Elektromobilität
Mobilität: Das ändert sich 2025 für Unternehmen
Im nächsten Jahr kommen wieder einige Änderungen auf alle verkehrsteilnehmenden Firmen zu. Die auf nachhaltige Mobilität spezialisierte Unternehmensberatung M3E hat sich mit diesem Thema beschäftigt.
Im Folgenden sind wichtige aktuelle Anpassungen zusammengefasst:
- Aktualisierung Dienstwagenbesteuerung
- Sonderabschreibung
- CO2-Steuer-Erhöhung
- Flottengrenzwerte-Erhöhung
- GEIG
- THG-Quote
- CO2-Maut
Aktualisierung Dienstwagenbesteuerung
In Deutschland wird die Privatnutzung von Dienstwagen besteuert. Bei Verbrennern wird als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung 1 % des Fahrzeug-Bruttopreises angesetzt. Bei Elektroautos gilt eine geringere Bemessungsgrundlage von 0,25 % des Bruttopreises, solange der Bruttolistenpreis 70.000 € nicht überschreitet. Im Bundeshaushaltsentwurf für 2025 ist eine Erhöhung dieser Preisgrenze auf 95.000 € vorgesehen. Die Änderung ist noch nicht endgültig beschlossen. Diese Maßnahme war Bestandteil des im Juli von der Ampel-Koalition ausgehandelten Wachstumspakets. Mit dem vorzeitigen Aus der Koalition und den Neuwahlen im Februar 2025 ist allerdings nicht klar, ob die Aktualisierung der Dienstwagenbesteuerung in dieser Form umgesetzt wird.
Sonderabschreibung
Die Bundesregierung plant eine Sonderabschreibung für Elektroautos. Sie besteht darin, dass Unternehmen für ab dem 1. Juli 2024 angeschaffte E-Fahrzeuge im ersten Jahr der Anschaffung eine Abschreibung von 40 % vornehmen können. Zielgruppe sind insbesondere gewerbliche Flotten. Im zweiten Jahr der Anschaffung soll der Anteil bei 24 % liegen und dann kontinuierlich sinken bis auf sechs % im sechsten Jahr. Die Änderung ist noch nicht endgültig beschlossen.
Erhöhung der CO2-Steuer für Kraftstoffe
Der CO₂-Preis für Kraftstoffe wie Benzin und Diesel wird 2025 von 45 € auf 55 € pro Tonne steigen. Dies bedeutet eine Erhöhung der CO₂-Abgabe um 10 € pro Tonne im Vergleich zum Vorjahr. Durch diesen Anstieg verteuert sich ein Liter Benzin oder Diesel voraussichtlich um etwa 0,16 €.
Erhöhung Flottengrenzwert für Autohersteller
Gemäß EU-Vorgaben wird der Grenzwert für die CO₂-Flottenziele bei Pkw ab 2025 von derzeit 115 g/km auf 93,6 g/km gesenkt – dies entspricht einer CO₂-Reduzierung von 19 %. Bei leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen beträgt die Verringerung 17 % von 185 g/km auf 154 g/km. Fahrzeughersteller, die die Flottengrenzwerte überschreiten, müssen mit Geldbußen in Höhe von 95 Euro x dem in g/km überschrittenen Wert und der Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge rechnen.
GEIG
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, legt fest, welche Anforderungen Gebäudeeigentümer hinsichtlich der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erfüllen müssen. Bei Neubauten mit mindestens sieben Stellplätzen muss mindestens ein Ladepunkt installiert und jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden. Ab dem 1. Januar 2025 muss bei Bestandsgebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen, die keine Wohngebäude sind, mindestens ein Ladepunkt eingerichtet werden. Bei großen Renovierungen von Gebäuden mit mindestens elf Stellplätzen muss mindestens jeder fünfte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgerüstet sowie ein Ladepunkt installiert werden. Gebäudeeigentümer, die diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, müssen mit Strafen in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen.
THG-Quote
Wie sich das THG-Quotensystem im kommenden Jahr darstellt, ist noch nicht final geklärt. Was bereits feststeht, ist eine Änderung der 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV). Diese sieht vor, dass THG-Quoten in den Jahren 2025 und 2026 ausschließlich für das jeweilige Jahr verwendet werden können. Hintergrund: Bisher war es so, dass zusätzliche Quoten, die nach der Deckung des eigenen Bedarfs übrig waren, in die folgenden Jahre mitgenommen und dort zur Quotenerfüllung verwendet werden konnten. Da es in der Vergangenheit aufgrund einiger Vorkommnisse deutliche Übererfüllungen gab, sind viele Quoten auf die nächsten Jahre übertragen worden, wodurch der Bedarf an Quoten stark gesunken ist. Dies führte nicht nur zu einem Preisverfall, sondern hatte auch zur Folge, dass der gewünschte Lenkungseffekt des Instruments zunehmend ins Leere führte.

