Fachplanung
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Elektrotechnik
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ep2/2016, 1 Seite
94 www.elektropraktiker.de | Elektropraktiker, Berlin 70 (2016) 2 Kurz informiert Fachplanung Lichtkuppeln und -bänder Spareffekte bestimmen Ein Energiesparrechner des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz (FVLR) zeigt die Spareffekte, die beim Austausch von Licht kuppeln oder Lichtbändern möglich sind. Eine solche Maßnahme ist mit vergleichsweise geringen Kosten verbunden, kann allerdings einen großen Effekt hinsichtlich der Energie effizienz erzielen. Denn zeitgemäße Dach oberlichter haben Verglasungen mit deutlich reduziertem Wärmedurchgangskoeffizient. Liegt dieser beispielsweise bei einer einscha ligen Glaskonstruktion mit Drahtverglasung noch bei rund 5,8 W/(m2 K), lässt eine zwei schalige Lichtkuppel mit 2,7 W/(m2 K) weniger als die Hälfte der Energie aus dem Inneren des Gebäudes nach außen entweichen. Wie groß der Spareffekt im Einzelfall ist, zeigt der Energiesparrechner, der kostenfrei unter www.fvlr.de/tag_lichtkuppel_rechner.htm zur Verfügung steht. Um das Programm nutzen zu können, sind nur wenige Angaben nötig. Dazu zählen der Standort, die Fläche der Dachoberlichter, der Wärmedurchgangswert Uw der bestehenden und der geplanten Elemente sowie Angaben zur Heizung. Mit einem Klick gibt der Rechner dann eine Prognose, wie viel Energie, CO2 und Kosten die neuen Dachoberlichter in den kommenden zehn Jahren einsparen werden. Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 Integration von Ladestationen an Gebäuden Die neue Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 zeigt, was bei der Planung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge sowie von neuen Elektroins tallationen in öffentlichen und privaten Gebäu den zu beachten ist. Sie soll Planer, Architek ten und Bauherren dabei unterstützen, Ladeinfrastrukturen für E-Autos und E-Bikes in oder an Gebäuden zu integrieren. Die Aus führung und Ausstattung von Ladeplätzen kann je nach Gebäudetyp oder Nutzung ab weichen. Die Richtlinie gibt schwerpunktmäßig Empfehlungen für Wohngebäude, Verkaufs-und Arbeitsstätten sowie Parkhäuser und Tiefgaragen. Sie dient als Ergänzung zur VDI 2050 Blatt 5, die sich mit den Anforderungen an Technikzentralen befasst. n Leitfaden Wärmepumpe und Photovoltaik Die nordrhein-westfäli sche Energieagentur hat eine kostenlose Bro schüre zur Kombination von Wärmepumpen- und Photovoltaikanlagen er stellt. In zehn Kapiteln werden zunächst die Arbeitsweisen beider Systeme sowie deren Vernetzung erläutert. In den weiteren Ausführungen geht es um die Optimierung der jeweiligen Anwendungen. Abschließend zeigen vier konkrete Beispiele, wie gut solche Kombinationen aus Wärme pumpe und PV-Anlage bereits heute funktio nieren. Der Leitfaden steht kann unter www. energieagentur.nrw/broschueren geladen oder bestellt werden. n Öffentliche Aufträge Vergabe soll durch Digitalisierung effizienter werden Die kürzlich vom Bundeskabinett beschlossene Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (Verg Mod VO) bringt nach Ansicht des Bran chenverbandes Bitkom wichtige Verbesserun gen für Wirtschaft und Verwaltung, bleibe aber in zentralen Punkten hinter den Erfordernissen zurück. Als großen Fortschritt wertet der Ver band, dass europaweite Ausschreibungen öffentlicher Aufträge bis auf wenige Ausnah men künftig vollständig elektronisch abgewi ckelt werden (E-Vergabe). „Die Digitalisierung der Vergabe war ein längst überfälliger und wichtiger Schritt hin zu einem deutlich schlan keren und effizienteren Verfahren“, sagt Bit kom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Roh leder. „Durch die digitale Vergabe reduziert sich der Aufwand für Behörden und Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, erheblich.“ Dass der Gesetzgeber dabei auf die verpflichtende Verwendung der elektronischen Signatur verzichtet, ist aus Sicht des Verbandes ebenfalls begrüßenswert, denn so werde den Beteiligten im Vergabeverfahren unnötige Bürokratie erspart und die Akzeptanz für die E-Vergabe deutlich gesteigert. Im nächsten Schritt stehen Bund, Länder und Kommunen vor der Aufgabe, die konkrete Umsetzung des Gesetzes zu regeln, indem sie für einheitliche technische und organisa torische Standards bei der E-Vergabe sorgen. „Die Regelungslücke zwischen dem abstrak ten Gesetz und der jeweiligen praktischen Handhabung bei den Vergabestellen muss schnell geschlossen werden, sodass ein bun desweit einheitliches, handhabbares Verfah ren entsteht“, erklärt Rohleder. Kritisch bewertet der Bitkom, dass der Ge setzgeber die Strukturreform nicht genutzt habe, um die Komplexität des Vergaberechts zu reduzieren. So gelten in Bund und Ländern weiterhin teils unterschiedliche Regelungen für EU-weite und nationale Vergabeverfahren. Problematisch sei außerdem die Erweiterung der Handlungsspielräume für öffentliche Auf traggeber bei der Ausgestaltung von Vergabe verfahren (z. B. extrem kurze Angebotsfristen, vergaberechtsfreie Inhouse-Geschäfte bei gleichzeitiger Betätigung auf dem privaten Markt und erweiterte Regelungen zur inter kommunalen Kooperation). Diese Flexibilisie rung gehe zu Lasten der Transparenz und des Wettbewerbs und benachteilige letztlich die bietenden Unternehmen, so der Verband. Mit der Vergaberechtsmodernisierungsverord nung steht die fristgemäße Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien bis zum 18.04.2016 kurz vor dem Abschluss. Bereits im Dezember 2015 wurde das zugrundeliegende Vergabe rechtsmodernisierungsgesetz (Verg Mod G) verabschiedet. n Quelle: Energieagentur NRW Quelle: Mennekes Quelle: FVLR
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