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Betriebsführung

Normen: DKE-Kommentar zu DIN VDE 1000-10

Elektrofachkraft oder Verantwortliche Elektrofachkraft?

19.07.2017

Seit Jahren wird über die Begriffe Elektrofachkraft und Verantwortliche Elektrofachkraft diskutiert. Die Normen DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 1000-10 bieten keine endgültige Klarheit. Die DKE nahm deshalb Stellung zum Problem EFK/VEFK. ep Elektropraktiker informierte in Ausgabe 4/2017, wer als EFK arbeiten darf.

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Nach DIN VDE 1000-10 können Arbeitnehmer, die auf dem Gebiet der Elektrotechnik ausgebildet wurden (Meister, Techniker, Diplomingenieur, Bachelor, Master), als VEFK mit der Fach- und Aufsichtsverantwortung für die betreffenden Mitarbeiter beauftragt werden.

In seinem Kommentar betont die DKE außerdem, dass auch der gesunde Menschenverstand nützlich sei:

"Ist zum Beispiel die Führungskraft in einem Unternehmensbereich keine Elektrofachkraft, hat aber in seinem Bereich auch Elektrofachkräfte beschäftigt, kann eine Elektrofachkraft (Meister o.ä. Ausbildung) aus einem anderen Bereich die fachliche Verantwortung übernehmen. Für solche Fälle kann die Beauftragung einer VEFK sinnvoll und hilfreich sein."

Allerdings müssen die Aufgaben und Weisungsbefugnisse der VEFK exakt beschrieben und den Mitarbeitern bekannt gemacht werden. Auch Weiterbildung und fachliche Abnahme sind zu regeln.



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Autor
Name: Jürgen Winkler