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Die 5 Sicherheitsregeln
Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen | Normen und Vorschriften

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Die fünf Sicherheitsregeln – Ihre Anwendung sowohl in AC- als auch DC-Niederspannungs-Anlagen

09.05.2019

Die „fünf Sicherheitsregeln“ sind eine wichtige Grundlage für das sichere Arbeiten an elektrischen Anlagen. In ihrer sicheren Anwendung haben Fachkräfte umfangreiche Erfahrungen.

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Freischalteinrichtung mit Luft-Trennstrecke

Freischalten bedeutet, dass eine Trennstrecke in Luft (oder gleichwertiger Isolation) hergestellt wird (DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100), Abschn. 6.2.2) [1]. Die Trennstrecke muss groß genug sein, um ungewollte Überschläge verhindern zu können.

Bei der Dimensionierung von Trennstrecken müssen die für das sichere Freischalten erforderlichen Luft- und Kriechstrecken eingehalten werden. Deshalb werden für das Freischalten stets elektromechanische Einrichtungen eingesetzt (z. B. Leistungsschalter, Leitungsschutzschalter, (Last-)Trennschalter, Sicherungstrenner).

Hinweise:

  • Halbleiterbauelemente dürfen nicht als „Geräte zum Trennen“ eingesetzt werden, und sie dürfen deshalb nicht zum Freischalten verwendet werden (E DIN VDE 0100-537 (VDE 0100-537), Abschn. 537.2.2) [3]. Ausschließlich aus Halbleiterbauelementen aufgebaute Schaltvorrichtungen sind nicht für das Freischalten zulässig.
  • Eine Hybrid-Schaltvorrichtung, bestehend aus Halbleiterbauelementen und Trennstrecken – mit ausreichenden Luft- und Kriechstrecken – kann für das Freischalten geeignet sein. Häufig sind Hybrid-Schaltvorrichtungen jedoch lediglich in der Lage, Betriebsströme abzuschalten. In solch einem Fall ist mindestens eine zusätzliche externe Überstromschutzeinrichtung erforderlich, um den Schutz gegen Überströme bzw. Kurzschlussströme sicherstellen zu können.

Betätigung der Freischalteinrichtung von Hand

In Niederspannungsanlagen muss eine Freischalteinrichtung von Hand betätigt werden können. Deshalb sind Freischalteinrichtungen im Regelfall mit geeigneten Hebeln, Knebeln, Knöpfen o. Ä. ausgestattet.

Eindeutigkeit des Schaltzustands der Freischalteinrichtung

Eine Freischalteinrichtung muss so konstruiert sein, dass solche Schaltzustände, bei denen das Schaltglied zwischen offenem und geschlossenem Zustand verharren kann, sicher vermieden werden.

Jede Freischalteinrichtung muss so aufgebaut sein, dass der Schaltzustand zweifelsfrei erkennbar ist. Deshalb verfügen Freischalteinrichtungen im Regelfall über eine Betätigungsvorrichtung (z. B. Hebel, Knebel), an deren Stellung sich der Schaltzustand erkennen lässt. Eine Betätigungsvorrichtung, und eine ggf. zusätzlich vorhandene mechanischen Anzeige des Schaltzustands, müssen so konstruiert sein, dass der angezeigte Schaltzustand immer dem wirklichen Schaltzustand der entsprechenden Freischalteinrichtung entspricht. Eine Leuchtanzeige allein ist deshalb im Regelfall nicht geeignet, um einen Schaltzustand zweifelsfrei anzuzeigen. Auch eine Hybrid-Schaltvorrichtung – die als Freischalteinrichtung eingesetzt werden soll – benötigt deshalb eine Betätigungsvorrichtung bzw. eine mechanische Anzeige, um den Schaltzustand zweifelsfrei anzeigen zu können.

Literatur: [1] DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2015-10 – Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.
[2] DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2014-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Allgemeine Bestimmungen.
[3] E DIN VDE 0100-537 (VDE 0100-537):2015-11 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Kapitel 53: Schaltgeräte und Steuergeräte – Abschnitt 537: Geräte zum Trennen und Schalten.


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