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Brand- und Explosionsschutz | Elektrotechnik

Tätigkeiten der "befähigten Person (bP)" im Ex-Schutz

ep6/2007, 4 Seiten

Seit Jahren mühen sich Sicherheitsfachleute darum, die BetrSichV zielgerecht zu interpretieren. Trotzdem bestehen noch unterschiedliche Auffassungen darüber, wie eine „befähigte Person“ (bP) ausgebildet sein muss. Die „Qualitätsoffensive befähigte Person“ will diesbezüglich Klarheit schaffen. Wesentliches für den betrieblichen Ex-Schutz klärt bereits die 2004 verabschiedete TRBS 1203. Die folgenden Ausführungen beziehen sich darauf, erläutern spezielle Sachverhalte und sollen dazu anregen, auch einige allgemein interessierende Fragen zu überdenken.


   

Autor
  • J. Pester
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