Aus dem Facharchiv: Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Betriebsführung
Befähigte Person nach TRBS 1203 - Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Betriebsstätten
Explosionen sind durch extrem kurze Zeitabläufe gekennzeichnet. Ist einmal die Zündung von explosionsfähigen Stoffen erfolgt, dann kann eine Schädigung von Personen und Anlagen durch manuelle Eingriffe nicht mehr verhindert werden.
Der nach Betriebssicherheitsverordnung und TRBS geforderte Qualifizierungs- und Weiterbildungsbedarf kann an den Elkonet-Bildungszentren durch den Besuch entsprechender Grund- und Auffrischungsseminare (TERMINE) erfüllt werden.
Die Seminarthemen erstrecken sich insbesondere auf folgende Schwerpunkte:
- Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen für das Errichten und Betreiben
- von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Betriebsstätten (Bild 2)
- physikalische Grundlagen
- Auswahl zum Einsatz elektrischer Betriebsmittel in den unterschiedlichen Zonen
- Kenntnisse für Betrieb, Wartung, Instandhaltung und
- Prüfen von Ex-Anlagen.
Nach erfolgter Lernzielkontrolle erhalten die Seminarteilnehmer eine Bescheinigung, die den Nachweis der erforderlichen Qualifizierung oder Auffrischung der erforderlichen Kenntnisse bestätigt.
Bild 2, rechts: Absaugeinrichtung an einer Kreissäge (Foto: BZL/R. Dörr)
Autor: G. Schreiner
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