Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Berührungsschutz an Kammschienen
Wie ist der Berührungsschutz u. a. bei Unterverteilern geregelt?
Frage:
Bei Prüfungen an Unterverteilern nach DGUV V3 werden immer wieder die fehlenden Endkappen an den Kammschienen der Sicherungsautomaten bemängelt. Der Antwort aus der Anfrage [1] entnehme ich, dass der Berührungsschutz der aktiven Teile durch die Abdeckung in den Verteilern sichergestellt ist. Das Bedienen von Sicherungsautomaten geschieht normal nur bei geschlossenen Abdeckungen. Würde sich aus Ihrer Sicht für uns als Eigentümer der Verteilungen die Pflicht zum Austausch der bemängelten Kammschienen ergeben, weil diese möglicherweise nicht fachgerecht verarbeitet wurden?
Antwort:
Solche Beanstandungen häufen sich dermaßen oft, was mich beinahe veranlassen könnte zu sagen „Deckt doch alles ab“, dann hat keiner mehr etwas – wenn auch unbegründet – zu beanstanden. Ich kann nur wiederholen, liebe Elektrofachkräfte, lasst euch zeigen, wo so etwas gefordert sein soll.
Fakt ist, dass ich von meinen Aussagen und Hinweisen zum „Berührungsschutz an einer Klimaanlage“ im Heft 3 von 2020 [1], nach wie vor nicht abweichen möchte und auch nicht kann, d. h. ich halte es für ausreichend, dass nur der in DIN EN 50274 (VDE 0660-514) [2] geforderte „Schutz gegen unabsichtliches direktes Berühren gefährlicher aktiver Teile“ vorzusehen ist.
Nicht geforderte Abdeckungen hinter Abdeckungen, die den Schutz gegen direktes Berühren erfüllen, wie die in der Anfrage geforderten „Schienenendkappen“, führen zu unvorsichtigem Handeln durch Elektrofachkräfte, weil dann häufig auf das „Freischalten“ insbesondere auf die Überprüfung der Spannungsfreiheit, beim Arbeiten in Verteilern, verzichtet wird – nach dem Motto: Es ist ja alles abgedeckt, somit kann mir ja nichts passieren.
Dieser Gedanke ist sehr trügerisch, da, insbesondere in Verteilern der Schutzklasse II, noch andere Gefahren bestehen. So können durch Isolationsfehler, insbesondere die Hutschienen/Reihenklemmentragschienen oder auch die Körper elektrischer Betriebsmittel, durch eine schadhafte Leiterisolierung oder durch einen Isolationsfehler eine gefährliche Spannung aufweisen. Da ein Schutzleiter nicht angeschlossen werden darf, bzw. eine automatische Abschaltung nicht erreicht werden kann, besteht also eine erhebliche Gefährdung, wenn der Verteiler nicht „spannungsfrei“ geschaltet wird und die entsprechende Überprüfung der Spannungsfreiheit durchgeführt wird.