VdS-Richtlinien überarbeitet
Die VDE 0100-420 [5] fordert seit Ausgabe 2016-02 den Einsatz von AFDDs in einigen Endstromkreisen feuergefährdeter Betriebsstätten. In der derzeit gültigen Version 2019-10 ist hierzu eine Risiko- und Sicherheitsbewertung durchzuführen und das Ergebnis zu dokumentieren. Abhängig vom Ergebnis dieser Bewertung sind gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, die das Risiko einer Brandentstehung durch Fehlerlichtbögen minimieren. Der Einsatz von AFDDs kann eine dieser Maßnahmen sein.
Um für die geforderte Risiko- und Sicherheitsbewertung der Elektrofachkraft eine Hilfestellung zu geben, wurde für feuergefährdete Betriebsstätten im Kap. 5.2.2. der Richtlinie beschrieben, dass aus Sicht der Sachversicherer eine Spannungsfreischaltung der Steckdosenstromkreise nach Arbeitsende einen ausreichenden Schutz darstellt. So kann das Schutzziel der Norm auch ohne die Installation von AFDDs erreicht werden.
Um diese Spannungsfreischaltung nach Arbeitsende sicherzustellen, müssen allerdings technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden.
So sind beispielsweise Steckdosen für Reinigungsarbeiten vorzusehen, die separat einschaltbar sind und Verantwortlichkeiten festzulegen.
Leuchten
Durch erhebliche technische Neuerungen und Weiterentwicklungen im Bereich der Beleuchtungstechnik wie z. B. der Einführung von kompakten LED-Leuchten auch für den industriellen Bereich war eine Anpassung der Anforderungen im Kap. 4.6 erforderlich. Weiterhin machte die geänderte Kennzeichnung von Leuchten eine Überarbeitung dieses Kapitels erforderlich.
Nach den Vorgaben der VdS 2033 [1] sind in Räumen oder Bereichen mit festen (brennbaren) Stoffen ausschließlich▽D
oder ▽M▽Mgekennzeichnete Leuchten
mit dem Schutzgrad IP 4X zulässig (siehe Kennzeichnungsschema in Bild 2).
In Räumen oder Bereichen mit brennbaren Stäuben oder Fasern sind ▽Dgekennzeichnete Leuchten mit dem Schutzgrad IP 5X erforderlich.
Leuchten ohne diese Kennzeichnungen, wie z. B. handelsübliche Ovalleuchten, dürfen weiterhin nicht verwendet werden.
Hinweis: Im Fachhandel werden von einigen Herstellern allerdings durchaus qualitativ hochwertige Ovalleuchten mit den vordem genannten Kennzeichen zum Einsatz in feuergefährdeten Betriebsstätten angeboten.
Überspannungsschutz
Die Überarbeitung der Anforderungen zum Überspannungsschutz der VDE 0100-443 „Schutz bei transienten Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen“ [6] erfolgte bereits in 2016. Die dort im Kap. 443.4 „Vorkehrungen zur Beherrschung von Überspannungen“ formulierten Anforderungen gelten für Betriebsstätten, bei denen transiente Überspannungen Auswirkungen auf deren Betrieb haben.
Literatur
VdS 2033: Elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten und diesen gleichzustellende Risiken. Ausgabe 2019-11.
VdS 2057: Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben und Intensiv-Tierhaltungen. Ausgabe 2019-11.
VdS 2067: Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft. Ausgabe 2019-11.
VdS 2046: Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt. Ausgabe 2010-06.
DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2019-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-42: Schutzmaßnahmen Schutz gegen thermische Auswirkungen.
DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443):2016-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-44: Schutzmaßnahmen Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen Abschnitt 443: Schutz bei transienten Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen.
DIN VDE 0105-100/A1 (VDE 0105-100/A1):2017-06: Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100: Allgemeine Festlegungen; Änderung A1: Wiederkehrende Prüfungen.
DGUV-Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
DIN VDE 0100-705 (VDE 0100-705):2007-10: Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-705: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten.
VdS 2005: Leuchten Publikation der deutschen Versicherer zur Schadenverhütung. Ausgabe 2014-03. n
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- L. Erbe
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