Auswirkungen der VOB 2000 auf die öffentliche Vergabe-Praxis
ep3/2001, 1 Seite
Korruption und Vetternwirtschaft sollen bekämpft werden In der VOB 2000 wurde die VOB/A für Bauverträge mit öffentlichen Auftraggebern sehr stark geändert. So dürfen Bedarfspositionen und Stundenlohnarbeiten nur noch in Ausnahmefällen ausgeschreiben werden. Änderungsvorschläge oder Nebenangebote müssen in Zukunft an einer vom Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen genau bezeichneten Stelle aufgeführt werden. Gleiches gilt für Preisnachlässe. Der öffentliche Auftraggeber muss zukünftig auch dafür sorgen, dass befangene Personen nicht auf relevante Entscheidungen Einfluss nehmen können. Neu ist auch die Informationspflicht des Auftraggebers. So müssen unterlegene Bieter bis spätestens 14 Tage vor Vertragsabschluss über den Zuschlag an einen Bieter informiert werden. Wird ein Vertrag ohne Einhaltung dieser Frist geschlossen, ist er nichtig. Mehr Sicherheit bei Zahlungsverzug Die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand stellt viele Handwerksbetriebe immer wieder vor arge Probleme. Lag der Anspruch auf Verzugszinsen bisher bei 1 % über dem Lombardsatz der deutschen Bundesbank, wurde er nun auf 5 % über dem Zinssatz derr Spitzenrefinanzierungsfaszilität der Europäischen Zentralbank angehoben. Dieser liegt zur Zeit bei 5,75 %. Das ergibt einen zulässigen Verzugszins von 10,75 %. Internet wird auch öffentliche Vergabe stark verändern In Deutschland werden jährlich öffentliche Aufträge in Höhe von 500 Milliarden DM vergeben. Die Zulassung elektronischer Angebote mit elektronischer Unterschrift durch die neue Vergabeordnung ist ein erster Schritt dahin, für dieses riesige wirtschaftliche Volumen Rationalisierungspotential durch das Internet zu erschließen. Die öffentliche Hand verspricht sich durch die Umstellung der Vergabe auf elektronischer Basis milliardenschwere Einsparungen. So soll bereits bis 2005 ein Großteil der öffentlichen Beschaffung über internetbasierte Organisationsstrukturen und Geschäftsprozesse abgewickelt werden. Parallel dazu werden immer mehr Beschaffungsmaßnahmen der öffentlichen Hand in Zukunft ausgeschrieben werden. Grund hierfür ist die geplante Dezentralisierung und Budgetierung der Verwaltung (Verlagerung der Budget-Verantwortung auf die Amtsebene) und die europaweite Senkung der Ausschreibungsgrenzen. Für viele Handwerksbetriebe heisst das, sich in naher Zukunft verstärkt mit dem Thema Ausschreibungen auseinander zu setzen. Wird bis heute die Masse an öffentlichen Aufträgen noch in der freihändigen Vergabe geregelt, wird dieser Anteil in der Zukunft stark reduziert werden. Wer bereits an öffentlichen Ausschreibungen teilnimmt, der nutzt das Internet heute für die Informationsbeschaffung. Einige Angebote, z. B. 1epos.net, werten öffentliche Ausschreibungen aus und stellen ihre Suchergebnisse gegen eine Gebühr interessierten Unternehmen zur Verfügung. Wenn ab 2004/2005 die öffentliche Hand ihre Vergabepraxis in das Internet verlagert, werden diese Angebote jedoch nicht mehr ausreichen. Bereits heute profilieren sich daher Anbieter, die dann eine völlig neue Art der Dienstleistung in den Markt bringen. Dabei handelt es sich um die komplette Abbildung der Beschaffungsprozesse im Internet. Ausschreibung, Angebote, Vergabe, Lieferung und Abrechnung sind dann in solchen Internet-Portalen möglich. Ein Pionier auf diesem Gebiet ist die Public Gate AG. Hierbei handelt es sich um eine Partnerschaft aus Wirtschaft und öffentlicher Hand. Vorteile der internet-basierten Beschaffung liegen für Auftraggeber in Kostenreduktion und steigender Effektivität der Verwaltung. Für die Bieter aus Handwerk und Mittelstand bietet ein solches Angebot mehr Transparenz in der Vergabepraxis und den Zugang zu neuen Umsatzfeldern. Durch die Anbindung von Warenwirtschaftssystemen an das Portal wird auch die Zuliefer-Industrie vom Rationalisierungspotential für Geschäftsprozesse profitieren. R. Lüders Betriebsführung Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 3 Auswirkungen der VOB 2000 auf die öffentliche Vergabe-Praxis Mit der Zustimmung des Bundesrates zur neuen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Ausschreibungen traten zum 01.02.2001 die neue Vergabeverordnung und die VOB 2000 in Kraft. Neben einigen wesentlichen Änderungen in der Ausschreibungs-Praxis bietet vor allem die Zulassung elektronischer Angebote neue Chancen für viele Handwerksbetriebe.
Autor
- R. Lüders
Downloads
Laden Sie diesen Artikel herunterTop Fachartikel
In den letzten 7 Tagen:
Sie haben eine Fachfrage?
