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Bild 2: Beispiel für einen Betätigungsraum bei einem Drehschalter (Quelle: Schmolke; ep)
Elektrotechnik | Installationstechnik | Schränke und Verteiler | Energietechnik/-Anwendungen | Schaltanlagen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Anordnung eines Hauptschalters

20.05.2025

Wie genau erfolgt die Verkabelung eines Hauptschalters?

Frage:
Inwiefern muss die Einspeiseseite vom Hauptschalter abgedeckt und markiert sein, wenn dort direkt die Zuleitung aufgeklemmt wird? Ist es zulässig, den PE-Leiter der Zuleitung ca. 30 cm entfernt vom Hauptschalter direkt auf der PE-Schiene am Schaltschrankboden anzuschließen? Muss dieser Anschluss grün-gelb und mit PE-Aufkleber eindeutig markiert sein? Wie ist dieser Anschluss konkret im Schaltplan zu kennzeichnen? Nach einem Schaltschrankretrofit ist weder im Schaltplan noch im Schrank der PE-Leiter konkret gekennzeichnet. Es gibt auch keinen PE-Übersichtsplan.

Antwort:
Zur Beantwortung der Frage müssen zunächst einige Dinge geklärt werden. Bei einem Hauptschalter geht es selbstverständlich neben der Funktionalität um ein gefahrloses Bedienen. Ein solcher Schalter ist nach Norm eine sogenannte „Betätigungseinrichtung“. Dies ist nach DIN EN 50274 (VDE 0660-514) [1], Abschnitt 3.3 ein Stellteil (z. B. Druckknopf, Kipphebel) oder eine auswechselbare Melde- oder Schutzeinrichtung (z. B. Schraubsicherungen, Meldelampen), das (die) dazu dient, Betriebsmittel einer elektrischen Anlage zu bedienen, zu schützen oder deren Betriebszustand anzuzeigen.

Es gibt Hauptschalter, die nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesene Personen bedient werden dürfen, und solche, die auch Laien (für übliche Ein- und Ausschaltvorgänge) bedienen dürfen.

Übliche Schalthandlungen, besonders, wenn sie durch elektrotechnische Laien ausgeführt werden dürfen, gehören zum „Bedienen einer elektrischen Anlage“. Nach DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [2], Abschnitt 3.4.101 gehört „bedienen“ zum üblichen Betrieb der Anlage und umfasst das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gefahrlose Beobachten, Steuern, Regeln und Schalten. Im Gegensatz dazu meint man nach DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [2], Abschnitt 3.4.1 mit „arbeiten“ an oder in einer elektrischen Anlage jede Tätigkeit, bei der die Möglichkeit einer elektrischen Gefährdung besteht. Dazu würden natürlich auch Klemmarbeiten im Anschlussbereich des Hauptschalters gehören. Arbeiten in und an der elektrischen Anlage dürfen selbstverständlich nicht von elektrotechnischen Laien ausgeführt werden.

Da ein Hauptschalter im vorgenannten Sinn „bedient“ werden muss, ist er nach DIN EN 50274 (VDE 0660-514) [1], Abschnitt 4.1 so auszuführen und zu montieren, dass er ohne unabsichtliches Berühren berührungsgefährlicher aktiver Teile (z. B. die aktiven Leiter im Anschlussbereich bzw. die hierzu vorgesehenen Klemmen) erreicht und betätigt werden kann. Deshalb dürfen Betätigungseinrichtungen auch nur in genau vorgegebenen Bereichen einer Verteilung montiert werden, wie die die Skizze im Bild 1 zeigt.

Dazu kommt, dass die Betätigung selbst gefahrlos durchgeführt werden muss. Deshalb gibt es festgelegte Zonen für die Betätigungseinrichtungen. Im Bild 2 wird ein Beispiel für eine solche Zoneneinteilung dargestellt. Der Bereich, innerhalb der sich die Hand des Bedieners bei der Schalthandlung gefahrlos bewegen kann, wird „Betätigungsraum“ genannt. Alle Teile, die in diesem Betätigungsraum hineinragen und gefährliche Spannungen annehmen können, müssen nach DIN EN 50274 (VDE 0660-514) [1], Abschnitt 4.4 mindestens einen Schutzgrad IPXXA (handrückensicher) aufweisen (siehe im Bild 2 in der Legende unter Punkt 4).

Die Bedienebene, zu der die Hand des Bedieners für die Schalthandlung hinlangt, wird „Basisfläche“ genannt. Hier reicht natürlich die Handrückensicherheit nicht mehr aus. Vielmehr muss dieser Bereich „fingersicher“ ausgeführt werden. Das kann durch die Art und Ausführung der Klemmen im Anschlussbereich des Hauptschalters gewährleistet werden oder durch Abstände oder Abdeckungen. Oft wird oberhalb des Anschlussbereichs des Hauptschalters eine Abdeckung angebracht, aus der nur die Bedienelemente herausragen. Hier kann geschaltet werden, ohne dass der Bediener die gefährlichen Teile berühren kann. Trifft letzteres zu, so ist eine zusätzliche Abdeckung der Anschlussklemmen nicht erforderlich. Auch eine Markierung wird dann nicht benötigt. Eine solche ist ohnehin nur dann erforderlich, wenn die Gefahr besteht, dass z. B. durch das Entfernen von Abdeckungen, Verkleidungen oder das Öffnen von Klappen usw. eine Berührungssicherheit vor unbeabsichtigtem Berühren gefährlicher Teile nicht mehr gegeben ist.

Autor: H. Schmolke

Quellen

[1] DIN EN 50274 (VDE 0660-514):2002-11 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen – Schutz gegen elektrischen Schlag – Schutz gegen unabsichtliches direktes Berühren gefährlicher aktiver Teile.

[2] DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2015-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.

Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.


Bilder

Bild 1: Zulässiger Bereich für die Anordnung von Betätigungseinrichtungen (Quelle: Schmolke; ep)