Berliner Handwerk begrüßt Neuregelung der Vergabepraxis
Die vom Berliner Senat auf Initiative von Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer beschlossene Neuregelung der Vergabepraxis ist ein wichtiger Schritt in Richtung Entbürokratisierung und stößt auf positive Resonanz beim Berliner Handwerk.
Die Neuregelung sieht unter anderem vor, die Wertgrenzen bei öffentlichen Ausschreibungen folgendermaßen anzuheben: Für die freihändige Vergabe von Bauleistungen wird die Wertgrenze von bisher 10.000 Euro auf 20.000 Euro für Hochbauleistungen sowie auf 50.000 Euro für alle anderen Bauleistungen erhöht.
Für die beschränkte Ausschreibung für Hochbauleistungen erhöht sich die Wertgrenze auf 200.000 Euro, für alle anderen Bauleistungen auf 500.000 Euro. Die Wertgrenze für die freihändige Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen wird von 7.500 Euro auf 10.000 Euro angehoben, die Wertgrenze für die beschränkte Ausschreibung von 25.000 Euro auf 100.000 Euro.
Darüber hinaus umfasst die Neuregelung etliche Vereinfachungen, die gerade den kleinen und mittleren Betrieben des Berliner Handwerks entgegenkommen, beispielsweise den Ausbau der elektronischen Vergabe, eine deutliche Reduzierung und Vereinfachung von Formularen und ein verbessertes elektronisches Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis.