VdS-Richtlinien überarbeitet
Da feuergefährdete Betriebsstätten typischerweise in z. B. Landwirtschaft, Gewerbe, Industriebetrieben zu finden sind, müssen die in der Norm beschriebenen Anforderungen dort eingehalten werden.
Die VdS 2033 [1] weist daher im Kap. 5.4 auf diese Anforderungen hin. Aus Sicht der Sachversicherer ist somit die Installation von Überspannungsschutzgeräten in elektrischen Anlagen, die feuergefährdete Betriebsstätten versorgen, unbedingt erforderlich.
Isolationsmessung
Ein wesentlicher Punkt der Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen ist die Messung des Isolationswiderstandes. Gerade diese Messung ist jedoch im laufenden Betrieb nicht möglich und die komplette Spannungsfreischaltung von Produktionsanlagen ist nur selten umsetzbar. Auch schränken die heute in großer Zahl vorhandenen Schutzgeräte wie z. B. SPD, AFDD und RCD Typ B diese Messungen immer weiter ein.
So wurde in der letzten Änderung der VDE 0105-100/A1:2017-06 [7] die Möglichkeit geschaffen, auf die Messung des Isolationswiderstands zu verzichten, wenn ein Stromkreis durch ein Differenzstrom-Überwachungsgerät oder eine Isolationsüberwachungseinrichtung ständig überwacht wird.
Dieser Vorgabe sinngemäß angepasst wird nun auch in der VdS 2033 Kap. 6.2 [1] die Überwachung durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) als ständige Überwachung im Sinn der o. g. Norm angesehen. Da in einer feuergefährdeten Betriebsstätte alle Endstromkreise mit Fehlerstromschutzeinrichtungen IΔn ≤ 300 mA ausgerüstet sein müssen, sind damit nur noch die nicht durch eine RCD überwachten Verteilungsstromkreise einer regelmäßigen Isolationsmessung zu unterziehen.
Gleichzustellende Risiken
Für den Sachversicherer existieren Risiken (Gebäude, Anlagen), die im Sinne der Norm keine Feuergefährdete Betriebsstätten sind, aber als „Gleichzustellenden Risiken“ eingestuft werden. Diese sind im Anhang C Tabelle 2 aufgelistet. Damit gelten die Festlegungen dieser Richtlinie auch für alle dort gelisteten Betriebstätten. Neu aufgenommen wurden Kirchen/Sakralbauten als unwiederbringliche Kulturgüter und Gebäude aus vorwiegend brennbaren Baustoffen (alt VdS 2023).
VdS 2057
Sicherheitsvorschriften Landwirtschaft
Die Richtlinie VdS 2057 „Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben;
Intensiv-Tierhaltungen“ [2]
wird häufig als Vertragsbestandteil in Versicherungsverträgen vereinbart. Sie enthält allgemeine Hinweise zum sicheren Betrieb von elektrischen Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben inkl. den Anlagen zu Intensiv-Tierhaltungen. Die Anforderungen gelten für die Errichtung, den Betrieb und geben Hinweise zum Verhalten im Brandfall. Bei der Überarbeitung der Richtlinie wurden im Wesentlichen die Anforderungen den geänderten Gesetzen, Verordnungen und Normen angepasst. So wurde beispielsweise ein Verweis auf DGUV Vorschrift 3 [8] aufgenommen.
Bei den Vorgaben zum Umgang mit ortsveränderlichen Geräten ist die beispielhafte Nennung des Ziehens des Netzsteckers nach Gebrauch um die allgemeine Abschaltung der Netzspannung nach Betriebsende ergänzt worden. Diese Maßnahmen sind aus Sicht der Sachversicherer gleichwertig.
Es ist zu beachten, dass die Richtlinie einen Verweis auf die im Folgenden beschriebene VdS 2067 [3] enthält und somit deren Anforderungen als vertragliche Verpflichtung einzuhalten sind.
VdS 2067
Literatur
VdS 2033: Elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten und diesen gleichzustellende Risiken. Ausgabe 2019-11.
VdS 2057: Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben und Intensiv-Tierhaltungen. Ausgabe 2019-11.
VdS 2067: Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft. Ausgabe 2019-11.
VdS 2046: Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt. Ausgabe 2010-06.
DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2019-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-42: Schutzmaßnahmen Schutz gegen thermische Auswirkungen.
DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443):2016-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-44: Schutzmaßnahmen Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen Abschnitt 443: Schutz bei transienten Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen.
DIN VDE 0105-100/A1 (VDE 0105-100/A1):2017-06: Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100: Allgemeine Festlegungen; Änderung A1: Wiederkehrende Prüfungen.
DGUV-Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
DIN VDE 0100-705 (VDE 0100-705):2007-10: Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-705: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten.
VdS 2005: Leuchten Publikation der deutschen Versicherer zur Schadenverhütung. Ausgabe 2014-03. n
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- L. Erbe
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