Elektrotechnik
4. Deutscher Verwaltungskongress: Das E-Government weist den Weg zu mehr Aufträgen
ep12/2001, 3 Seiten
Verwaltung und Wirtschaft Partner bei Innovationen „Die Online-Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltungen werden Standortentscheidungen für Investitionen und Produktion zunehmend beeinflussen. Ohne die Innovationspartnerschaft von Verwaltung und Wirtschaft wird E-Government nicht auf die Beine kommen. Und ohne E-Government werden Standorte ihre Attraktivität verlieren und gravierende Nachteile erleiden“. Mit dieser zentralen Botschaft der Bundesregierung eröffnete Bundeswirtschaftsminister Werner Müller den 4. Deutschen Verwaltungskongress in Berlin. Dieser fand vom 22. bis zum 23. Oktober 2001 im Schöneberger Rathaus statt und stand unter dem Thema „Effizienter Staat 2001: Innovationspartner Verwaltung und Wirtschaft“. Government-to-Business ohne Medienbruch Im Informationszeitalter beginnen sich Multimedia und Internet als Schlüsseltechnologien in der Wirtschaft zu etablieren, was mit tiefgreifenden Veränderungen von bestehenden Strukturen und Prozessen verbunden ist. Sobald jedoch öffentliche Stellen in diese Prozesse einbezogen werden müssen, kommt es zum Medienbruch. Um ein Zurückbleiben der öffentlichen Verwaltung zu verhindern, fordert die Bundesregierung mit Nachdruck, den Bereich „Government-to-Business“ (G2B) als Schnittstelle der Behörde zur Privatwirtschaft unter Nutzung innovativer Technologien grundlegend zu modernisieren und effizienter zu gestalten. Elektronische Vergabe und Angebotsabgabe Über 30000 öffentliche Auftraggeber schreiben jährlich Aufträge für das Erbringen sehr unterschiedlicher Leistungen in Höhe von ca. 500 Mrd. DM aus. Dabei wird heute noch jede Menge Papier bewegt und viel Zeit aufgewandt. Es verwundert daher nicht, dass die Elektronische Vergabe als eines der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Abstimmung mit den Bundesministerien des Innern und für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen geförderten Leitprojekte in der Verwaltungsmodernisierung auch im Mittelpunkt des 4. Verwaltungskongresses stand. Rechtliche Rahmenbedingungen sind geschaffen Ein wichtiger Anfang wurde bereits gemacht, indem dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen wurden, um die Ausschreibung und Vergabe sowie die Angebotsabgabe überhaupt auf elektronischem Weg durchführen zu können. Mit der Forderung der E-Commerce-Richtlinie (2000/31/ EG, Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr), die elektronische Abwicklung des Vergabeverfahrens bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 17. Januar 2002 zu ermöglichen, wurden europäische Maßstäbe gesetzt. Elektronische Geschäftsabschlüsse sollen dadurch mit herkömmlichen Verträgen gleichgestellt werden. Seit dem 1. Februar 2001 ist ebenfalls in Deutschland eine neue Vergabeverordnung (VgV) in Kraft und auch die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) 2000. Neben anderen wichtigen Änderungen wird im § 15 VgV ausdrücklich die Zulassung auch anderer Formen der Angebotsabgabe, gemeint sind elektronische Angebote, formuliert. Verschlüsselung und digitale Signatur Es ist jedoch die Wahrung der Vertraulichkeit der Angebote und die eindeutige Identifizierung des Bieters sicherzustellen. „Digitale Angebote sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen und zu verschlüsseln, die Verschlüsselung ist bis zum Ablauf der für die Einreichung der Angebote festgelegten Frist aufrechtzuerhalten“, heißt es im § 15 VgV weiter. Ausschreibungs- und Vergabeplattformen Neben den vielen interessanten Fachvorträgen und Diskussionen zu dieser Thematik konnten sich die Kongressbesucher auch im persönlichen Dialog mit den Ausstellern ein Bild über bereits vorhandene Lösungen und geplante Konzepte des elektronischen Geschäftsverkehrs mit der öffentlichen Hand verschaffen. Zahlreich vertreten waren vor allem Verlage, die bereits seit Jahren im Ausschreibungsgeschäft tätig sind und daher über gewachsene Beziehungen zu den Behörden verfügen. Interessant war jedoch zu erfahren, wie unterschiedlich sich bereits Umfang und Inhalt der Dienstleistungen einschließlich der Entgeltkonzepte entwickelt haben. So können beispielsweise die Betreiber der Internetplattform ausschreibungs-abc.de auf eine umfangreiche Datenbank zu öffentlichen Ausschreibungen zurückgreifen - zweifelsohne durch die Kooperation mit den Staatsanzeigern und Ausschreibungsblättern in den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg/Berlin/Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt. Für eine Jahresabo-Pauschale zwischen 300,- und 400,- DM pro Verlag und Bundesland kann der Auftragnehmer in dieser Datenbank nach von ihm vorgegebenen Kriterien wie zum Beispiel der Postleitzahl, dem Gewerk usw. komfortabel nach aktuellen öffentlichen Ausschreibungen suchen, und er erhält zusätzlich die wöchentlich erscheinenden Printausgaben. Umfang und Inhalt der Dienste sind verschieden Ein anderer Verlag, die bi- bauwirtschaftliche Informationen, bietet bereits seit 1996 die Recherche nach bundesweiten öffentlichen Ausschreibungen und privaten Baumeldungen per Internet in seiner Datenbank an. Im Jahr werden durchschnittlich 120 000 öffentliche Ausschreibungen und 50 000 private Baumeldungen auf bi-online veröffentlicht. Für die ausschreibende Stelle ist dieser Service kostenfrei. Der Auftragnehmer bezahlt für die bundesweite Suche auf bi-online.de monatlich DM 59,-. Aber damit erschöpft sich der Service der Betreiber dieser Plattform noch nicht. Durchgängiges System für die Gesamt-Abwicklung Für Auftraggeber und Bieter, die Ausschreibung, Austausch der Unterlagen sowie Submission und Vergabe effektiver gestalten Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 12 952 Branche aktuell 4. Deutscher Verwaltungskongress Das E-Government weist den Weg zu mehr Aufträgen Bisher spielt die Beteiligung des Bau- und Bauausbaugewerbes an öffentlichen Ausschreibungen zweifellos noch eine geringe Rolle. Dies wird sich aber durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten des elektronischen Datenaustausches ändern. Digitale Angebote sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen und zu verschlüsseln möchten, wurde in Zusammenarbeit mit der DVZ Gmb H Schwerin ein System zur durchgängigen Abwicklung von Ausschreibung und Vergabe via Internet entwickelt. Das Konzept von bi-online besteht aus 3 Stufen. Während im ersten Schritt die Ausschreibungen über das Internet bekanntgegeben werden, geht es in Stufe 2 um das Bereitstellen der Vergabeunterlagen (Zeichnungen, Baubeschreibungen, Leistungsverzeichnisse etc.) zum Download. Nachdem die vollständigen Unterlagen eingegeben worden sind, kann sich der Auftragnehmer im Ergebnis seiner Recherche alle Unterlagen zur Erstellung eines qualifizierten Angebots herunterladen. Bei Stufe 3 geht es um die Abgabe eines rechtsverbindlichen Angebots in elektronischer Form. Dieser Service ist heute bereits verfügbar. Auch andere Unternehmen wie die cosinex.com Gmb H, subreport-Verlag Schawe Gmb H, public GATE, ventasoft etc. stellten ihre interessanten Lösungen und Konzepte vor. Man darf sicher auf die weitere Entwicklung gespannt sein. Auf dem Gebiet der digitalen Signatur und Verschlüsselung wurden verschiedene Lösungen präsentiert. Praktisch befindet sich die Nutzung der digitalen Signatur und der Verschlüsselung noch in den Anfängen. Wenn jedoch die Banken sich massiv hinter die Nutzung der digitalen Signatur stellen würden, könnte die Akzeptanz für die elektronische Vergabe und Angebotsübermittlung enorm beschleunigt werden, hieß es in der Diskussion. Eine europäische Harmonisierung wäre ebenfalls dringend erforderlich, da die deutsche Forderung nach einer qualifizierten digitalen Signatur bisher nicht europaweit mitgetragen wird. E-Government ist keine Modeerscheidung E-Government ist keineswegs eine Modeerscheinung. Es ist davon auszugehen, dass die von der Bundesregierung gestartete Initiative „Bund Online 2005“, alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung online verfügbar zu machen, nachhaltige Wirkung auf den Modernisierungsschub in Bund, Ländern und Kommunen haben wird. Darüber hinaus wird vor allem auch die Privatwirtschaft die digitale Ausschreibung und Vergabe mit Nachdruck vorantreiben, um das vorhandene beachtliche Einsparungspotential an Zeit und Kosten für sich nutzbar zu machen. Sehr interessant ist ebenso der Umstand, dass große Generalunternehmer bei der Ausschreibung von Projekten sich in Abwicklungsfragen immer stärker an der Verfahrensweise bei der öffentlichen Auftragsvergabe orientieren. Auch wenn heute noch privat vergebene Aufträge vielfach attraktiver für den Handwerker sind, eröffnet das elektronische Zeitalter ganz andere Perspektiven für die Gewinnung öffentlicher Aufträge. Auftragnehmer können sich kaum entziehen Die Auftragnehmerseite, auch in Gestalt des Elektrohandwerksbetriebes, kann sich dieser Entwicklung sowieso kaum entziehen. Das ist keineswegs als Nachteil zu sehen. Die digitale Ausschreibung und Auftragsvergabe kann für ihn auch völlig neue Möglichkeiten für die Akquisition von zusätzlichen Aufträgen bedeuten. Bereits mit geringem technischem Aufwand, einem PC und Internetanschluss, können aktuelle Ausschreibungen EU- und bundesweit, aber auch regional und nach vorgegebenen Kriterien gefiltert, zeitnah recherchiert werden. Die Dienstleistungen auf diesem Gebiet, so zeigte auch der 4. Verwaltungskongress, werden ständig verbessert. Neben solchen Services, wie zum Beispiel die automatische E-Mail-Information bei der Bekanntmachung neuer Elektroinstallationsaufträge in der Region, werden sich voraussichtlich nur solche Dienstleister auf dem Markt behaupten können, die auch zusätzliche Hilfestellung beispielsweise für eine komplette vergaberechtskonforme Angebotsabgabe leisten können. Es ist davon auszugehen, daß sich ebenso in preislicher Hinsicht im Rahmen dieses Wettbewerbs noch einiges tun wird. Während sich die Juristen bereits darüber streiten, ob es sich mit den neuen Regelungen bereits um ein Recht auf elektronische Angebotsabgabe handelt, wissen die Insider wie Rudolf Weyand, Moderator der Fachforen „E-Vergabe“ doch, dass dieser Prozess noch ganz am Anfang steht. Als Referatsleiter für IT und öffentliches Recht des Ministeriums für Finanzen und Bundesangelegenheiten des Saarlandes engagiert er sich bereits seit langem für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Aber selbst er betrachtet die Ziele der EU, bis zum Jahr 2003 bereits 25% aller Ausschreibungen komplett per Internet durchzuführen, mit einiger Skepsis, die er auch im Gespräch mit dem ep zum Ausdruck brachte. Sicher ist es für viele Beteiligte im Moment noch ein Trost: das Angebot auf Papier und die eigenhändige Unterschrift behalten ja (vorerst) auch weiterhin ihre Gültigkeit. M. Buchheister Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 12 954 Branche aktuell Zwischenzeitlich gibt es bereits viele elektronische Ausschreibungs- und Vergabeplattformen, die sich allerdings in Umfang und Inhalt der Dienstleistungen sowie in ihren Entgeltkonzepten zum Teil erheblich unterscheiden Um Ausschreibung, Austausch der Unterlagen sowie Submission und Vergabe für Auftraggeber und Bieter effektiver zu gestalten, gibt es bereits Systeme zur durchgängigen Abwicklung von Ausschreibung und Vergabe via Internet Ihre Bestellung richten Sie an: HUSS-MEDIEN Gmb H Leserservice, 10400 Berlin Fon: 030/42 15 12 45 Fax: 030/42 15 12 32 Mitarbeiterkontrolle Mitarbeiterkontrolle Lesen Sie in der Ausgabe 12/01: Lesen Sie in der Ausgabe 12/01:
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- M. Buchheister
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