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Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen | Blitz- und Überspannungsschutz

Erder für einen Altbau

ep11/2004, 1 Seite

Für die an ein Verteilungsnetz mit TN-System angeschlossene und mit TN-System ausgeführte Anlage eines Altbaus ohne Fundamenterder hat der Netzbetreiber die Nachrüstung einer Erdungsanlage gefordert. Eine solche Maßnahme stellt bei Altbauten oft ein Problem dar, besonders bei dichter Bebauung. Ist diese Forderung berechtigt? Aus den einschlägigen Normen wie DIN VDE 0100-410 und DIN VDE 0100-540 kann ich keine Notwendigkeit für einen Erder der Verbraucheranlage beim TN-System ersehen.


Elektroauftragnehmer auch bei der Kabelauswahl auf kein Risiko einlassen. Es ist auf jeden Fall zweckmäßig, einen kraftstoffbeständigen Kabeltyp auszuwählen, wenn der Auftraggeber nicht in der Lage ist, die für den Trassenverlauf maßgebende Kontamination konkret anzugeben. Das sollte man sich jeweils schriftlich bestätigen lassen, sowohl vom Auftraggeber als auch vom Kabelhersteller. Literatur [1] Roth, L.; Weller, U.: Sicherheitsfibel Chemie. Loseblattwerk im Ordner mit Aktualisierungsservice. Landsberg/Lech: ecomed Verlag 2004. [2] DIN EN 60 811-2-1/VDE 0473 Teil 811-2-1: 1999-07 Isolier- und Mantelwerkstoffe für Kabel und isolierte Leitungen; Allgemeine Prüfverfahren - Besondere Verfahren für Elastomere - Ozonbeständigkeit, Wärmedehnung, Ölbeständigkeit. [3] VdTÜV-Merkblatt 1.3.1.06-651 Elektrische Einrichtungen von Tankstellen. [4] Dinkler, H.: Entwurf der Technischen Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“. TÜ 43(2002)7/8 S. 15-17. J. Pester Erder für einen Altbau ? Für die an ein Verteilungsnetz mit TN-System angeschlossene und mit TN-System ausgeführte Anlage eines Altbaus ohne Fundamenterder hat der Netzbetreiber die Nachrüstung einer Erdungsanlage gefordert. Eine solche Maßnahme stellt bei Altbauten oft ein Problem dar, besonders bei dichter Bebauung. Ist diese Forderung berechtigt? Aus den einschlägigen Normen wie DIN VDE 0100-410 und DIN VDE 0100-540 kann ich keine Notwendigkeit für einen Erder der Verbraucheranlage beim TN-System ersehen. ! Für neue Gebäude ist ein Fundamenterder vorgeschrieben ([1], Abschn. 7; [2], Abschnitt 12, Abs. 2). In Ihrem Fall handelt es sich jedoch um einen Altbau, für den das nicht gilt. Das Fehlen des Fundamenterders bei einem Altbau zieht keine Forderung zur Nachrüstung einer Erdungsanlage nach sich. Erder des Gebäudes, insbesondere Fundamenterder, erhöhen zwar die Elektrosicherheit, weil sie eine gewisse Potentialsteuerung bewirken. Bei der Anwendung des TN-Systems ist jedoch, wie Sie schon schreiben, kein Erder für die Verbraucheranlage gefordert. Beim TN-System tragen die Erder der Verbraucheranlagen zur Betriebserdung des Verteilungsnetzes bei, weil sie über den Hauptpotentialausgleich mit dem PEN-Leiter verbunden sind. Daraus leitet sich jedoch nicht ab, dass der Verteilungsnetzbetreiber von den Anschlussnehmern die Nachrüstung von Erdungsanlagen und damit die Beteiligung an der Realisierung der Betriebserdung fordern kann. In folgenden Fällen ist ein Erder für das Haus erforderlich: · Wenn das Verteilungsnetz vom TN-System zum TT-System umgestellt wird. Dann wird ein Schutzerder für die Verbraucheranlage benötigt [3]. Eine solche Umstellung kann jedoch nicht gutgeheißen werden [4]. · Wenn das Haus mit einer blitzschutzbedürftigen Antenne versehen ist oder wird ([5]; [1], Abschn. 6.2). Der geerdete PEN-Leiter (beim TN-System) bzw. der Neutralleiter (beim TT-System) darf nicht als Ersatz für den fehlenden Erder einer Antennen- oder Blitzschutzanlage benutzt werden ([2], Abschnitt 12, Abs. 3). Ich empfehle Ihnen, vom Verteilungsnetzbetreiber eine ausführliche schriftliche Begründung seiner Forderung, die mit den zutreffenden Normen und/oder stichhaltigen Argumenten belegt ist, zu verlangen. Literatur [1] DIN 18 015 Teil 1:2002-09 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden; Planungsgrundlagen. [2] TAB 2000 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Herausgegeben vom VDEW. Frankfurt am Main: Verlags- und Wirtschaftsgesellschaft der Elektrizitätswerke mb H (VWEW) 2000. [3] Hering, E.: Schutzerder für die Schutzmaßnahme TT-System. Elektropraktiker, Berlin 54(2000)3, S. 207-212. [4] Hering, E.: Umstellung vom TN- zum TT-System. Elektropraktiker, Berlin 56(2002)2, S. 96-97. [5] DIN EN 50083 Teil 1/VDE 0855 Teil 1:1994-03 Kabelverteilsysteme für Ton- und Fernsehrundfunksignale; Teil 1: Sicherheitsanforderungen. E. Hering Leiterkennzeichnung ? Wir sind im Schaltschrankbau tätig und werden immer wieder mit der Frage konfrontiert: „Welche Leiterfarbe ist bei Verdrahtung vor dem Hauptschalter richtig?“ Die VDE-Normen geben keine klare Aussage. Kundenvorschriften gehen von orange über gelb bis zu keiner Kennzeichnung. Was ist richtig? ! Schaltschränke müssen nach DIN EN 60 439-1 (VDE 0660 Teil 500) hergestellt werden. Im Abschnitt 7.6.5.1 von DIN EN 60 439-1 (VDE 0660 Teil 500):2000-08 ist zur Kennzeichnung der Leiter festgelegt: „Mit Ausnahme der in Abschn. 7.6.5.2 erwähnten Fälle (für Schutz- und Neutralleiter) unterliegen Art und Umfang der Kennzeichnung der Leiter an Anschlussstellen (Klemmen), an die diese Leiter angeschlossen sind oder an den Leitungsenden selbst, z. B. durch Anordnung, Farben oder Symbole (Bildzeichen), der Verantwortung des Herstellers und müssen mit den Angaben in Schaltplänen und Zeichnungen übereinstimmen. Soweit möglich, muss eine Kennzeichnung nach IEC 60 445 und IEC 60 446 angewendet werden.“ Durch den Verweis auf IEC 60 446 (identisch mit DIN EN 60 446 (VDE 0198), wo das Nachfolgende festgelegt ist, ergibt sich, dass eine farbliche Unterscheidung nicht gefordert ist. Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 11 873

Autor
  • E. Hering
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