Elektromobilität
Das ändert sich 2026 bei der Elektromobilität
Deutschland- und europaweit treten 2026 zahlreiche neue Regelungen, Förderprogramme und technische Anforderungen in Kraft, die den Mobilitätssektor nachhaltig prägen werden. Auf Unternehmen, Kommunen und Betreiber von Flotten und Ladeinfrastruktur kommt ein Jahr zu, in dem wieder bedeutende Weichenstellungen vorgenommen werden müssen.
Kfz-Steuer: Steuerfreiheit für E-Autos wird verlängert
Auch ab 2026 bleibt der Vorteil für reine Elektroautos erhalten: Die Bundesregierung hat beschlossen, die ursprünglich bis zum 31.12.2025 geplante Befreiung von der Kfz-Steuer zu verlängern. Damit bleibt ein wichtiger finanzieller Anreiz für E-Autos erhalten.
- Alle reinen E-Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen (oder auf Elektroantrieb umgerüstet) werden, sind weiterhin von der Steuer befreit.
- Die Steuerfreiheit gilt dabei jeweils bis zu zehn Jahre – längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035.
- Bereits seit Mitte 2025 gilt die erhöhte Bemessungsgrenze bei der Besteuerung von privat genutzten rein elektrischen Dienstwagen („0,25-Regelung“), die von 70.000 auf 100.000 Euro Bruttolistenpreis angehoben wurde.
Heimladen von Dienstwagen: neue Nachweispflichten und präzisere Abrechnungsregeln
Ab 2026 greifen für das heimische Laden von Dienstwagen deutlich präzisere steuerliche Vorgaben. Grundlage bleibt das seit 2017 geltende Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität, dessen Regelungsrahmen das Bundesministerium der Finanzen weiter konkretisiert hat. Die bisher üblichen Pauschalabrechnungen entfallen vollständig:
- Ab dem 1. Januar 2026 können Arbeitgeber nur noch jene Kosten steuerfrei erstatten, die anhand gemessener Kilowattstunden und eines belegbaren Strompreises dokumentiert sind.
- Für die Preisermittlung erlaubt das BMF zwei klar definierte Modelle: entweder den individuellen Haushaltsstromtarif oder den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Durchschnittswert für das jeweilige Kalenderjahr.
- Erstmals gibt es zudem verbindliche Regeln für PV-Strom und dynamische Tarife: Eigenerzeugter PV-Strom kann mit dem regulären Haushaltsstrompreis angesetzt werden, während dynamische Verträge auf den monatlichen Durchschnittspreis zurückgreifen dürfen.
- Die neuen Vorgaben schaffen damit einen einheitlichen, gut prüfbaren Abrechnungsrahmen, erhöhen jedoch zugleich die Anforderungen an Messsysteme, Dokumentation und interne Prozesse.
- Für Flotten- und Fuhrparkbetreiber bedeutet dies eine notwendige Anpassung von Car Policies, Abläufen und technischer Infrastruktur, zugleich aber auch eine verbesserte Datenbasis, die Energiekosten, Ladeverhalten und Elektrifizierungsstrategien künftig deutlich präziser steuerbar macht.
E-Auto-Förderung: Kaufprämie kommt 2026
Mehrere EU-Mitgliedstaaten planen neue Förderprogramme oder verlängern bestehende Subventionen. In Deutschland soll im Januar eine neue E-Auto-Kaufprämie starten, die sich gezielt an Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen richtet. Die endgültige Ausgestaltung des Programms soll bis Ende des Jahres bekanntgegeben werden. Wie bei der alten E-Auto-Kaufprämie wird auch bei der neuen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig sein. Die EU muss dem Förderprogramm noch grünes Licht geben, ehe es nach dem Willen der Bundesregierung „schnellstmöglich“ im neuen Jahr starten soll.
- Förderberechtigt sollen Haushalte sein, die zusammen ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 80.000 Euro jährlich haben.
- Pro Kind erhöht sich diese Grenze um 5.000 Euro.
- Geplant ist eine Basisförderung von 3.000 Euro, die je Kind um 500 Euro steigen und maximal 1.000 Euro Kinderzuschlag erreichen soll.
- Für Haushalte mit besonders niedrigen Einkommen ist zusätzlich eine weitergehende Aufstockung geplant (die Rede ist aktuell von weiteren 1.000 Euro bei monatlichen Haushalts-Netto-Einkommen von weniger als 3.000 Euro).
- Plug-in-Hybride sollen entgegen früherer Überlegungen doch förderfähig sein.
Fazit: Für Unternehmen besteht Handlungsbedarf
2026 wird der Weg zu einer zunehmend regulierten und standardisierten Phase der Elektromobilität weiter beschritten. Unternehmen und Kommunen müssen sich bewegen und ihre Fuhrparks umstellen. Nicht nur der Handlungsdruck steigt, die Mobilitäts- und Infrastrukturstrategien auf die neuen Rahmenbedingungen auszurichten. Je frühzeitiger und weitsichtiger geplant wird, desto mehr kann auch von höherer Planungssicherheit und langfristigen Kostenvorteilen profitiert werden.

