Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Die fünf Sicherheitsregeln – Ihre Anwendung sowohl in AC- als auch DC-Niederspannungs-Anlagen
Die „fünf Sicherheitsregeln“ sind eine wichtige Grundlage für das sichere Arbeiten an elektrischen Anlagen. In ihrer sicheren Anwendung haben Fachkräfte umfangreiche Erfahrungen.
Die sicherste Arbeitsmethode ist das „Arbeiten im spannungsfreien Zustand“. Bei dieser Arbeitsmethode müssen die „fünf Sicherheitsregeln“ konsequent angewandt werden (siehe DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100), Abschnitt 6.2.1) [1]:
- Freischalten
- Gegen Wiedereinschalten sichern
- Spannungsfreiheit feststellen
- Erden und Kurzschließen
- Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
Alle Betriebsmittel, aus denen eine elektrische Anlage besteht, müssen so ausgewählt und angeordnet werden, dass die „fünf Sicherheitsregeln“ fehlerfrei angewandt werden können.
Damit Arbeiten an elektrischen Anlagen sinnvoll geplant und sicher durchgeführt werden können, müssen alle an der Planung und an den Arbeiten beteiligten Personen hinreichende Kenntnis über den Aufbau, die Funktion und den Zustand der Anlage haben. Nur so können mögliche Gefahren erkannt und eingeschätzt werden und entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und ggf. zur Gefahrenabwehr getroffen werden.
Freischalten
Allseitig freischalten
Alle Teile einer elektrischen Anlage, an denen gearbeitet werden soll, müssen allseitig von allen Einspeisungen (Energiequellen) freigeschaltet werden. In elektrischen Anlagen mit mehreren Einspeisungen muss das Freischalten grundsätzlich für jede einzelne Einspeisung separat erfolgen.
Freischalten erfolgt immer durch Ausschalten oder Abtrennen eines Stromkreises oder mehrerer Stromkreise. Beim Freischalten werden Trennstellen gebildet, die in der Lage sind, den zu erwartenden Spannungsunterschieden standzuhalten. Nicht alle Betriebsmittel, die einen Stromfluss unterbrechen können, sind auch zum Freischalten geeignet. Bevor freigeschaltet werden darf, müssen deshalb diejenigen Betriebsmittel identifiziert werden, die zum Freischalten geeignet sind. Alle diejenigen Betriebsmittel, die zum Freischalten geeignet sind, werden nachfolgend als „Freischalteinrichtung“ bezeichnet. Zum Freischalten geeignete Betriebsmittel sind:
- Leistungsschalter;
- Leitungsschutzschalter;
- Schmelzsicherungen;
- Lasttrennschalter (mit/ohne Sicherungen);
- Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs);
- Steckvorrichtungen.
Bei komplexeren Anlagen sind Schaltpläne und Anlagendokumentation eine wichtige Informationsquelle (DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510) [2]. Sie geben Auskunft über Art und Aufbau von Stromkreisen und dienen zur Identifizierung von Betriebsmitteln mit Schutz-, Trenn- und Schaltfunktion.
In AC-Anlagen gibt es häufig nur eine einzige Einspeisung (Energiequelle). Manche AC-Anlagen verfügen jedoch über mehrere Einspeisungen. Beispiele sind:

