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Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Erfordernis einer Netztrenneinrichtung

04.03.2025

Muss in einem Verteilerschrank eine Netztrenneinrichtung installiert sein?

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Frage:
Ist in einem reinen Verteilerschrank eine Netztrenneinrichtung erforderlich? In dem konkreten Fall wird ein Verteilerschrank von einer NSHV eingespeist. Hierfür ist in der NSHV ein Leistungsschalter 800 A verbaut. In dem Verteilerschrank sind NH-Schaltleisten auf einem Schienensystem montiert. Die NH-Schaltleisten versorgen diverse Maschinen. Die Entfernung zur NSHV beträgt ca. 15 m. Eine Sichtverbindung besteht nicht. Der Verteilerschrank kann ausschließlich von Fachpersonal geöffnet werden.

Antwort:
In der Anfrage heißt es ganz allgemein, dass über den Verteilerschrank „diverse Maschinen“ versorgt werden. Wenn jede dieser Maschinen eine in sich geschlossene Einheit bzw. Funktionseinheit bildet, so dient der Verteilerschrank lediglich der Energiezufuhr für diese einzelnen, separaten Maschineneinheiten. Das würde bedeuten, der Verteilerschrank ist selbst nicht Teil einer oder mehrerer dieser Maschinen, sondern Teil der Niederspannungsanlage und somit nach Normen der Reihe DIN EN 61439 zu planen und zu errichten.

Aber auch in Normen für die Sicherheit von Maschinen (Normenreihe DIN EN 60204) findet man Aussagen zum Thema. So heißt es in DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [1], Abschnitt 5.3.1: „Eine Netztrenneinrichtung muss vorgesehen werden:

  • für jeden Netzanschluss zu einer oder mehreren Maschine(n); Anmerkung Der Netzanschluss kann direkt an die Netztrenneinrichtung der Maschine angeschlossen werden oder an die Netztrenneinrichtung eines Stromzuführungssystems der Maschine. Stromzuführungssysteme von der Maschine können einschließen: Schleifleitungen, Stromschienen, Schleifringkörper, flexible Leitungssysteme (aufgetrommelt, als Leitungsgirlande) oder induktive Stromversorgungssysteme.“

Gefordert wird also, dass man jede Maschine jeweils für sich vom Netz trennen kann und dafür eine in der Norm näher beschriebene Netztrenneinrichtung vorzusehen ist. Die Verbindung zum einspeisenden Netzsystem könnte durch direkten Anschluss des einspeisenden Kabels an diese Netztrenneinrichtung erfolgen.

Wenn es stimmt, dass jede Maschine, die über den besagten Verteilerschrank versorgt wird, für sich elektrisch bzw. funktional eine separate Einheit bildet, wäre diese Forderung erfüllt, wenn für jede Maschine eine solche Netztrenneinrichtung vorgesehen wird.


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