arbeitgeber - sei es durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit - ein Steuerstraftatbestand anzulasten ist. Das muss er spätestens in der Schlussbesprechung deutlich machen und dort auch ankündigen, dass er den betreffenden Tatbestand an die Steuerstrafstelle weiterleiten wird. Abschlussbericht Über das Ergebnis der gesamten Außenprüfung erstellt der Prüfer einen schriftlichen Bericht, in dem auch beanstandete Sachverhalte sowie die rechtlichen Schlussfolgerungen daraus enthalten sind. Im Bericht finden sich dann auch die geänderten Besteuerungsgrundlagen. Insgesamt muss dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben werden, den Bericht im Einzelnen nachzuprüfen und eine gegenteilige Meinung deutlich zu machen. Wenn sich durch die Außenprüfung keine Änderungen ergeben, wird der schriftliche Prüfungsbericht durch eine schriftliche Mitteilung des Finanzamts ersetzt. Wenn aufgrund der Außenprüfung steuerliche Nachforderungen erhoben werden, so wird das Finanzamt dem Arbeitgeber dies in einem entsprechenden Bescheid förmlich mitteilen. Gegen einen solchen Bescheid kann dann Einspruch erhoben werden. Fazit Als Arbeitgeber kann man maßgeblich dazu beitragen, dass die Lohnsteuer-Außenprüfung problemlos verläuft. In regelmäßiger Abstimmung mit dem Steuerberater sollte die Lohnbuchhaltung so sorgfältig wie möglich geführt und auf Vollständigkeit geachtet werden. Auf diese Weise erspart man sich bereits im Vorfeld Ärger, Zeit und nicht zuletzt Geld. K. Linke Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 3 Lohnsteuer-Außenprüfung Die Berechnung der Lohnsteuer kann sich im Einzelfall sehr schwierig gestalten. Fehler können sich einschleichen - auch wenn man meint, dass die monatliche Lohnsteuer der Mitarbeiter korrekt errechnet und an das Finanzamt abgeführt wurde. Dennoch sollte man nicht gleich in Panik verfallen, wenn das Finanzamt eine Lohnsteuer-Außenprüfung ankündigt. Dann ist eher eine gute Vorbereitung zum Termin angebracht. Beratung. Entwicklung. Produktion. Telefon: 0551-50477-0 www.pesos-solar.com Von den führenden Energieversorgungsunternehmen empfohlen! eine Marke der PAIRAN elektronik Die richtige Spannung! 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Autor
- K. Linke
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