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VdS-Richtlinien überarbeitet

Änderungen für feuergefährdete Betriebsstätten und Landwirtschaft
ep7/2020, 4 Seiten

Die Richtlinien des GDV (GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.) und VdS (VdS Schadenverhütung) sollen Planern und Anwendern Hinweise zur Interpretation von Normen und Vorschriften sowie dem Versicherer Hilfestellung bei der Beurteilung von Risiken und technischen Fragestellungen geben. Seit dem vergangenen Jahr wurden die VdS 2033 [1], die VdS 2057 [2] und die VdS 2067 [3] neu herausgegeben, deren maßgebliche Änderungen hier näher vorgestellt werden.


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In den Richtlinien werden Schutzziele aus Sicht der Sachversicherer beschrieben, der Zusammenhang zu den gültigen Normen und Vorschriften erläutert und gegebenenfalls über die normativen Anforderungen hinausgehende Anforderungen gestellt und begründet. Die Anwendung der VdS-Richtlinien ist in der Regel freiwillig, sie haben also zunächst einen informativen Charakter.

Die Richtlinien werden dann verbindlich, wenn diese im Versicherungsvertrag vereinbart werden. Im Bereich der Elektrotechnik geschieht dies oftmals über die VdS 2046 „Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1 000 Volt“ [4].

Die VdS-Richtlinien werden von Gremien aus Mitarbeitern von Versicherungsunternehmen, Verbänden, Sachverständigen, betroffenen Unternehmen und Herstellern erarbeitet und regelmäßig aktualisiert. In einem öffentlichen Konsultationsverfahren können die Entwürfe kommentiert werden.

Dazu hat der VdS ähnlich wie VDE/DKE und DIN das „VdS Entwurfsportal“ eingerichtet, zu erreichen unter:

service.vds.de/de/richtlinien/konsultationsverfahren/

Mit der Veröffentlichung eines Entwurfes wird jedem Interessierten die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die Frist hierfür beträgt in der Regel zwei Monate, mindestens vier Wochen.

Im Folgenden sollen wesentliche Änderungen der in 2019 und 2020 aktualisierten Richtlinien des Fachgebietes Elektrotechnik beschrieben werden.

VdS 2033

Elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebstätten und diesen gleichzustellende Risiken

Feuergefährdete Betriebsstätten (Bild 1) stellen in Verbindung mit der Zündquelle Elektrizität das Hauptrisikopotential der Sachversicherer dar. Aus diesem Grund werden in solchen Betriebsbereichen von den Versicherern besonders hohe Ansprüche an die Errichtung und den Betrieb elektrischer Anlagen gestellt.

Bild 1: Gibt es nicht nur in Lagerbereichen: Eine Feuergef

Da die Richtlinie direkt mit der Norm VDE 0100-420 „Schutzmaßnahmen, Schutz gegen thermische Auswirkungen“ [5] korrespondiert und gerade diese Norm in der Vergangenheit sehr kontrovers diskutiert und nicht zuletzt deswegen auch häufig geändert wurde, war eine Aktualisierung der Richtlinie, die noch mit Stand 2007 vorlag, dringend erforderlich.

Anwendungsbereich

Eine wesentliche Änderung zum Anwendungsbereich besteht in der Aufnahme von Anforderungen für Risiken aus vorwiegend brennbaren Baustoffen. Diese waren vormals in der zurückgezogenen Publikation „Elektrische Anlagen in baulichen Anlagen mit vorwiegend brennbaren Baustoffen“, VdS 2023, enthalten.

Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen AFDDs


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Literatur

VdS 2033: Elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten und diesen gleichzustellende Risiken. Ausgabe 2019-11.

VdS 2057: Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben und Intensiv-Tierhaltungen. Ausgabe 2019-11.

VdS 2067: Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft. Ausgabe 2019-11.

VdS 2046: Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt. Ausgabe 2010-06.

DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2019-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-42: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen.

DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443):2016-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-44: Schutzmaßnahmen – Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen – Abschnitt 443: Schutz bei transienten Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen.

DIN VDE 0105-100/A1 (VDE 0105-100/A1):2017-06: Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen; Änderung A1: Wiederkehrende Prüfungen.

DGUV-Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

DIN VDE 0100-705 (VDE 0100-705):2007-10: Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-705: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten.

VdS 2005: Leuchten – Publikation der deutschen Versicherer zur Schadenverhütung. Ausgabe 2014-03. n


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Autor
  • L. Erbe
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