
Anwendungsschreiben zur Lohnsteuer-Nachschau
regelt die Grundlage einer Lohnsteuer-Nachschau. Danach können die von der Finanzverwaltung Beauftragten ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Lohnsteuer-Außenprüfung Grundstücke und Räume von § 42g EStGPersonen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, betreten. Die Lohnsteuer-Nachschau dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Sie ist ein besonderes Verfahre
regelt die Grundlage einer Lohnsteuer-Nachschau. Danach können die von der Finanzverwaltung Beauftragten ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Lohnsteuer-Außenprüfung Grundstücke und Räume von § 42g EStG
Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, betreten. Die Lohnsteuer-Nachschau dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Sie ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte.
Mit wurde ein ausführliches Anwendungsschreiben zu dieser Vorschrift veröffentlicht. Es regelt u. a., dass ein Recht zum digitalen Datenzugriff nicht besteht. Ein derartiger Zugriff ist nur bei Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Amtsträger kann allerdings verlangen, dass ihm die erforderlichen Unterlagen in Papierform vorgelegt werden. Wenn sie nur in elektronischer Form existieren, kann er über einen unverzüglichen Ausdruck anfordern. Weitere Details regelt das genannte BMF-Schreiben.§ 147 Abs. 5 AO
(R. K.)
