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Vergaberecht: Neue EU-Vorgaben für die Beschaffung

ep12/2005, 2 Seiten

Das europäische Vergaberecht - damit auch die Beschaffungsverfahren - befindet sich in einem umfassenden Erneuerungsprozess. Bis zum 31. Januar 2006 haben die EU-Mitgliedsstaaten die neuen Richtlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge in nationales Recht umzusetzen. Welche Änderungen dabei besonders für den Bieter wichtig sind, wird im Beitrag erläutert.


   

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Autor
  • S. Rechten
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