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Fundamenterder auf der unteren Bewehrungslage verlegt (Quelle: W. Wettingfeld GmbH & Co. KG, Krefeld)
Blitz- und Überspannungsschutz

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Die Erdungsanlage – 
Sicherheit zum Nulltarif?

17.03.2022

Seit ihren Anfängen zu Beginn des 20. Jahrhunderts hat sich die Elektrotechnik ständig weiterentwickelt und hielt ab 1901 zunehmend Einzug in die Haushalte [1]. Neben elektrischem Licht gibt es erste Kleingeräte wie Bügeleisen, Backofen und Staubsauger. Mit diesem Fortschritt nahm jedoch auch die Gefährdung durch Elektrizität zu.

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Die Notwendigkeit einer Erdungsanlage für Neubauten ergibt sich aktuell u. a. aus

  • VDE-AR-N 4100 [8],
  • DIN VDE 0100-410 [9] und
  • DIN VDE 0100-540 [10].

Im Abschnitt 542.1.1 der DIN VDE 0100.540 wird ausgeführt:

„In Deutschland muss in allen neuen Gebäuden ein Fundamenterder nach der nationalen Norm DIN 18014 errichtet werden“.

Gemäß VDE –AR-N 4100, Abschnitt 11: Auswahl von Schutzmaßnahmen, dient ein Fundamenterder nach DIN 18014 den Zwecken

  • des Blitzschutzes;
  • der Schutzerdung von Antennenanlagen;
  • der Schutz- und Funktionserdung von Erzeugungsanlagen und Speichern;
  • der Funktionserdung von Breitbandkabelnetzen und Telekommunikationsnetzen.

Darüber hinaus dient ein Fundamenterder nach DIN 18014 der

  • Erhöhung der Wirksamkeit des Hauptpotentialausgleiches nach DIN VDE 0100-410;
  • Schutzerdung in TT-Systemen;
  • Potentialausgleichssteuerung in Gebäuden;
  • Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV);
  • Einhaltung der Spannungswaage zur Sicherstellung der niederohmigen Erdung des Neutralleiters (oder des PEN) als Voraussetzung für den Verzicht des Schaltens eines Neutralleiters in Deutschland.

Autor: J. Wettingfeld

Literatur:

[1] Fischer, E.-P.: Das große Buch der Elektrizität. Köln: Komet Verlag, 2011.

[2] Vorschriftenbuch des VDE: Leitsätze für Erdungen und Nullung in Niederspannungsanlagen. Berlin: Springer Verlag, 1924.


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