Ich bin im Bereich Haustechnik einer Tagungsstätte tätig (keine Elektrofachkraft). Durch Umbaumaßnahmen in unserer Großküche, muss eine externe Küche angemietet werden. In dieser Küche sind aber nur drei CEE-Steckdosen (16 A) vorhanden. Zwei Steckdosen liegen direkt nebeneinander. Wir benötigen aber einen Anschluss mit 32 A. Unsere Hauswirtschaftsleiterin hatte den Gedanken, zwei der vorhandenen 16 A Anschlüsse zu einem 32 A Anschluss zusammenzufassen. Dies ist aber meiner Ansicht nach schon deswegen unzulässig, da bei einem Abschalten der Sicherungen eines Stromkreises dann die eigentlich stromlosen Leiter durch die Versorgung von der anderen Seite unter Spannung stehen würden. Vorstellbar wäre für mich allenfalls der Zusammenschluss zweier Steckdosenzuleitungen im Verteiler (mit entsprechender 32-A-Absicherung), sodass dann L1, L2 und L3 auf je zwei Leitern liegen. Das wäre aber natürlich auch ein größerer Eingriff in die Verteileranlage des Vermieters. Ist dieser Zusammenschluss der Leiter zulässig – vorausgesetzt der Vermieter stimmt zu und die Ausführung erfolgt durch einen Elektrofachbetrieb?