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Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Absicherung einer Hauptleitung

27.05.2025

Was ist bei der Neunutzung von Gebäuden für die elektrische Installation zu beachten?

 

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Frage:
Ein Gebäude mit früherer landwirtschaftlicher Nutzung soll entkernt nun zu einem Mehrfamilienwohnhaus mit insgesamt 12 WE (eine Bestandswohnung und 11 neue Wohnungen) umgebaut werden (neuer Hausanschluss mit NH-Sicherungen 100 A im HA-Kasten; TT-System; Verbindung HA-Kasten zum Zählerschrank: 4 × 35 mm2 im HA-Raum EG; Verbindung PE-Schiene im Zählerschrank zur PAS: 1 × 35 mm2 im HA-Raum EG; Tiefenerder (Länge 9 m, Erdungswiderstand 4,1 Ω, Bodenart Sand); Wohnungszuleitungen vom Zählerschrank zur Wohnungsverteilung mit je 5 × 16 mm2 (verlegt auf Kabelrinne, Rohfußboden und auf Putz in PVC-Kanal); HA-Kasten, Zählerschrank und Wohnungsverteiler sind schutzisoliert (somit Hauptstromversorgung bis zum Wohnungsverteiler schutzisoliert). Müssen die Wohnungszuleitungen auch über FI-Schutzschalter geschützt werden? Unter Annahme einer eventuellen (sicherlich sehr theoretischen Wahrscheinlichkeit) Beschädigung einer Wohnungszuleitung zwischen einem Außenleiter und PE.

Antwort:
Vorweg: Vermutlich ist der Anfragende durch den Beitrag [1] in ep 11/18, Seiten 933 bis 936 auf das Problem aufmerksam geworden.

Das Problem ergab sich bisher durch die Festlegung, dass der Schutz durch doppelte oder verstärkte Isolierung nur noch in Überwachten Anlagen zulässig ist.

Somit ergaben sich Probleme mit den Grauschattierungen sowohl im Abschnitt 411.3.2.1 der inzwischen ungültigen DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 [2] als auch mit dem Abschnitt 411.3.2.1 in der derzeit gültigen DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [3] mit den darin enthaltenen Festlegungen, die gleichlautend wie folgt lauten: „Abweichend von den Abschaltzeiten nach 411.3.2 ist es in Verteilungsnetzen, die als Freileitungen oder als im Erdreich verlegte Kabel ausgeführt sind, sowie in Hauptstromversorgungssystemen nach DIN 18015-1 mit der Schutzmaßnahme „Doppelte oder verstärkte Isolierung“ nach 412 ausreichend, wenn am Anfang des zu schützenden Leitungsabschnittes eine Überstrom-Schutzeinrichtung vorhanden ist und wenn im Fehlerfall mindestens der Strom zum Fließen kommt, der eine Auslösung der Schutzeinrichtung unter den in der Norm für die Überstrom-Schutzeinrichtung für den Überlastbereich festgelegten Bedingungen (großer Prüfstrom) bewirkt.“ Somit war die Verbindung vom Zählerplatz zum Wohnungsverteiler nicht mehr Gegenstand der Ausnahmen, was insbesondere für das TT-System zu dem Problem geführt hätte, da eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) am Zählerplatz notwendig sein könnte, weil die Abschaltzeiten, wie sie in den Abschnitten 411.3.2.2, 411.3.2.3 oder 411.3.2.4 gefordert sind bzw. waren, nicht mit den vorhandenen Überstrom-Schutzeinrichtungen erfüllbar waren, bzw. sind.

Dieses Problem wurde für die Ausgabe von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 [2] durch eine erste Verlautbarung, relativ schnell gelöst. Da sich diese Verlautbarung aber auf die Ausgabe von 2007-06 bezog, hatte diese Verlautbarung für die Ausgabe von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [3] keine Gültigkeit.

Aber auch für die Ausgabe von 2018-10 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [3] wurde dieses Problem gelöst. Am 26.03.2020 erschien zunächst die Unterlage „Erläuterungen zum Konzept der Norm DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410)“ [4]. Und am 11. 01. 2021 wurde die aktuelle Unterlage „Verlautbarung zu DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10“ [5] herausgebracht, in der es unter dem Absatz „Verteilungsstromkreise in Gebäuden“ wie folgt heißt: „Abweichend von den Abschaltzeiten nach 411.3.2 darf für

  • Verteilungsstromkreise, die Bestandteil eines Hauptstromversorgungssystems nach DIN 18015-1 sind, sowie

  • Verteilungsstromkreise, die an einer Unterverteilung enden,

die Schutzmaßnahme „Doppelte oder verstärkte Isolierung“ nach 412 angewendet werden, wenn am Anfang des zu schützenden Leitungsabschnittes eine Überstrom-Schutzeinrichtung vorhanden ist, und wenn im Fehlerfall mindestens der Strom zum Fließen kommt, der eine Auslösung der Schutzeinrichtung unter den in der Gerätebestimmung für den Überlastbereich festgelegten Bedingungen (großer Prüfstrom) bewirkt.

Wenn im TT-System der Verteilungsstromkreis zwischen Zähler und Unterverteilung nicht kurz- und erdschlusssicher ausgeführt wird, kann der Schutz dieses Stromkreises durch den Einsatz einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) sichergestellt werden.

Diese Schutzmaßnahme darf in den aufgeführten Verteilungsstromkreisen nicht angewendet werden, wenn davon auszugehen ist, dass ein Anwender ohne Berechtigung gemäß NAV § 13 Betriebsmittel oder Teile von Betriebsmitteln der Schutzklasse II durch solche der Schutzklasse I ersetzen kann und damit die Wirksamkeit dieser Maßnahme aufgehoben wird.

Autor: W. Hörmann

Quellen

[1] Hörmann, W.: Die neue DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410), Leseranfragen, Elektropraktiker, Berlin 72 (2018) 11, S. 933-936.

[2] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 (zurückgezogen) Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.

[3] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.

[4] Erläuterungen zum Konzept der Norm DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10 vom 26.03.2020; DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

[5] Verlautbarung zu DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10“ vom 11.01.2021 DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.

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