Leseranfrage
AFDDs in Hotels, Wohnheimen, Schulen und Schwimmhallen
Der Einsatz von AFDDs wird kontrovers diskutiert. Wer entscheidet letztlich über den Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen?
- das Nutzungskonzept.
Bei einem Hotel ist beispielsweise zu unterscheiden, ob es sich um ein Business-Hotel handelt oder um eine Unterkunft, in der auch mitgebrachte Elektrogeräte zum Zubereiten von Speisen genutzt werden. In einem Business-Hotel ist der Gebrauch eigner wesentlicher Elektrogeräte kaum der Fall.
Auch die VdS-Regelwerke [3] kennen seit 2015 den AFDD als eine mögliche Schutzeinrichtung für den Brandschutz in elektrischen Anlagen. Eventuell sollte also auch in Hinblick auf die spätere Versicherung des Gebäudes die Entscheidung für oder gegen AFDDs getroffen werden. Der Versicherer könnte bei fehlenden AFDDs durchaus höhere Versicherungsbeiträge verlangen.
Im konkreten Fall ist jedoch die Einordnung nach dem entsprechenden Landesdenkmalschutzgesetz und die Einbindung des zuständigen Denkmalpflegers wichtig. Es ist dann allerdings genau zu prüfen, welche Stromkreise überhaupt für den Einsatz eines AFDD geeignet sind. Es können ja bekanntlich nur 1-phasige Wechselstromkreise bis 16 A geschützt werden. Die Funktion der bisher auf dem Markt vertretenen AFDD ist erst bei einer Belastung von 1 bis 2,5 A sichergestellt.
Eine Nachrüstung in Bestandsanlagen ist in diesem Zusammenhang weder durch die Vorgaben des VDE noch durch den VdS gewünscht. Nur wenn neue Stromkreise errichtet oder eine entsprechend tiefgreifende Modernisierung durchgeführt wird, ist über den Einsatz von AFDD in denkmalgeschützten Gebäuden nachzudenken.
Letztlich sollten sich die relevanten Entscheider (Bauherr, Fachplaner Elektro, Brandschutzsachverständiger/Prüfer nach LBO und gegebenenfalls späterer Versicherer) zusammensetzen und eine Entscheidung treffen. Diese ist dann zusammen mit den Erwägungsgründen zu dokumentieren. Damit übernehmen natürlich auch alle Beteiligten die Verantwortung für ihre Entscheidung.
Es darf nicht vergessen werden, dass AFDDs durchaus „Stand der Technik“ sind und ihre Berechtigung haben. Letztendlich stellt sich die Frage, ob AFDD bei dem geplanten Einsatz eine Verbesserung gegenüber herkömmlichen Schutzgeräten (RCD+LS) bringen oder nicht. Dass dabei auch wirtschaftliche Aspekte eine Rolle spielen, ist nicht ganz auszublenden.
Literatur:
[1] DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2016-02 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-42: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen.
[2] Verlautbarung zu DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2016-02 Abschnitt 421.7 „Besondere Maßnahmen zum Schutz gegen die Auswirkungen von Lichtbögen in Endstromkreisen bis 16 A Bemessungsstrom“ vom 24.01.2017; DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
[3] VdS 2349-1:2015-03 Auswahl von Schutzeinrichtungen für den Brandschutz in elektrischen Anlagen.
Autor: L. M. Lochthofen
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