Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Die Erdungsanlage – Sicherheit zum Nulltarif?
Seit ihren Anfängen zu Beginn des 20. Jahrhunderts hat sich die Elektrotechnik ständig weiterentwickelt und hielt ab 1901 zunehmend Einzug in die Haushalte [1]. Neben elektrischem Licht gibt es erste Kleingeräte wie Bügeleisen, Backofen und Staubsauger. Mit diesem Fortschritt nahm jedoch auch die Gefährdung durch Elektrizität zu.
Historische Durchsetzung von Erdungsanlagen
Aufgrund der Gefahren insbesondere für Leib und Leben durch die zunehmende Verbreitung von Elektrogeräten und -anlagen gab der VDE ab 1904 die ersten Vorschriften zur elektrischen Sicherheit heraus. Jedoch erst die 1924 erschienenen Leitsätze für Erdungen enthielten brauchbare Bemessungsregeln für Erdungsanlagen [2].
Während das Thema Erdung im Sinne des Blitzschutzes immer integraler Bestandteil des „Blitzschutzsystems“ war [3], musste dies bezüglich Niederspannungsanlagen erst gefordert werden. Walter Koch führte in seinem Standardwerk „Erdungsanlagen“ [4] 1948 dazu aus:
„während dort, wo oft gegen die Vorschriften und Erkenntnisse der Erdungstechnik gehandelt wird, nämlich in Niederspannungsanlagen, zahlreiche Unfälle und Todesfälle zu verzeichnen sind.“
Weiter heißt es: