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Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Berührungsschutz an einer Klimaanlage

30.08.2022

Welche Normen sind für die Anschlusstechnik bei Klimaanlagen relevant? Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich?

Frage:
In einer Klimaanlage (22 kW) eines namhaften Herstellers ist die Anschlussklemmleiste (3 × 400 V) nicht berührungssicher ausgeführt. Weder Handrückensicher noch Fingersicher. Der Monteur erklärte, das ist bei Klimaanlagen so üblich. Zudem stehen diese im Freien und oft auf feuchtem Untergrund. Die Anlage trägt eine CE-Kennzeichen. Welche Norm regelt diese Anschlusstechnik bei Klimaanlagen? Welche Schutzmaßnahmen kann der Betreiber festlegen? Antwort:
Vorweg:
Der Anfragende hat leider kein Bild von der vorgefundenen Konfiguration beigestellt. Somit muss ich etwas weiter ausholen. Normative Festlegungen. Wenn der Schaltschrank für diese Klimaanlage oder das Klimagerät selbst, nur mit Werkzeug oder Schlüssel geöffnet werden kann – was immer zutreffend sein muss/sollte –, dann ist im Allgemeinen der Basisschutz, d. h. der Schutz gegen direktes Berühren durch diesen Schaltschrank bzw. durch das Gehäuse des Klimagerätes erfüllt. Siehe hierzu nachfolgende Auszüge aus relevanten Normen. So ist z. B im Abschnitt 410.3.2 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [1] folgendes festgelegt: „Eine Schutzmaßnahme muss bestehen aus
  • einer geeigneten Kombination von zwei unabhängigen Schutzvorkehrungen, nämlich einer Basisschutzvorkehrung und einer Fehlerschutzvorkehrung, oder
  • einer verstärkten Schutzvorkehrung, die den Basisschutz (Anm. d. Autors. Schutz gegen direktes Berühren) und den Fehlerschutz (Anm. d. Autors. Schutz bei indirektem Berühren) bewirkt.“
Daraus ergibt sich, dass entsprechend Abschnitt A.2.1, von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [1] alle aktiven Teile hinter Umhüllungen oder hinter Abdeckungen angeordnet sein müssen, die mindestens eine Schutzart IPXXB oder IP2X erfüllen müssen. Auf die dort aufgeführten, möglichen Ausnahmen möchte ich nicht näher eingehen, da sie für die Betrachtung keinen Einfluss haben. Allerdings kann es notwendig sein, auch in solchen Schränken, an bestimmten elektrischen Betriebsmitteln, z. B. Leitungsschutzschaltern, Betätigungen vornehmen zu müssen, die der Wiederherstellung einer Sollfunktion dienen. In diesen Fällen müssen auch für bestehende Anlagen die Anforderungen der DIN EN 50274 (VDE 0660-514) [2], welche die DIN VDE 0106-100 (VDE 0106-100) [3] im Jahre 2002 ersetzt hat, erfüllt werden. Das ist die eine Seite der Betrachtung, d. h. das gilt für alle neuen und bestehenden (siehe Sonderfall) Schaltschränke und Verteiler. Zur Nachrüstpflicht siehe weiter unten. Sonderfall. Mit Inkrafttreten einer überarbeiteten Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (VBG 4)“ am 
01. 04. 1979 (heute als DGUV Vorschrift 3 [4] veröffentlicht) wird mindestens ein teilweiser Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile für jene Betriebsmittel gefordert, an denen „gelegentlich Handhabungen“ (siehe Durchführungsanweisungen [5]) vorgenommen werden müssen. Durch diesen Vorstoß der Berufsgenossenschaft wurde daher 1983 die VDE 0106-100 (VDE 0106-100) [3] veröffentlicht. In dieser, inzwischen ungültigen Norm, wurde in erster Linie für Betätigungselemente, die durch eine Elektrofachkraft, nach entfernen des vollständigen Basisschutzes, betätigt werden müssen, Vorgaben gemacht. Was nach dieser Norm als „Betätigungselement“ betrachtet wird, ist nachfolgend wiedergegeben: Betätigungselemente im Sinne dieser Norm sind Stellteile (z. B. Drucktaster, Kipphebel) und Wechselelemente (z. B. Schraubsicherungen, Meldelampen), die dazu dienen, die Sollfunktion eines Betriebsmittels oder einer Anlage herzustellen oder zu verändern. Aber der Sonderfall bei diesen Anforderungen liegt darin, dass in der Durchführungsanweisung zur VBG 4 (heute als DGUV Vorschrift 3 veröffentlicht [4]) auch eine Nachrüstpflicht für vorhandene elektrische Anlagen und Betriebsmittel – mit Termin bis Dezember 1999 – gefordert war. Dieser Termin wurde in vielen Fällen aber ignoriert, sodass auch heute noch „Altanlagen“ ohne diese Nachrüstung vorzufinden sind. Auch wenn es inzwischen neuere Normen zu diesem Thema gibt, bleibt aber das grundsätzliche Prinzip erhalten, welches auch in der derzeit gültigen DIN EN 50214 (VDE 0660-514) [2] enthalten ist, dass in Schaltschränken nicht alles abgedeckt werden muss. Hinweis. In einigen Fällen kann ein „Zuviel“ an Abdeckungen die Funktion der Schaltanlage negativ beeinflussen und z. B. eine ausreichende Wärmeabführung verhindern. Der geänderte Normentitel, der derzeit gültigen Norm zeigt, dass man das Thema präzisiert hat. Der Titel lautet nun: „Schutz gegen elektrischen Schlag – Schutz gegen unabsichtliches direktes Berühren gefährlicher aktiver Teile“. Dieser Schutz ist aber nach wie vor auf „Betätigungselemente“ begrenzt. Im Abschnitt 4.1 von DIN EN 50274 (VDE 0660-514) [2] ist hierzu folgendes festgelegt: „Die Betätigungseinrichtungen müssen so ausgeführt und eingebaut sein, dass sie ohne unabsichtliches Berühren berührungsgefährlicher aktiver Teile erreicht und betätigt werden können.“ Daraus ergibt sich eindeutig, dass Anschlussklemmen von elektrischen Betriebsmitteln nicht (direkt) unter die normativen Anforderungen von DIN EN 50274 (VDE 0660-514) [2] fallen. Sollten sich jedoch in unmittelbarer Umgebung von solchen Betriebsmitteln, mit nicht abgedeckten aktiven Teilen, die nicht unter die Betätigungselemente fallen, die aber in den Betätigungsbereich von anderen Betätigungselementen hineinragen, befinden, dann muss dieser Punkt entsprechend berücksichtigt werden. Es darf also davon ausgegangen werden, dass die Anschlussklemmen der Klimaanlagen nicht unter die Anforderungen von DIN EN 50214 (VDE 0660-514) [2] fallen und somit solche Anschlüsse nicht zusätzlich abgedeckt werden müssen. Eine genauere Aussage wäre nur mit Bild der betreffenden Ausführung möglich. Fakt ist aber auch, dass man auch die relevanten Betriebsmittelnormen nur bedingt zugrunde legen kann. Da in der Anfrage entsprechende Hinweise auf eine mögliche Betriebsmittelnorm fehlen, kann ich nur eventuell mögliche Normen betrachten. Eine mögliche Norm wäre die DIN EN 60335-2-40 (VDE 0700-40) [6], in der vorgegeben ist, dass die Norm nicht für Geräte anzuwenden ist, die ausschließlich für industrielle Zwecke gebaut sind. Für industrielle Zwecke wäre z. B. die DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [7] relevant oder aber die DIN EN 60335-2-89 (VDE 0700-89) [8]. Aber in den Normen der Reihe DIN EN 60335 (VDE 0770) gibt es keine besonderen Festlegungen hierzu, da man davon ausgeht, dass die aktiven Teile durch Abdeckungen oder Isolierungen gegen direktes Berühren geschützt sind, welche nur mit Schlüssel oder Werkzeug entfernt werden können. Bei Einbau in ein zusätzliches Gehäuse (Schaltschrank) müssen diese Vorgaben ggf. durch die zusätzliche Umhüllung erfüllt sein. In DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [7] gibt es im Abschnitt 6.2.2a nur folgenden Hinweis: „Alle aktiven Teile (einschließlich die auf der Innenseite von Türen), die möglicherweise beim Zurücksetzen oder Justieren von hierfür vorgesehenen Geräten berührt werden können, während die Ausrüstung noch eingeschaltet ist, müssen gegen das Berühren von aktiven Teilen mit einem Schutzgrad von mindestens IP2X oder IPXXB geschützt sein. Andere aktive Teile auf der Innenseite von Türen müssen gegen unbeabsichtigtes direktes Berühren in der Schutzart von mindestens IP1X oder IPXXA geschützt sein.“ Also auch keine anderen Anforderungen. Diese sind sogar etwas ungenauer als die von DIN EN 50274 (VDE 0660-514) [2]. Autor: W. Hörmann Literatur: [1] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag. [2] DIN EN 50274 (VDE 0660-514):2002-11 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen – Schutz gegen elektrischen Schlag – Schutz gegen unabsichtliches direktes Berühren gefährlicher aktiver Teile. [3] DIN 57106-100 (VDE 0106-100):1983-03 (zurückgezogen) Schutz gegen elektrischen Schlag – Anordnung von Betätigungselementen in der Nähe berührungsgefährlicher Teile. [4] DGUV Vorschrift 3; Unfallverhütungsvorschrift; Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 
1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997. [5] DGUV Vorschrift 3 DA Durchführungsanweisungen; Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom April 1997; aktualisierte Nachdruckfassung Januar 2005. [6] DIN EN 60335-2-40 (VDE 0700-40):2014-01 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-40: Besondere Anforderungen für elektrisch betriebene Wärmepumpen, Klimageräte und Raumluft-Entfeuchter. [7] DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2019-06 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen. [8] DIN EN 60335-2-89 (VDE 0700-89):2018-10 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-89: Besondere Anforderungen für gewerbliche Kühl-/Gefriergeräte mit eingebautem oder getrenntem Verflüssigersatz oder Motorverdichter. Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.