VdS-Richtlinien überarbeitet
Bei der Installation einer Trafoanlage auf dem Betriebsgelände wurde in der Vergangenheit oftmals darüber diskutiert, ob als der in der Norm genannte Speisepunkt die Trafostation oder die Hauptverteilung jedes einzelnen Gebäudes anzusehen ist.
In Kap. 5.6 fordert die Richtlinie nun, dass ab dem Übergabepunkt des Netzbetreibers eine getrennte Verlegung von Neutral- und Schutzleiter vorzusehen. Damit ist im vordem genannten Beispiel eine 5-adrige Verlegung ab der Trafostation zwingend erforderlich.
Anpassungen bei Leuchten
In vielen Gebäuden landwirtschaftlicher Betriebe werden heute LED-Leuchten eingesetzt. Die Anforderungen an diese Leuchten sind im Kap. 6.11 enthalten.
Es wird darüber hinaus die geänderte Kennzeichnung von Leuchten erläutert. Nach diesen Festlegungen sind in landwirtschaftlichen Betriebsstätten grundsätzlich Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur einzusetzen. Damit kann auf die Festlegungen der VdS 2033 „Feuergefährdete Betriebsstätten“ [1] und VdS 2005 „Leuchten“ [10] verwiesen werden.
Ebenso gilt, dass in Räumen oder Bereichen mit festen (brennbaren) Stoffen, Leuchten mit einem Schutzgrad von mindestens IP 4X vorzusehen sind.
In Räumen oder Bereichen mit brennbaren Stäuben oder Fasern ist ein Schutzgrad min. IP 5X erforderlich. Leuchten ohne diese Kennzeichnungen, wie z. B. handelsübliche Ovalleuchten, dürfen weiterhin nicht verwendet werden.
Hinweis: Im Fachhandel werden von einigen Herstellern allerdings durchaus qualitativ hochwertige Ovalleuchten mit den o.g. Kennzeichen zum Einsatz in feuergefährdeten Betriebsstätten angeboten.
Ausblick
Aktuell ist die neue VdS 3536 erschienen, ein „Kommentar des Ad Hoc AK von VdS und ZVEI zur Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen“ (Anm. d. Red.: Siehe dazu den Hinweis auf S. 514 in dieser Ausgabe).
Weitere VdS-Richtlinien, z. B. zum Überspannungsschutz und zu Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge, befinden sich zurzeit in der Überarbeitung.
Gemäß der bisherigen Planung sollte das Konsultationsverfahren in Kürze gestartet werden, sodass über diese Richtlinien nach deren Veröffentlichung an dieser Stelle berichtet werden kann.
Literatur
VdS 2033: Elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten und diesen gleichzustellende Risiken. Ausgabe 2019-11.
VdS 2057: Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben und Intensiv-Tierhaltungen. Ausgabe 2019-11.
VdS 2067: Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft. Ausgabe 2019-11.
VdS 2046: Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt. Ausgabe 2010-06.
DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2019-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-42: Schutzmaßnahmen Schutz gegen thermische Auswirkungen.
DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443):2016-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-44: Schutzmaßnahmen Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen Abschnitt 443: Schutz bei transienten Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen.
DIN VDE 0105-100/A1 (VDE 0105-100/A1):2017-06: Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100: Allgemeine Festlegungen; Änderung A1: Wiederkehrende Prüfungen.
DGUV-Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
DIN VDE 0100-705 (VDE 0100-705):2007-10: Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-705: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten.
VdS 2005: Leuchten Publikation der deutschen Versicherer zur Schadenverhütung. Ausgabe 2014-03. n
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- L. Erbe
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