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Wiederholungsprüfung in einer Mietwohnung
ep1/2005, 1 Seite
chungen bezüglich des Aussehens ergeben. So werden in England, insbesondere bei Installationsverteilern, die Schutzeinrichtungen nicht horizontal, sondern vertikal angeordnet. Bezüglich der von Ihnen zitierten DIN VDE 0100 (VDE 0100) gilt, dass es sich um die nationale Ausfertigung von europäischen Harmonisierungsdokumenten handelt, die aber für Schaltschränke nicht anwendbar ist, auch wenn in der DIN EN 60 439-1 auf IEC 60 364 (die in etwa den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) entspricht) Bezug genommen wird. IEC 60 364 ist in Europa nur als HD (Harmonisierungsdokument) und sachlich in nationale Normen übernommen worden. Somit kann es gewisse Abweichungen geben. Die in der EN 60 439-1 enthaltenen Verweise auf IEC 60 364 sind nur bezüglich des Schutzes gegen elektrischen Schlag relevant, so dass bei Einhaltung der deutschen Norm DIN VDE 0100-410 und -540 (VDE 0100 Teil 410 und Teil 540) alle relevanten Anforderungen erfüllt werden können. DIN VDE 0100 (VDE 0100). Dies Norm würde nur in Deutschland Sinn machen. In Europa gilt nun mal sachlich das HD 384. Außerdem hängt die Streichung von HD 384 bzw. von DIN VDE 0100 (VDE 0100) in der Dokumentation davon ab, ob Sie nur den Schaltschrank liefern oder die gesamte elektrische Anlage des Gebäudes errichten. Wenn Sie nur eine Maschine ausrüsten, dann macht es wenig Sinn auf das HD 384 bzw. auf IEC 60 364 zu verweisen, da diese hierfür nicht direkt zutreffend ist. Ansonsten müsste auf alle in EN 60 439-1 zitierten Normen verwiesen werden, was keinen Sinn machen würde. Angaben auf dem Deckblatt. Auf dem Deckblatt und natürlich auch auf der Konformitätsbescheinigung für die Niederspannungsrichtlinie ist nur DIN EN 60439-1 und DIN EN 60204-1 anzugeben. Für den europäischen Markt sollten vorzugsweise die Buchstaben „DIN weggelassen werden, da mit diesem Zusatz europäisch niemand etwas anfangen kann. Für den weltweiten Export sollten die IEC-Normen angegeben werden. Aus Gründen der Vereinfachung können auch alle drei Normbezeichnungen angegeben werden, z. B. IEC 60 439-1/EN 60 439-1/VDE 0660 Teil 500. Das HD 384 anzugeben macht wenig Sinn, da es weder in der Maschinenrichtlinie noch in der Niederspannungsrichtlinie gelistet ist. Einhaltung der ÖVE. Die ÖVE ist die wortgleiche Übernahme der EN. Somit gilt, dass auch in Österreich die Ausführung des Schaltschranks nach EN 60 439-1 akzeptiert werden muss. Es darf keine Unterschiede geben. Einigung auf Europanormen. Wie bereits erwähnt, gilt in der EU für Schaltschränke die EN 60 439-1, die mehr oder weniger in ganz Europa Gültigkeit hat. Hierzu ein Hinweis: Die Länder Europas, die nicht der EU angehören, aber bei der CENE-LEC-Umfrage mit ,,Ja“ gestimmt haben, müssen die EN akzeptieren. Alle anderen Länder können sie akzeptieren. Folgende Länder haben die EN übernommen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. Weitere Europanormen. Es gibt keine anderen Normen, die direkt zu zuordnen wären. Berücksichtigt werden könnten allenfalls die zusätzlichen Normen für besondere Verteiler, z. B. DIN EN 60 439-3 (VDE 0660 Teil 504) für Installationsverteiler zu deren Bedienung Laien Zugang haben. W. Hörmann Wiederholungsprüfung in einer Mietwohnung ? Wir haben im Auftrag eines Zwangsverwalters die neu errichtete elektrische Anlage eines Mehrfamilienhauses zu prüfen, deren Errichter, gleichzeitig Besitzer des Hauses, nicht mehr vorhanden ist. Rückfragen über den Auftrag usw. sind somit nicht mehr möglich. · Die Steigleitung ist vieradrig (TN-C-System) ausgeführt; sollte ich das aus technischen Gründen beanstanden? · Die Verteiler in den Wohnungen sind nicht nur außen, sondern auch innen erheblich verschmutzt. Bedenken habe ich vor allem hinsichtlich der Funktion der mit Farbe bedeckten LS-Schalter und FI-Schutzschalter. Muss ich das Auswechseln verlangen? ! Steigleitung. Eine verbindliche Vorgabe für das Ausführen der Steigleitungen von Wohnhäusern als TN-S-System besteht nicht. Vorhanden sind dazu lediglich Empfehlungen für solche Gebäude (DIN VDE 0100 Teil 540 Anhang C), in denen informationstechnische Anlagen vorhanden, vorgesehen oder zu erwarten sind. Insofern besteht für Sie kein Anlass zu einer Beanstandung; es sei denn, in den Planungsunterlagen ist eine solche Ausführung gefordert. Verteilungen. Diese Entscheidung können nur Sie selbst vor Ort treffen Es wird ja sehr darauf ankommen, welche Art und welche Menge der Farbe die Schalter bedeckt und ob beim Erproben nach dem Reinigen eine Behinderung der mechanischen Funktion erkennbar ist. Die elektrische Funktion wird erfahrungsgemäß von solchen, bei Amateurmalern üblichen Verschmutzungen nicht beeinträchtigt. Ein Auswechseln der Schalter ist somit nach meiner Ansicht nicht erforderlich. Sie sollten jedoch diesen Vorfall und ihre Entscheidung im Prüfprotokoll vermerken sowie darauf hinweisen, dass bei der folgenden Wiederholungsprüfung die Funktion der betroffenen Schalter wiederum eingehend zu kontrollieren ist. K. Bödeker Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 1 25
Autor
- K. Bödeker
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